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Verbände: Deutschland droht Rückstand bei Biomethan

  • : Biofuels, Natural gas
  • 25/09/10

In einem umfassenden Positionspapier vom 10. September fordert das Hauptstadtbüro Bioenergie eine stärkere politische und infrastrukturelle Unterstützung für Biomethan und Bio-LNG, um einen Rückstand beim Biomethanausbau in Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland zu verhindern. Die Verbände sehen im Biomethan zentrale Bausteine für die Energiewende und warnen vor einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit — sowohl in Deutschland als auch im europäischen Binnenmarkt.

Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) — ein Zusammenschluss des Bundesverbands Bioenergie, des Deutschen Bauernverbands, des Fachverbands Biogas und des Fachverbands Holzenergie — kritisiert insbesondere, dass Deutschland bislang keine eigene Biomethanstrategie verfolgt. Während andere EU-Staaten ihre Biogas- und Biomethanproduktion ausbauen und die Rahmenbedingungen für die Einspeisung verbessern, bleibt Deutschland hinter den europäischen Entwicklungen zurück. Die EU-Kommission verfolgt mit dem RePowerEU-Plan und dem Fahrplan zur Beendigung russischer Energieimporte das Ziel, die europäische Biomethanproduktion bis 2030 auf 35 Milliarden Kubikmeter zu steigern — Deutschland hat sich diesem Ziel bisher nicht angeschlossen. Laut der European Biogas Association (EBA) produzierte Deutschland in 2023 circa 13 TWh Biomethan, das entspricht etwa 1,3 Milliarden Kubikmetern.

Stattdessen läuft die Gasnetzzugangsverordnung ohne Nachfolgeregelung aus. Bisher bestand für Biomethan eine spezielle Gasnetzregulierung, welche ein zentraler Treiber für den Ausbau der Biomethaneinspeisung in Deutschland war. So hatten Biosgasanlagen ein gesetzlich verankertes Recht auf Anschluss an das Gasnetz und der Großteil der Netzanschlusskosten wurden vom Netzbetreiber übernommen.

Mit dem Wegfall dieser Regelung droht eine deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Produzenten oder prospektiver Produzenten von Biomethan. Das HBB fordert daher dringend eine Nachfolgeregelung, die den weiteren Ausbau von Biomethan ermöglicht. Laut dem Fachverband Biogas könnten allein durch die Umrüstung bestehender Anlagen bis zu 35 TWh zusätzlich ins Gasnetz eingespeist werden — fast das Dreifache der aktuellen Menge.

Auch in den Bereichen Verkehr, Wärme und Strom sieht das HBB erhebliches Verbesserungspotenzial. Im Verkehrssektor fordert der Verband eine stärkere Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), insbesondere für das Jahr 2027, sowie einen höheren Mindestanteil fortschrittlicher Kraftstoffe, um Biomethan stärker in den Markt zu bringen. Die THG-Quote soll nach dem derzeitigen Plan zur Umsetzung der RED III 2027 bislang auf 15 % steigen. Gleichzeitig kritisiert das HBB die systematische Benachteiligung von Nutzfahrzeugen mit erneuerbaren Kraftstoffen: Während Elektrofahrzeuge von der LKW-Maut befreit sind, gelten Bio-LNG- und Bio-CNG-Fahrzeuge als emissionspflichtig — obwohl sie klimaneutral betrieben werden können.

Darüber hinaus fordert das HBB gezielte Förderprogramme für Bio-CNG- und Bio-LNG-Technologien in der Landwirtschaft sowie den Ausbau der Tankstelleninfrastruktur. Derzeit hemmt das geringe Netz die Entwicklung der Biomethanmobilität.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die THG-Quote selbst: Während strombasierter grüner Wasserstoff aus Elektrolyse in Raffinerien auf die Quote angerechnet werden kann, bleibt biogener Wasserstoff aus Biomethan-Dampfreformierung außen vor — ein klarer Wettbewerbsnachteil für die Biomethanbranche, so das HBB.

Im Wärmesektor fordert das Hauptstadtbüro Bioenergie mehr Offenheit für technische Vielfalt und weniger regulatorische Hürden. Biomethan soll als gleichwertige Option zur erneuerbaren Wärmeversorgung anerkannt werden — insbesondere dort, wo Wärmepumpen an bauliche Grenzen stoßen, etwa in Altstädten oder Bestandsgebäuden. Die Verbände kritisieren, dass Biogas und Biomethan im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz gegenüber Wasserstoff und Strom diskriminiert werden — etwa durch unrealistisch hohe Primärenergiefaktoren oder strengere Anforderungen bei der Netztransformation, was die Preise verhältnismäßig treiben könnte.

Zudem sollen die Mindestanteile für erneuerbare Energien in Heizungen und Wärmenetzen erhalten bleiben, um den Ausbau klimafreundlicher Wärmeversorgung voranzutreiben. Diese sind im GEG derzeit für einen Mindestanteil von 65 % erneuerbarer Energien für neu installierte Heizungen festgesetzt, jedoch befürchten viele Marktteilnehmer, dass die Regierung in ihrer Anpassung des GEG diese Mindestanteile reduzieren oder streichen könnte. Die Verbände hoffen, dass ein aus ihrer Sicht fairer Wettbewerb zwischen allen erneuerbaren Wärmeoptionen etabliert werden kann und dass Biomethan nicht zu Gunsten von Wärmepumpen und Wasserstoff benachteiligt wird.

Auch in der Stromerzeugung sieht das Hauptstadtbüro Bioenergie erhebliches Potenzial für Biomethan, vor allem als klimaneutrale Reserve in Dunkelflauten. Anders als beispielsweise Wind- oder Solarstrom oder Wasserstoff, lässt sich Biomethan flexibel einsetzen und über bestehende Infrastruktur speichern. Die Verbände fordern daher, dass Biomethan bei Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als vergütungsfähiger Brennstoff anerkannt wird. Bisher ist das nicht der Fall — ein Ausschluss, der flexible Biogasanlagen und Biomethan-Blockheizkraftwerke benachteiligt, so das HBB.

Zudem soll der sogenannte "Maisdeckel" im EEG gestrichen oder zumindest an die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz angepasst werden. Dieser begrenzt den Einsatz von Maispflanzen und erschwert damit die wirtschaftliche Nutzung bestehender Anlagen.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Überarbeitung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der RED III sowie an neuen Fassungen des GEG und EEG. Das Hauptstadtbüro Bioenergie und die Branche hoffen, dass die Vorschläge aus dem Positionspapier Berücksichtigung finden — damit Deutschland endlich auf die europäischen Biomethan-Ziele hinarbeiten kann.


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