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EU verschärft Nachweisregeln für Biokraftstoffe

  • : Oil products
  • 26/06/18

Die Europäische Kommission bereitet umfassende Änderungen bei der Zertifizierung von Biokraftstoffen vor. Ein vorläufiger Entwurf zur Überarbeitung der EU-Durchführungsverordnung zur Nachhaltigkeitszertifizierung, der Argus vorliegt, sieht vor, dass Nachhaltigkeitsnachweise (Proof of Sustainability, PoS) entlang von Lieferketten rückwirkend für ungültig erklärt werden können.

Kern des Vorschlags ist eine Regelung, nach der PoS aufgehoben werden können, wenn einem Unternehmen aufgrund schwerwiegender oder kritischer Verstöße die Zertifizierung entzogen wird.

Alle PoS, die während eines Zeitraums der Nicht-Konformität ausgestellt wurden, würden in diesem Fall zurückgezogen, wodurch auch nachgelagerte Nachhaltigkeitsansprüche entlang der Lieferkette ungültig würden.

Im Mittelpunkt der vorgesehenen Änderungen steht eine Ausweitung der EU-Datenbank für Biokraftstoffe (Union Database, UDB). Diese ist als Rückverfolgungssystem konzipiert, das Transaktionen mit Nachhaltigkeitsnachweisen und Daten zur Herkunft der eingesetzten Rohstoffe verknüpft.

Dem Entwurf zufolge müssten künftig sämtliche Transaktionen und Nachhaltigkeitsdaten in der UDB erfasst werden, sodass ihre Nutzung faktisch zur Voraussetzung für die Teilnahme an europäischen Märkten für erneuerbare Kraftstoffe würde. Der Anwendungsbereich der Datenbank soll zudem über den Verkehrssektor hinaus erweitert werden und auch flüssige und gasförmige erneuerbare Kraftstoffe sowie recycelte kohlenstoffbasierte Kraftstoffe in mehreren Sektoren umfassen.

Audit-Ergebnisse sollen direkt in die UDB eingespeist werden, sodass Behörden ungültige PoS identifizieren und annullieren können.

Der Entwurf verschärft zudem die Vorgaben zum Massenbilanzsystem. Künftig sollen physische Warenströme, Lagerbestände und Erträge detaillierter überprüft werden. Gleichzeitig werden strengere Anforderungen an die Unterteilung von Grundstoffkategorien gestellt sowie härtere Sanktionen eingeführt.

Zugleich wird die Rolle der UDB im Biomethanmarkt gestärkt, indem Nachhaltigkeitsinformationen mit Herkunftsnachweisen (Guarantees of Origin, GoOs) verknüpft werden.

Das System soll erneuerbare Gase von der Produktion über die Einspeisung ins Netz bis hin zu Handel, Entnahme und Endverbrauch nachverfolgen. Ziel ist es, Doppelanrechnungen und Mehrfachzuordnungen von Umweltwirkungen über verschiedene Regelwerke hinweg zu verhindern.

Strengere Prüfanforderungen

Der Entwurf verschärft die Anforderungen an Zertifizierung und Verifizierung insgesamt. Zertifizierungsstellen müssten künftig detaillierte Auditberichte vorlegen, die zusätzlich überprüft werden, wodurch die Kontrolle der Prüfer selbst intensiviert wird.

Unternehmen wären verpflichtet, Beschwerden innerhalb von 30 Tagen zu beantworten und ihre Berichterstattung auszuweiten, etwa durch vierteljährliche Angaben zur Rohstoffherkunft, zertifizierten Produktion und beteiligten Marktakteuren. Gleichzeitig soll die Aufsicht stärker bei den Mitgliedstaaten liegen und die Abhängigkeit von privatwirtschaftlichen Zertifizierungssystemen reduziert werden.

Für Abfall- und Reststoffströme führt der Entwurf strengere Prüfstandards ein. Besonderes Augenmerk gilt Grundstoffen mit erhöhtem Betrugsrisiko oder fehlerhafter Klassifizierung, darunter Altspeiseöl (UCO), Palmölmühlenabwässer (POME), Destillierte Palmfettsäure (PFAD), Bleicherde (SBE), Säureöle, tierische Fette sowie weitere in Anhang IX A und B der Renewable Energy Directive (RED) aufgeführte Rohstoffe.

Zertifizierungsstellen sollen künftig nicht nur Dokumente prüfen, sondern auch beurteilen, ob die deklarierten Mengen physisch plausibel sind.

Auditoren müssen überprüfen, ob etwa Restaurants, Schlachthöfe, Lebensmittelverarbeiter oder Palmölmühlen realistisch die angegebenen Mengen erzeugen können. Damit wird faktisch ein "physischer Plausibilitätstest" in die Nachhaltigkeitszertifizierung eingeführt.

Der Entwurf führt konkrete quantitative Prüfgrenzen für Palmöl-Reststoffe ein. Prüfer müssen sicherstellen, dass die Mengen an POME 3 t je Tonne produzierten Rohpalmöls (CPO) nicht überschreiten und nicht mehr als 0,7 % rückgewinnbares POME enthalten.

Die Mengen leerer Fruchtbündel (EFB) dürfen die produzierte CPO-Menge nicht überschreiten, während die daraus extrahierten Mengen an POME und EFB-Öl 21 kg je Tonne CPO nicht übersteigen dürfen.

Alle Daten müssen in der UDB erfasst und mit den technischen Produktionskapazitäten abgeglichen werden. Auffällige Mengen würden als schwerwiegender Verstoß gewertet.

Der Entwurf verschärft außerdem die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette. Sammelstellen, Händler und Verarbeiter sollen detaillierte Aufzeichnungen führen, die jede Lieferung eindeutig ihrer Herkunft zuordnen.

Auditoren müssen Abfallströme bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen und mit Betriebsdaten, Lieferantennachweisen und UDB Einträgen abgleichen. Bei Vor-Ort-Kontrollen sind sie zudem verpflichtet, Proben von Grundstoffen und Kraftstoffen zu entnehmen, die von unabhängigen Laboren analysiert werden.

Indirekte Landnutzungs- und Rohstoffklassifizierung

Der Entwurf hält am bestehenden Rahmen der RED für Grundstoffe mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (Low-ILUC) fest, verschärft jedoch sowohl die Prüf- als auch die Zulassungskriterien.

Zwischenfrüchte, die zwischen oder parallel zu Hauptnahrungs- oder Futtermittelpflanzen angebaut werden und typischerweise im selben Jahr auf derselben Fläche wachsen, sollen künftig nur noch in Regionen anrechenbar sein, in denen klimatische Bedingungen lediglich eine Ernte pro Jahr zulassen. Zusätzliche Kulturen auf Flächen mit bereits mehrjähriger Mehrfachernte werden damit ausgeschlossen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die sogenannte "Zusätzlichkeit" verschärft, insbesondere durch eine genauere Prüfung von Ertragssteigerungen und Produktionsdaten, die Low-ILUC Nachweise untermauern.

Darüber hinaus verschärft der Entwurf die Klassifizierung von Grundstoffen. Künftig soll der wirtschaftliche Wert sowie der primäre Verwendungszweck eines Materials stärker berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass höherwertige Produkte als Abfälle oder Reststoffe deklariert werden.


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