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Chinese biodiesel exports hit record high in September

  • : Biofuels
  • 27.10.20

Chinese biodiesel exports hit an all-time high of 119,000t in September, narrowly beating the previous record of 113,000t set in April, according to Global Trade Tracker.

Sales slumped to 39,000t in June as Covid-19 caused European buyers to halt or delay purchases. But restrictions were gradually lifted over the summer and cargoes started flowing again though with the second wave biting down as winter approaches, exports could start tumbling once more.

Biodiesel shipments totalled just 61,000t in September 2019 and 82,000t in August this year.

Exports over the first three quarters of 2020 were 684,000t compared with 447,000t during the same period last year. The Netherlands took 70pc of that, Spain 21pc and Belgium 7pc.

Imports slumped to 19,000t in September from 163,000t a year earlier as cheap palm-based product from Indonesia and Malaysia was no longer available given high feedstock costs, low gasoil prices and increased domestic mandates in the producer countries. Just 69,000t was bought between January-September, down sharply from 781,000t a year earlier.

Used cooking oil exports were flat at 79,000t in September from 76,000t a year earlier, though this was down from 91,000t sold in August. Shipments for the first nine months of 2020 at 703,000t still exceeded year-earlier levels of 543,000t.

The Netherlands was again the biggest buyer taking 29pc of the total, followed by Spain with 23pc and Malaysia with 17pc, though most of this was bound to be re-exported to Europe.


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19.06.25

BMWE legt RED III Entwurf vor

BMWE legt RED III Entwurf vor

Hamburg, 19 June (Argus) — Das BMWE hat Verbänden am 19. Juni einen ersten Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III vorgelegt. Diese sieht grundlegende Veränderungen zur Erfüllung der THG-Quote vor. Erste Preisindikationen steigen schlagartig. Um die auf EU-Ebene gültige dritte Fassung der Erneuerbare-Energien-Direktive (RED III) in deutsches Recht umzusetzen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Entwurf zur Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorgelegt. Unter anderem sieht der Entwurf vor, die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bis 2040 schrittweise auf 53 % zu erhöhen (siehe Grafik). Das bisherige Ziel war eine Quotenhöhe von 25,1 % im Jahr 2030. Auch der Pfad bis 2030 wurde leicht angepasst. Damit käme das Gesetz, wenn es in dieser Form umgesetzt wird, einer vielgeäußerten Forderung der Biokraftstoffindustrie nach, die sich für eine stärkere Quotenerhöhung eingesetzt hat. Infolgedessen melden erste Marktteilnehmer Angebote für Andere Zertifikate für das Verpflichtungsjahr 2026 in Höhe von 175 €/tCO2e. Für dieselben Zertifikate für 2025 werden 125 €/tCO2e geboten. Zusätzlich enthält der Entwurf einen Mechanismus, der im Falle einer Übererfüllung die Höhe der Quote im übernächsten Jahr erhöht. Ausschlaggebend ist dafür, ob die gesamte Quotenerfüllung in einem Jahr bereits ausreichen würde, um die Quotenhöhe des Übernächsten Jahres zu erfüllen. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die Option zur zweifachen Anrechnung von als fortschrittlich geltenden Biokraftstoffen abzuschaffen und die Mindestquote zu erhöhen. Diese steigt dann bis 2030 auf 3 %. Zuvor lag das Ziel bei 2,6 %. Viele Marktteilnehmer haben gemutmaßt, dass die Doppelanrechnungsoption entfallen würde, um die benötigte Menge an Erfüllungsoptionen zu erhöhen. Auch welche Kraftstoffe zur Erfüllung der Quote genutzt werden können wird angepasst: So können keine Kraftstoffe auf Soja- oder Palmölbasis zur Erfüllung genutzt werden. Letzteres schließt auch Kraftstoffe aus Nebenprodukten der Palmölproduktion, allen voran Palmölmühlenabwasser (POME) ein. Dieses wurde in der Vergangenheit insbesondere genutzt, um die fortschrittliche Unterquote zu erfüllen, da es dank einer Sonderklausel trotz seiner Einstufung als fortschrittlich nur einfach zur Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden konnte. Diese Regelung würde direkt ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung wirksam werden. Die Anrechnungsgrenzen für futtermittel- und abfallbasierte Kraftstoffe werden ebenfalls angepasst: Während das Limit für futtermittelbasierte Produkte bis 2030 von 4,4 % der in Verkehr gebrachten Energiemenge auf 3 % reduziert wird, steigt das Limit für abfallbasierte Produkte wie Altspeiseöl (UCO) bis 2039 von 1,9 % auf 2,8 %. Zusätzlich wird eine Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Urpsrungs (RFNBO) eingeführt. 2026 beträgt der energetische Mindestanteil 0,1 % und soll bis 2040 auf 12 % steigen. Zu den RFNBOs gehören unter anderem synthetische Kraftstoffe wie eFuels (PtL, Power-to-Liquid) und Grüner Wasserstoff. Der Entwurf erweitert den Geltungsbereich der THG-Quote außerdem auf den Luftverkehr. Bisher galt hier eine gesonderte Quote für erneuerbare Kraftstoffe. Darüber hinaus unterliegt nun auch der Seeverkehr der THG-Quote. In der Seefahrt genutzte Kraftstoffe, die im Straßenverkehr anrechenbar wären, können hierbei jedoch nicht für die Erfüllung genutzt werden. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen die Erfüllung ihrer Verpflichtung komplett vom Straßenverkehr auf die Seefahrt umwälzen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass erneuerbare Kraftstoffe nur noch angerechnet werden können, wenn Vor-Ort-Kontrollen der Produktionsstätten durch staatliche Kontrolleure ermöglicht werden. Dies soll das Betrugspotenzial bei der Anrechnung von Biokraftstoffen mindern. Der Entwurf liegt nun den Branchenverbänden vor. Ein Mitglied des Umweltausschusses erklärte am 4. Juni im Rahmen einer Podiumsdiskussion, dass der Entwurf nach Anpassung an eventuelle Verbandsvorschläge im Oktober dem Parlament zur Debatte vorgelegt werden soll und idealerweise zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Änderungen an der THG-Quote mit Beginn des neuen Verpflichtungsjahres in Kraft treten. Dies soll Marktverwerfungen verhindern, für den Fall, dass die Gesetzesänderung innerhalb eines Verpflichtungsjahres in Kraft treten sollte. Von Svea Winter & Max Steinhau Entwicklung der THG-Quote bis 2040 Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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Verkehrssektor verfehlt Klimaziele


15.05.25
15.05.25

Verkehrssektor verfehlt Klimaziele

Hamburg, 15 May (Argus) — Der Verkehrssenktor hat sein Emissionsreduktionsziel in 2024 verfehlt. Dies geht aus dem Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen hervor. Branchenverbände des Kraftstoffmarktes nutzen den Bericht als Appell an die Bundesregierung. Laut des Berichtes vom 15. April hat der Verkehrssektor in Deutschland im Jahr 2024 rund 143 Mio. t CO2-Äquivalent emittiert. Dies stellt einen Rückgang um etwa 1,4 % gegenüber dem Vorjahr dar und entspricht etwa dem Rückgang der Emissionen von 2022 zu 2023. Ursprünglich sollte der Verkehrssektor eine Reduzierung auf 125,2 Mio. t CO2e erzielen. Entsprechend wurde diese Zielmarke um knapp 18 Mio. t CO2e überschritten. Insgesamt ist der Verkehrssektor für 9 % der bundesweiten Emissionen verantwortlich, so der Expertenrat. Dabei sei ein Großteil des Rückgangs auf den Bereich schwerer Fahrzeuge wie LKW und Busse zurückzuführen. Die Emissionen des privaten Personenverkehrs sind konstant geblieben. Der geringe Emissionsrückgang ist laut Expertenrat auf die mangelnde strukturelle Entwicklung im Verkehrssektor sowie der anhaltenden Dominanz fossiler Antriebsarten zurückzuführen. Außerdem soll die Verkehrsleistung von PKW zugenommen haben. Die daraus resultierenden Mehremissionen seien jedoch aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr höheren Bestand an batterieelektrischen Fahrzeugen ein Stück weit ausgeglichen worden. Auch das geringe Wirtschaftswachstum hat zum Emissionsrückgang beigetragen. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag bestätigt, am Anstieg der THG-Quote festzuhalten. Dies soll Inverkehrbringer von Kraftstoffen dazu anregen, mehr emissionsärmere Kraftstoffe anstelle von fossilen in Verkehr zu bringen. Der Branchenverband Uniti begrüßt dieses Vorhaben zwar, mahnt jedoch an, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen würden, um den Markthochlauf der erneuerbaren und alternativen Kraftstoffen voranzutreiben. Der Verband fordert die Regierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung der CO2-Flottenregulierung einsetzen. Diese berücksichtigt bei der Ermittlung der Emissionen nicht etwaige Einsparungen bei der Produktion des Kraftstoffes, sondern nur die tatsächlichen Emissionen im Betrieb. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

HVO-Zulassung steht bevor


14.05.24
14.05.24

HVO-Zulassung steht bevor

Hamburg, 14 May (Argus) — Die Zulassung von HVO zum freien Verkauf an deutschen Tankstellen steht laut dem BMUV kurz bevor. Die Zahl der Tankstellen, an denen HVO bereits erhältlich ist, wächst. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz (BMUV) bestätigte gegenüber Argus , dass die Zulassung von HVO durch die Veröffentlichung der Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) bevorsteht. Die Novelle liegt dem Bundespräsidialamt zur Überprüfung vor, so eine Sprecherin des Amtes. Dies ist der letzte Schritt vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Unklar ist jedoch, ob sich die Veröffentlichung dadurch verzögern könnte, dass die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz zuerst veröffentlicht werden muss, was bisher noch nicht geschehen ist. Marktteilnehmer bereiten derweilen ihre Tankstelleninfrastruktur auf die Zulassung vor. Der Verein eFuelsNow e.V. verzeichnet etwa 150 Tankstellen in Deutschland, die schon HVO100 anbieten. In 2023 gab es in Deutschland laut Daten des Branchenverbands en2x etwa 14.500 Tankstellen, womit knapp 1 % aller Tankstellen bereits HVO führen. Die Tendenz ist dabei steigend; mehrere Anbieter haben bereits zusätzliche Standorte angekündigt. Der Großteil dieser Tankstellen befindet sich in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Einige Anbieter sind mittlerweile dazu übergegangen, HVO bereits vor der offiziellen Zulassung frei zu verkaufen, während andere Anbieter HVO weiterhin nur in geschlossenen Kundenkreisen über Clubs mit Zugangskarte verkaufen. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2024. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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