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05.05.26

THG‑Reform: Höhere Ziele bis 2040

THG‑Reform: Höhere Ziele bis 2040

Hamburg, 5 May (Argus) — Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote gestaltet der Gesetzgeber die Energiewende im Verkehr deutlich ambitionierter. Kernpunkt der Änderungen ist ein stärkerer Anstieg der allgemeinen Treibhausgasminderungsverpflichtung ab 2027. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Inverkehrbringer von Otto- und Dieselkraftstoffen, die durch ihre Kraftstoffverkäufe verursachten Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor gegenüber einem fossilen Referenzwert um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. Die Erfüllung erfolgt dabei über die Anrechnung alternativer Energieträger wie Biokraftstoffen, erneuerbarem Strom, Biomethan sowie erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs), wodurch fossile Kraftstoffe faktisch verteuert und erneuerbare Optionen gezielt gestärkt werden. Ursprünglich sah das erste Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote aus dem Jahr 2021 lediglich einen Minderungspfad bis 2030 vor, bei dem die Quote auf 25,1 % ansteigen und anschließend auf diesem Niveau verharren sollte. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz wird dieser Zielwert nochmals angehoben: Bis 2040 steigt die THG-Quote auf 65 %. Bereits kurzfristig wirkt sich diese Verschärfung aus. Für das Verpflichtungsjahr 2027 erhöht sich die Quote auf 17,5 %, statt der zuvor geplanten 16 %. Diese Erhöhung ist besonders relevant, da sie den Abbau hoher Überträge aus den Jahren 2024 bis 2026 beschleunigen soll. Marktteilnehmer hatten diese Anpassung bereits teilweise antizipiert und reagiert, indem sie Minderungen aus 2025 gekauft haben, um sie 2027 anrechnen zu lassen. Mit der finalen Verabschiedung des Gesetzes zogen die Preisniveaus für THG-Minderungen für 2027 spürbar an. Im europäischen Vergleich positioniert sich Deutschland damit ambitionierter als die Mindestvorgaben der Erneuerbaren Energien Direktive der EU (RED III), was langfristig den Kostendruck auf fossile Kraftstoffe erhöht und Investitionen in erneuerbare Alternativen begünstigt. Für die allgemeine THG-Quote fallen Strafzahlungen von 600 €/t CO2eq an, die von einem Inverkehrbringer von Diesel und Benzin trotz Verpflichtung nicht gemindert oder kompensiert wurde. Unterquoten: Fortschrittliche Kraftstoffe und RFNBOs Neben der allgemeinen THG-Quote bleiben verbindliche Unterquoten bestehen, die zusätzlich erfüllt werden müssen. Zentrale Bedeutung kommt weiterhin der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe zu. Diese kann durch Kraftstoffe erfüllt werden, die aus Rohstoffen nach Anhang 1 der 38. BImSchV, die Annex IXa in der RED III entspricht, hergestellt werden, etwa aus Stroh, Gülle, Tallöl oder biogenen Abfallölen. Die Fortschrittliche Unterquote steigt stufenweise an und gilt als zentrales Instrument zur Förderung abfall- und reststoffbasierter Kraftstoffe. Im Vergleich zum ersten THG-Weiterentwicklungsgesetz fällt diese Unterquote nun deutlich ambitionierter aus. Während bis 2030 bislang lediglich 2,6 % des Gesamtenergieeinsatzes der in den Verkehr in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe vorgesehen waren, steigt die Unterquote mit dem neuen Gesetz im Jahr 2030 auf 3,5 % und erhöht sich anschließend weiter bis auf 9 % im Jahr 2040. In den vorangegangenen Jahren erfüllten viele Marktteilnehmer ihre fortschrittliche Unterquotenverpflichtung mit Palmölmühlenabwässern (POME). Allerdings ist die Anrechnung von POME ab dem Jahr 2027 aufgrund vorangegangener Betrugsfälle nicht mehr möglich. Für das Verfehlen von Mindestanteilen erneuerbarer Kraftstoffe gelten energiebasierte Abgaben von 45 €/GJ bei Biokraftstoffunterquoten. Zunehmend an Bedeutung gewinnt zudem die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, wie etwa E-Fuels sowie grüner Wasserstoff und seine Derivate. Eine solche separate RFNBO-Unterquote war in der ursprünglichen Fassung nicht vorgesehen. Seit 2026 besteht sie zunächst auf einem Niveau von 0,1 %. Statt der ursprünglich geplanten 1,2 % soll die RFNBO-Unterquote gemäß des neuen Gesetzesentwurfs ab dem Jahr 2030 nun 1,5 % betragen und bis 2040 auf 9 % ansteigen. Ziel ist es, frühzeitig Investitionsanreize für die industrielle Produktion von E-Fuels und erneuerbarem Wasserstoff zu setzen, sowohl für den Verkehrssektor als auch perspektivisch für den Einsatz in Raffinerien. Für RFNBOs gilt ein eigenständiges Sanktionsregime: Für fehlende Minderungsmengen wird eine Strafzahlung von 120 €/GJ fällig. Marktteilnehmer berichten, dass sie diese Strafzahlung angesichts der derzeit geringen Verfügbarkeit von RFNBOs auf dem deutschen Markt bereits fest in ihre Quotenerfüllungskalkulationen einpreisen. Gerade diese vergleichsweise hohe Sanktion soll Marktteilnehmern zufolge künftig dazu beitragen, den Markthochlauf von RFNBO-Produktionskapazitäten zu beschleunigen. Obergrenzen: Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen Deutlich angepasst wurden zudem die Obergrenzen für die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen auf Basis von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen. Während bislang eine starre Obergrenze von 4,4 % in Bezug auf die gesamte in Verkehr gebrachte Energiemenge bis 2030 beziehungsweise 2040 galt, sieht das neue Gesetz eine dynamische jährliche Anpassung bis 2033 vor. Konkret steigt die Obergrenze ab 2026 zunächst auf 4,9 %, wird 2028 vorübergehend auf 4,6 % abgesenkt und erhöht sich anschließend schrittweise auf 5,8 % im Jahr 2033. Dieser Wert bleibt dann bis 2040 bestehen. Hintergrund ist der erwartete Rückgang des fossilen Energiebedarfs im Verkehr infolge zunehmender Elektrifizierung. Ohne diese Anpassung hätten die absoluten Absatzmengen konventioneller Biokraftstoffe deutlich unter Druck gestanden, was insbesondere heimische Produzenten belastet hätte. Für Biokraftstoffe aus Rohstoffen des Anhangs IXb der RED III, in deutsches Recht umgesetzt als Anlage 4 der 38. BImSchV, wurden keine weiteren Änderungen vorgenommen. Neu eingeführt wurde zudem eine eigenständige Obergrenze für tierische Fette der Kategorie 3 (Tallow). Diese waren bislang vollständig von der Anrechnung ausgeschlossen. Künftig dürfen sie bis zu einem Anteil von 0,3 % des energetischen Referenzwertes auf die THG-Quote angerechnet werden. Damit entsteht zusätzlicher Spielraum insbesondere für die Produktion von HVO und FAME, ohne einen unkontrollierten Hochlauf dieser Rohstoffkategorie zuzulassen. Multiplikatoren: Strom, schwere Nutzfahrzeuge und Wasserstoff Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Anpassungen bei den Multiplikatoren, also den Faktoren, mit denen einzelne Erfüllungsoptionen auf die THG-Quote angerechnet werden. Im Rahmen der ursprünglichen THG-Quote von 2021 wurden diese hauptsächlich für fortgeschrittene Biokraftstoffe etabliert. Diese Multiplikatoren fallen mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote jedoch weg. Für elektrischen Strom im Straßenverkehr wird der Multiplikator 3 zunächst bis einschließlich 2034 bestehen. Ab 2035 wird er auf 2 und ab 2036 auf 1 abgesenkt. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erfolgt die Absenkung damit später und in weniger Stufen, was insbesondere Betreibern von Ladeinfrastruktur zusätzliche Planungssicherheit verschafft. Abweichend hiervon wird die Elektrifizierung schwerer Nutzfahrzeuge gezielt privilegiert. Für elektrische Busse und Lkw gilt ab 2027 ein Multiplikator von 4, der anschließend schrittweise bis 2040 auf den Faktor 1 abgesenkt wird. Damit sollen gezielt Anreize in einem Segment gesetzt werden, das als besonders schwer elektrifizierbar gilt. Neu ist außerdem die Erweiterung der anrechenbaren Stromquellen. Ab 2028 kann neben Wind- und Solarstrom auch Strom aus Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas angerechnet werden, auch bei Zwischenspeicherung. Dies eröffnet insbesondere bestehenden Biogasanlagen neue Perspektiven im Zusammenspiel mit Ladeinfrastruktur. Zudem wird biogener Wasserstoff erstmals explizit als Erfüllungsoption verankert und mit einem Multiplikator von 2 angerechnet. Er kann nur im Verkehrssektor angerechnet werden. Die Bundesregierung plant allerdings laut dem mit verabschiedeten Entschließungsantrag, bei der EU anzufragen, die Nutzung von biogenem Wasserstoff in der Industrie zu prüfen. Von Marcel Rothenstein THG-Quote % % 2026 12.00 2027 17.50 2028 19.50 2029 22.50 2030 26.50 2031 30.00 2032 33.00 2033 36.00 2034 38.00 2035 41.00 2036 46.00 2037 51.00 2038 56.00 2039 61.00 2040 65.00 Multiplikatoren RFNBO Strom Strom, schwere Nutzfahrzeuge Biogener Wasserstoff 2026 3.0 3.0 -- 2.0 2027 3.0 3.0 4.0 2.0 2028 3.0 3.0 4.0 2.0 2029 3.0 3.0 4.0 2.0 2030 3.0 3.0 4.0 2.0 2031 3.0 3.0 4.0 2.0 2032 3.0 3.0 4.0 2.0 2033 3.0 3.0 4.0 2.0 2034 3.0 3.0 4.0 2.0 2035 3.0 2.0 3.5 2.0 2036 3.0 1.0 3.0 2.0 2037 2.5 1.0 2.5 2.0 2038 2.0 1.0 2.0 2.0 2039 1.5 1.0 1.5 2.0 2040 1.0 1.0 1.0 2.0 Obergrenzen % Konventionell Annex Ixb 2026 4.9 1.9 2027 4.9 1.9 2028 4.6 1.9 2029 4.7 1.9 2030 4.9 1.9 2031 5.0 2.0 2032 5.5 2.0 2033 5.8 2.3 2034 5.8 2.3 2035 5.8 2.4 2036 5.8 2.4 2037 5.8 2.6 2038 5.8 2.6 2039 5.8 2.8 2040 5.8 2.8 Unterquoten % Annex Ixa RFNBO 2026 2.0 0.1 2027 3.0 0.1 2028 3.0 0.5 2029 3.0 0.5 2030 3.5 1.5 2031 4.0 1.5 2032 4.5 3.0 2033 5.0 3.5 2034 5.5 4.0 2035 6.0 5.0 2036 6.7 6.0 2037 7.0 7.0 2038 7.5 8.0 2039 8.0 9.0 2040 9.0 10.0 Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. 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Wirtschaft lies Dieselnachfrage 2025 wieder steigen


05.05.26
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05.05.26

Wirtschaft lies Dieselnachfrage 2025 wieder steigen

Hamburg, 5 May (Argus) — Die deutsche Wirtschaft hat sich in 2025 nach Jahren des Abschwungs leicht erholt. Insbesondere der Aufwärtstrend in der Industrie führte zum ersten Anstieg der Dieselnachfrage seit sechs Jahren. Währenddessen könnte der aktuelle Konflikt in Nahost diese Entwicklung wieder umkehren. Im vergangenen Jahr ist die Wirtschaft in Deutschland nach zwei Jahren der Rezession das erste Mal im Vergleich zum Vorjahr wieder gewachsen — wenn auch nur um 0,2 %, so Daten von Destatis. Zuvor führten der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und daraus resultierende Sanktionen gegen den russischen Energiesektor zu deutlich höheren Energiepreisen in Europa und insbesondere in Deutschland. Dies belastete die heimische Industrie sowie den Chemiesektor stark. In der Konsequenz schrumpfte das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2023 und 2024 um jeweils 0,9 % beziehungsweise 0,5 % (siehe Grafik). Dies drückte wiederum den Dieselbedarf: Wenn weniger produziert wird, sinkt entsprechend der Transportbedarf für beispielsweise Einzelteile und Endprodukte. Es werden also weniger LKW benötigt, was den Dieselverbrauch in Deutschland einschränkt. Dies zeigt sich auch in den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) veröffentlichten Daten zur Kraftstoffnachfrage. Nachdem die Corona-Krise bereits 2020 und 2021 zu einem deutlichen Einbruch des Dieselbedarfs im Vergleich zu 2019 führte, ging dieser in den Jahren 2023 und 2024 noch weiter zurück. Mit der beginnenden wirtschaftlichen Erholung in 2025 verzeichnet das Bafa entsprechend den ersten Anstieg der Nachfrage seit 2019 (siehe Grafik). Dass sich dieser Trend in 2026 trotz des Angriffs der USA und Israel auf den Iran und dessen katastrophale Auswirkungen auf die internationale Energieversorgung weiter fortsetzen wird, ist unwahrscheinlich. Das BIP ist laut Destatis im ersten Quartal 2026 gegenüber dem ersten Quartal 2025 trotz der seit Ende Februar stark gestiegenen Energiepreise um 0,5 % gestiegen. Dies wurde laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) aber vor allem durch positive Entwicklungen zu Beginn des Jahres getrieben. Sowohl der LKW-Fahrleistungsindex von Destatis, als auch Daten des Verbands der Automobilindustrie zeigen eine merkliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage im März. Laut BMWE dürften insbesondere die gestiegenen Preise für Energie und Rohstoffe, gepaart mit der Unterbrechung der Lieferwege von Vorprodukten ausschlaggebend für diese Entwicklung sein. Der weitere Verlauf des Kriegs im Nahen Osten wird also voraussichtlich entscheidend dafür sein, ob die deutsche Wirtschaft ihren Kurs der Erholung aus 2025 auch in diesem Jahr fortsetzen kann. Die jüngsten Meldungen über gegenseitige Angriffe der USA und Iran im Golf sowie erneute Attacken des Iran auf die Vereinigten Arabischen Emirate am 4. Mai legen nahe, dass der Konflikt vorerst weiter anhalten wird — mit entsprechenden Folgen für die Wirtschaft in Deutschland und Europa. Von Johannes Guhlke Bruttoinlandsprodukt, Veränderung zum Vorjahr Inlandsablieferungen Diesel Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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Frist für erneuerbares Heizen verschoben


30.04.26
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30.04.26

Frist für erneuerbares Heizen verschoben

Hamburg, 30 April (Argus) — Die Bundesregierung hat das Inkrafttreten der Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien in neu eingebauten Heizungssystemen verschoben. Gleichzeitig wird derzeit die vollständige Abschaffung der Regelung vorbereitet — indem das bisherige GEG durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt wird. Das Kabinett beschloss am 29. April eine Formulierungshilfe, mit der das Inkrafttreten von § 71 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 1. Juli auf den 1. November 2026 verschoben wird, heißt es aus Koalitionskreisen. Der Paragraf sieht vor, dass beim Austausch von Heizungsanlagen in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens ab Juli 2026 Heizsysteme eingesetzt werden müssen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden — etwa Wärmepumpen oder über den Einsatz von erneuerbaren Brennstoffen wie Biomethan oder biogenem Heizöl auf HVO Basis. Für kleinere Städte ist bislang eine Übergangsfrist bis Juli 2028 vorgesehen, während derer die Vorgabe ausschließlich für Neubauten in reinen Neugebieten gilt. Die jetzt geplante Anpassung soll noch vor dem 1. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Dazu wurde die Formulierungshilfe in ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht, um ein rechtzeitiges Inkrafttreten sicherzustellen, so mit dem Vorgang vertraute Quellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erklärte, die Maßnahme diene einem "rechtssicheren Übergang" vom bestehenden GEG zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Die 65-Prozent-Anforderung beim Heizungseinbau in Großstädten werde keine Geltung mehr erlangen, bevor sie mit Inkrafttreten des künftigen GMG aufgehoben werde, teilte das Ministerium mit. Das Gebäudemodernisierungsgesetz werde derzeit ressortübergreifend abschließend beraten und soll im Mai in das Kabinett eingebracht werden, erklärte das BMWE weiter. Am Ziel, das neue GMG zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen, werde festgehalten. Da der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis dahin aber nicht gesichert sei, sei die vorgeschaltete Verschiebung der Frist aus dem GEG notwendig. Die Bundestagsfraktionen der CDU und SPD hatten am 24. Februar ein erstes Eckpunktepapier zum geplanten GMG vorgelegt. Dieses soll Verbraucher bei der Wahl ihres Heizungssystems weniger einschränken und eine sogenannte Bio-Treppe sowie eine Grüngasquote bzw. Grünölquote etablieren. Der Markt für Biomethan wartet nun schon seit Monaten auf die genaue Ausgestaltung dieses Gesetzes, da gerade im Wärmemarkt für Biomethan durch das GEG bisher ein großes Potenzial lag. Von Svea Winter Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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E-Fuel- und Wasserstoffquotenhandel nimmt langsam zu


28.04.26
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28.04.26

E-Fuel- und Wasserstoffquotenhandel nimmt langsam zu

Hamburg, 28 April (Argus) — In Deutschland zeigen sich im Rahmen der nationalen Umsetzung der RED III erste Anzeichen für den Handel mit Treibhausgaseinsparungen auf Basis von synthetischen Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs (RFNBOs), wie e-Fuels und grünem Wasserstoff. Die Aktivität bleibt bislang jedoch gering. Marktteilnehmer führten dies auf die spät finalisierte THG-Gesetzgebung sowie auf das weiterhin geringe Angebot an physischen RFNBOs zurück. Im EU-Ausland zeigt sich ein ähnliches Bild. Mehrere in den vergangenen Wochen gemeldete Transaktionen wurden laut Marktteilnehmern mit Rücktritts- oder Anpassungsklauseln versehen. Diese sahen vor, dass Verträge aufgehoben oder nachverhandelt werden können, sollte die endgültige Gesetzgebung wesentlich von den bis Vertragsschluss vorliegenden Entwürfen abweichen. Diese regulatorischen Unsicherheiten, welche vor der Finalisierung der THG-Gesetzgebung existierten, verhinderten laut Marktteilnehmern bislang einen nachhaltigen Anstieg der Liquidität. Die regulatorischen Rahmenbedingungen haben sich nun allerdings konkretisiert: Der Bundestag beschloss am 23. April eine Anhebung der Quote für erneuerbaren Wasserstoff im Straßenverkehr auf 1,5 % bis 2030. Zudem sollen RFNBOs bis Ende 2036 von einem dreifachen Anrechnungsfaktor auf die Treibhausgasminderungsquote profitieren. Der Gesetzentwurf liegt nun dem Bundesrat vor, dessen nächste Sitzung für den 8. Mai angesetzt ist. Der Entwurf sieht erstmals auch eine konkrete Strafzahlung von 120 €/GJ bei Nichterfüllung der RFNBO-Unterquote vor. Dies entspräche rund 14,40 €/kg Wasserstoff und liegt somit deutlich über gängigen Kostenschätzungen für erneuerbaren Wasserstoff in Deutschland. Marktteilnehmer werten diesen Sanktionsmechanismus als mittelfristigen Treiber für RFNBO-Liquidität in Deutschland, da das Inverkehrbringen von RFNBOs in Deutschland Treibhausgasminderungszertifikate generiert, die zur Erfüllung der allgemeinen THG-Quote eingesetzt werden können. Zusätzlich sind sie nötig zur Erfüllung der spezifischen RFNBO-Unterquote. In den Niederlanden wurden bislang noch keine Einsparungen aus RFNBO-Einsatz gehandelt. Die niederländische Umsetzung von RED III wurde jedoch jüngst verabschiedet und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Der Marktfokus richtet sich unter anderem auf das Projekt Holland Hydrogen I von Shell in Rotterdam, das ab 2027 signifikante Mengen an erneuerbarem Wasserstoff liefern könnte. Im Vereinigten Königreich bleibt die Liquidität des Marktes für Development Renewable Transport Fuel Certificates (DRTFCs) ebenfalls schwach. Die Handelsaktivität konzentriert sich weiterhin auf die Zeiträume kurz vor Ende der Erfüllungsfristen, weshalb sich bislang kein kontinuierlich liquider Spotmarkt etabliert hat. Unabhängig von den unterschiedlichen nationalen Umsetzungen bestehen unter RED III grundsätzlich zwei Wege zur Generierung von RFNBO-Zertifikaten: Der erste Weg umfasst die direkte Bereitstellung von erneuerbarem Wasserstoff oder dessen Derivaten wie E-Methanol oder E-Methan für den Verkehrssektor. Der zweite Weg ist die sogenannte Raffinerieroute, bei der erneuerbarer Wasserstoff als Einsatzstoff bei der Herstellung von Kraftstoffen verwendet wird. Marktteilnehmer erwarten überwiegend, dass die Raffinerieroute den Großteil der Quotenerfüllung abdecken wird, da sie im Vergleich zur direkten Endnutzung von RFNBOs kostengünstiger ist. Einige Länder, darunter die Niederlande und Italien, haben jedoch Regelungen eingeführt, die einen Mindestanteil der direkten RFNBO-Nutzung im Verkehr vorschreiben. Europaweit haben bislang nur Deutschland, Belgien und Spanien Pläne für RFNBO-Unterquoten über das Jahr 2030 hinaus vorgeschlagen — finalisiert wurde jedoch noch keiner. Das Fehlen verbindlicher langfristiger Signale belastet weiterhin Investitionsentscheidungen in Projekte für erneuerbaren Wasserstoff und E-Kraftstoffe, deren Planung und Umsetzung in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Von Madeleine Jenkins, Marcel Pott Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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Große globale Ölhändler rechnen mit langem Nahost-Krieg


28.04.26
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28.04.26

Große globale Ölhändler rechnen mit langem Nahost-Krieg

Hamburg, 28 April (Argus) — Einige der weltweit größten Rohstoffhandelsunternehmen bereiten sich darauf vor, dass sich der Krieg im Nahen Osten über viele Monate hinziehen könnte. Gleichzeitig ziehen sie weiterhin hohe Gewinne aus der extremen Volatilität, die der Konflikt ausgelöst hat. Die US-Blockade des iranischen Handelsverkehrs hält an, während Versuche, eine diplomatische Lösung zu finden, nicht vorankommen. Vitol, Trafigura, Mercuria und Gunvor haben von den massiven Preisschwankungen und den physischen Versorgungsunterbrechungen profitiert, die durch die faktische Schließung der Straße von Hormus entstanden sind. Alle Unternehmen berichten von einer starken ökonomischen Performance im ersten Quartal und erwarten, dass sich dies im weiteren Jahresverlauf fortsetzt. Die Ölpreise sind seit Beginn des Krieges im Nahen Osten am 28. Februar stark volatil, teils auch getrieben durch Beiträge von US-Präsident Donald Trump in sozialen Medien. Der Frontmonat der ICE Brent Futures näherte sich am 31. März mit 118,35 $/bl einem Vierjahreshoch. Die Preise für tatsächlich physisch geliefertes Rohöl stiegen jedoch deutlich stärker, während raffinierte Produkte wie Kerosin und Diesel sogar noch höhere Niveaus erreichten. "Angesichts der extremen Volatilität — unter anderem ausgelöst durch Tweets [in sozialen Medien] — ist es sehr schwierig, die Situation zu managen. [Wir] sind daher vorsichtig optimistisch, dass wir bei konsequentem Vorgehen ein recht gutes Jahr vor uns haben", sagte Jay Ng, Finanzchef von Vitol, vergangene Woche auf dem FT Commodities Global Summit in Lausanne. Der Finanzchef von Mercuria, Guillaume Vermersch, bezeichnete die Ergebnisse seines Unternehmens im ersten Quartal als "sehr stark", trotz der Erwartung höherer Schadensersatzforderungen und vertraglicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferunterbrechungen im Golf. Mercuria erzielte im vergangenen Jahr einen Gewinn von 1,5 Mrd. $, und Vermersch erwartet, dass das Unternehmen dieses Ergebnis im Jahr 2026 übertreffen wird. "Es gibt noch viele offene Fragen und ungelöste Probleme, aber [dieses Jahr] dürfte stärker ausfallen", sagte er. Auch BP verzeichnete für das erste Quartal 2026 außergewöhnlich gute Ergebnisse: Die am 28. April von dem Unternehmen veröffentlichten Zahlen zeigen, dass der Gewinn von 687 Mio. $ im Vorjahresquartal auf 3,84 Mrd. $ gestiegen ist. Bereinigt um Lagerbewertungseffekte und Einmaleffekte lag der zugrunde liegende Gewinn auf Basis von Wiederbeschaffungskosten bei 3,2 Mrd. $ und damit deutlich über dem Konsens der Analystenschätzungen, die für BP einen Quartalsgewinn von 2,5 Mrd. $ erwartet hatten. Wie gut die Unternehmen im weiteren Verlauf des Jahres abschneiden, wird jedoch maßgeblich davon abhängen, ob die Versorgungsstörungen zu einer länger anhaltenden Phase hoher Volatilität führen. "Ich sehe kein unmittelbares Ende dieses Konflikts, aber auch nicht, wie er auf Dauer tragfähig sein soll", sagte Vermersch. Jeff Webster, Finanzchef von Gunvor, erklärte, sein Unternehmen bereite sich "seit Beginn auf ein Szenario eines langen Krieges vor". Gunvors Ergebnisse im ersten Quartal übertrafen demnach bereits das gesamte Ergebnis des Jahres 2025. Auch Stephan Jansma — Finanzchef von Trafigura — sagte, sein Unternehmen gehe davon aus, dass der Krieg und die Störungen lange andauern könnten. Extreme Schwankungen Die Unternehmen schöpfen aus den Erfahrungen früherer Krisen. Zwar erzielten sie letztlich Rekordgewinne aus der Volatilität nach der umfassenden Invasion Russlands in die Ukraine im Jahr 2022, hatten jedoch zunächst Schwierigkeiten zu reagieren, da extreme Preisschwankungen höhere Nachschussaufforderungen (zu englisch Margin Calls) auslösten und die verfügbare Liquidität belasteten. In den Tagen vor und nach Beginn des aktuellen Krieges im Nahen Osten sicherten sich Trafigura, Vitol und Gunvor rasch zusätzliche Kreditlinien, um ihre Handelsfähigkeit in einem Umfeld hoher Preise entsprechend zu stärken. USA erhöhen Druck auf Iran, während Gespräche stocken Die Straße von Hormus ist seit fast zwei Monaten für die Schifffahrt weitgehend geschlossen. Die Blockade des iranischen Handels durch die US-Marine hält trotz eines Waffenstillstands an, von dem Trump am 21. April sagte, er gelte bis zu einer Einigung zwischen den USA und dem Iran. Seit dem 13. April hätten die USA 38 Schiffe, die iranische Häfen verlassen wollten, zur Umkehr gezwungen, teilte das Pentagon am 27. April mit. Am 24. April verhängten die USA zudem Sanktionen gegen die chinesische Raffinerie Hengli Petrochemical (400.000 bl/Tag) sowie gegen 19 Schiffe der sogenannten Schattenflotte, denen vorgeworfen wird, iranisches Rohöl, LPG und andere Erdölprodukte nach China, in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Bangladesch zu transportieren. Die US Marine zwang eines dieser Schiffe, die Sevan, zur Rückkehr an die iranische Küste, nachdem es versucht hatte, den Golf von Oman zu passieren. "Wir haben die Blockade umgesetzt, und sie war unglaublich effektiv", sagte Trump am 26. April gegenüber Fox News. Präsident Trump traf sich am Montag mit seinen nationalen Sicherheitsberatern, um einen iranischen Vorschlag für ein Abkommen zu besprechen, teilte das Weiße Haus mit. "Der Präsident hat sich heute Morgen mit seinem nationalen Sicherheitsteam getroffen. Sie werden sehr bald direkt vom Präsidenten zu diesem Thema hören", hieß es. Details des iranischen Vorschlags wurden nicht veröffentlicht, und Teheran hat öffentlich nicht bestätigt, Kontakt mit den USA aufgenommen zu haben. Die Gespräche zwischen den USA und dem Iran, die das Weiße Haus für das Wochenende in Pakistan angekündigt hatte, kamen letztlich nicht zustande. "Es hat Entwicklungen in den Verhandlungen gegeben, aber der falsche Ansatz der USA und überzogene Forderungen haben verhindert, dass die vorherige Verhandlungsrunde ihre Ziele erreicht, trotz der erzielten Fortschritte", sagte der Iranische Außenminister Abbas Araghtschi am 27. April während eines Besuchs in St. Petersburg. Von Johannes Guhlke, Aydin Calik und Haik Gugarats Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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