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05.03.26

USA: Ausnahme für Rosneft Deutschland unbefristet

USA: Ausnahme für Rosneft Deutschland unbefristet

Hamburg, 5 March (Argus) — Das US-Finanzministerium hat Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing unbefristet von Sanktionen gegen das russische Mutterunternehmen ausgenommen. Dies gab das Finanzministerium am 5. März in einer Pressemitteilung bekannt. Zuletzt bestätigte das Finanzministerium in den Vereinigten Staaten eine sechsmonatige Ausnahmeregelung für die deutschen Töchter des russischen Staatskonzern Rosneft. Diese Frist wäre ohne eine Verlängerung am 28. März ausgelaufen. Ab dann wären sowohl Rosneft Deutschland als auch RN Refining & Marketing von den US-Sanktionen gegen das russische Mutterunternehmen betroffen gewesen. Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing vereinen rund 13 % der deutschen Raffineriekapazität unter sich. Die unbefristete Verlängerung dürfte Gewissheit im Markt schaffen. Zuvor war noch unklar, ob und in welchem Umfang Sanktionen auch auf die deutschen Töchter angewendet werden könnten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ordnete am 26. Februar eine ebenfalls unbefristete Treuhandverwaltung von Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing an . Zuvor war auch hierfür alle sechs Monate eine Verlängerung notwendig. Seit der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes am 05. Februar ist dies nicht mehr notwendig. Stattdessen ist die Dauer der Treuhand nun an die Dauer der Sanktionen geknüpft, um mehr Sicherheit für den deutschen Markt zu schaffen. Für diesen Zweck hat die EU-Kommission am 20. Februar der Bundesregierung in einem regulären Fusionkontrollverfahren gestattet, die alleinige Kontrolle über Rosneft Deutschland zu erwerben . Von Natalie Müller Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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Nahost-Eskalation treibt Preise


02.03.26
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02.03.26

Nahost-Eskalation treibt Preise

Hamburg, 2 March (Argus) — Am 2. März steigen die Inlandspreise für Heizöl, Diesel und Benzin im Vergleich zum Freitag der Vorwoche deutlich an. Der Grund ist der koordinierte Angriff auf den Iran durch die USA und Israel und die darauffolgenden Vergeltungsschläge durch Teheran. Anbieter erhöhten ihre Heizölpreise am Montag im Vergleich zum 27. Februar bundesdurchschnittlich um rund 13 €/100l für Heizöl und Diesel und gut 7 €/100l für Benzin. Bereinigt von der CO2-Steuer erreichte der Heizölpreis das höchste Niveau seit November 2022. Damals trieb die Meldung, dass die OPEC+ Allianz ihre Förderung um 2 Mio. bl/Tag kürzen wird die ICE Gasoil Futures — das war die größte Drosselung der Produktion seit 2020. Auch die Einigung auf ein neues Sanktionspaket der EU gegen Russland stärkte zu der Zeit die Kurse. Die Furcht vor weiter steigenden Preisen motivierte vor allem Heizölendverbraucher zum Kauf. Viele deckten sich bereits am Vormittag mit Heizöl ein. Die an Argus gesendeten Heizölmengen am 2. März waren mit über 40.000 m³ so hoch wie zuletzt Anfang Mai 2022, als die Furcht vor den Folgen eines EU-Embargos auf russisches Öl für eine Verdreifachung der Heizölnachfrage im Wochenvergleich sorgte. Die Frontmonat der ICE Gasoil Futures erreichte am Montagmorgen ein Intraday-Hoch von 922,50 $/t — ein Anstieg um 169,75 $/t beziehungsweise 23 % seit Handelsschluss am Freitag. Damit erreichten sie das höchste Niveau seit Oktober 2023. Die USA und Israel haben am 28. Februar Angriffe auf den Iran durchgeführt, bei denen Ayatollah Ali Khamenei, Irans oberster Führer seit 1989, getötet wurde. Der Iran reagierte mit Raketenangriffen auf Ziele in Israel und auf US-Stützpunkte in der Region wie in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Saudi Aramco hat die Ras Tanura Raffinerie (550.000 bl/Tag) an der Ostküste Saudi Arabiens geschlossen, nachdem sie am frühen Montag von Trümmern abgefangener iranischer Drohnen getroffen worden war. Staatsmedien sprachen von "begrenzten Schäden" und erklärten, dass die Belieferung des lokalen Marktes mit Produkten nicht beeinträchtigt sei. Mehrere Schiffe im Golf sollen zudem Funksprüche empfangen haben, dass die Straße von Hormus geschlossen sei. Eine unabhängige Bestätigung der Berichte steht aber noch aus. Arsenio Dominguez, der Staatssekretär der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation der UN, riet Schiffen jedoch dazu, die Straße von Hormus zunächst zu meiden. Diese Eskalation erhöht das Risiko von Störungen der Öllieferungen deutlich. Europa verbraucht weit mehr Diesel und Flugkraftstoffe, als es produziert und ist daher stark auf Lieferungen aus dem Golfgebiet angewiesen, um diese Defizite zu decken. Laut Vortexa importierten die EU und das Vereinigtes Königreich 2025 zusammen mehr als 50 Mio. t Diesel und verwandte Gasoil Produkte sowie mehr als 25 Mio. t Jet Fuel. Rund ein Fünftel dieser Diesel und Gasoil Importe sowie etwa die Hälfte der Jet Fuel Importe passierten die Straße von Hormus. Von Amaar Khan, Josh Michalowski, Benedict George und Gabriele Zindel Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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EU: Bund darf Rosneft Deutschland übernehmen


20.02.26
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20.02.26

EU: Bund darf Rosneft Deutschland übernehmen

Hamburg, 20 February (Argus) — Die EU Kommission hat am 20. Februar entschieden, dass die Bundesrepublik die alleinige Kontrolle über Rosneft Deutschland erwerben darf. Die Kommission hat eine entsprechende Anmeldung bereits am 28. Januar erhalten. Ob eine Übernahme tatsächlich stattfinden wird ist jedoch noch unklar. Die Entscheidung betrifft die Rosneft Deutschland GmbH sowie die RN Refining & Marketing GmbH und somit auch die Anteile, die die deutschen Töchter des russischen Staatskonzerns an den Raffinerien Bayernoil (215.000 bl/Tag) — an der Rosneft 28,57 % hält — Miro (310.000 bl/Tag; 24 %) und PCK (204.000 bl/Tag; 54,17 %) hält. Insgesamt kontrolliert Rosneft Deutschland nach Argus Berechnungen rund 14,3 % der deutschen Raffineriekapazitäten. Rosneft Deutschland steht seit 2022, kurz nach dem Beginn des Konfliktes gegen die Ukraine, unter Treuhandverwaltung durch das Bundeswirtschaftsministerium BMWE. Die Treuhand wurde bisher halbjährlich verlängert und gilt aktuell bis zum 10. März 2026. Im Januar verabschiedete die Bundesregierung eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes , in welcher die Dauer der Treuhand an die Sanktionen der USA gegen Rosneft geknüpft wurde. Das US-Finanzministerium bestätigte im Oktober zwar eine Ausnahmeregelung für die beiden deutschen Töchter von Rosneft, allerdings läuft diese am 29. April aus. Die Bundesregierung bindet sich laut Aussagen des BMWE derzeit in Gesprächen mit dem US-Finanzministerium bezüglich einer Verlängerung der Ausnahmeregelung. Noch ist unklar, ob die Bundesregierung nun tatsächlich vorhat, Rosneft Deutschland zu übernehmen. Das BMWE war für Fragen nicht zu erreichen. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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Hängepartie beim Gebäudeenergiegesetz dauert an


05.02.26
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05.02.26

Hängepartie beim Gebäudeenergiegesetz dauert an

Hamburg, 5 February (Argus) — Die angekündigte Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes lässt weiter auf sich warten. Betroffene Branchen sind zunehmend verunsichert, in der Folge werden deutlich weniger Heizungen verkauft. Derweil bezweifeln grüne Interessenverbände basierend auf einem rechtlichen Gutachten, ob eine Abschwächung des Gesetzes verfassungskonform wäre. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD heißt es:"Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher". Knapp neun Monate nach Amtsantritt warten sowohl Heizungsbauer, als auch Konsumenten weiterhin auf mehr Klarheit, wie das geplante neue Gesetz tatsächlich ausgestaltet wird. Bislang wurde lediglich der Name geändert: Statt Gebäudeenergiegesetz soll es künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen. Zentraler inhaltlicher Streitpunkt in der Koalition ist weiterhin die geltende Vorgabe, dass Heizungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen künftig mit einem Anteil von 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. CDU und CSU möchten die erreichbare CO2-Vermeidung im Gebäude als zentrale Steuerungsgröße etablieren — wie auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die SPD warnt hingegen, dass eine Aufweichung der Vorschriften den Klimaschutz im deutschen Gebäudesektor unterlaufen könnte. Zur Debatte steht außerdem, ob durch verstärkte Effizienzmaßnahmen wie eine bessere Gebäudedämmung der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien gesenkt werden könnte, oder ob die Umsetzungs- und Übergangsfristen angepasst werden. Zuletzt sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) am 2. Februar in der Bundespressekonferenz, dass die Regierung noch mehr Zeit brauche. Man befinde sich nach wie vor gemeinsam mit dem Bauministerium und den Fraktionsspitzen in Verhandlungen. Die Sprecherin zeigte sich optimistisch, dass die Regierung "Eckpunkte bald, beziehungsweise zügig, vorlegen" könne. Die Regierungsparteien möchten demnach verhindern, dass eine mangelnde Abstimmung mit den Fraktionen erneut zu einer langwierigen Diskussion im Bundestag führt. In der vergangenen Legislaturperiode sei dies eingetreten, nachdem die Ministerien ohne ausgiebige Beratung mit den Fraktionen eigene Eckpunkte für das GEG vorgestellt hätten. Limbo verunsichert Kunden und Heizungsbranche zunehmend Bereits Mitte Oktober 2025 mahnten der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie und der Zentralverbrand Sanitär Heizung Klima, dass eine Verschleppung des Vorhabens Heizungsanbieter und Verbraucher weiter verunsichern würde. Und dies wiederum treffe die Branche empfindlich: "Seit fast zwei Jahren schrumpft der Absatz von Heizungen in Deutschland. 2025 wird der Absatz voraussichtlich so niedrig sein wie seit über einem Jahrzehnt nicht mehr". Demnach habe sich der Heizungsabsatz 2024 im Vorjahresvergleich bereits halbiert. Bis einschließlich August 2025 lag ein weiterer Rückgang um 19 % vor. Die Branche stehe bereit, pro Jahr mehr als eine Million Heizungen zu modernisieren. Dafür ist sie jedoch darauf angewiesen, dass es klare politische Rahmenbedingungen gibt. Denn sowohl Hersteller von Heizungssystemen, als auch Handwerksbetriebe müssten in neue Produkte und Nachwuchs investieren. Laut dem aktuellen Gebäudereport der deutschen Energieagentur (dena) von Anfang Januar werden trotz des Wärmepumpen-Booms in 2024 und 2025 derzeit noch 79 % der 20 Millionen Wohngebäude in Deutschland mit Öl oder Gas beheizt. Da die Bauaktivität in den letzten Jahren deutlich abgenommen hat, stammen viele der Bestandsbauten außerdem aus einer Zeit, als die energetischen Standards noch deutlich niedriger waren. Dies unterstreiche aus Sicht der dena die Bedeutung von Sanierungsmaßnahmen, auch abseits der Heizungssysteme. Neben Branchenverbänden legen auch Anbieter von Biomethan großen Wert auf eine zeitnahe Verabschiedung der angekündigten Eckpunkte: Denn das geplante GMG setzt für die Biomethanbranche den Rahmen, in dem sich ihr Markt künftig entwickeln kann. Biomethan gilt weiterhin als ein wichtiger erneuerbarer Energieträger, der dazu beitragen kann, den bislang noch vorgeschriebenen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien in gasgestützten Heizsystemen zu erreichen. Damit hängt die künftige Nachfrage nach Biomethan stark davon ab, welche Regeln das Gesetz am Ende festschreibt. Eine Analyse der dena zeigt, dass die aktuell gültige Fassung des GEG den Biomethanbedarf bis 2040 auf 13,4 bis 44,6 TWh ansteigen lassen könnte, falls Wasserstoff in den kommenden Jahren nicht flächendeckend verfügbar wird. Die Verzögerungen bei der Ausarbeitung des Gesetzes führten in den letzten Monaten zu einer Phase der Unsicherheit für Produzenten und auch Investoren in der Biomethanbranche. Verzögert sich das GMG, verzögern sich auch die verbindlichen Rahmenbedingungen dafür, wo Biomethan künftig eine Rolle spielen kann. Für die Branche bedeutet das einen Stau bei Investitionen in Produktionskapazitäten, Zertifizierungssysteme und langfristige Lieferverträge. Zweifel an Verfassungskonformität Während in Berlin noch an Details gefeilt wird, werden inzwischen Zweifel laut, ob eine Absenkung oder sogar Abschaffung des 65 %-Ziels überhaupt verfassungskonform wäre: In einem von Greenpeace und Gaswende in Auftrag gegebenen Gutachten der Hamburger Anwaltskanzlei Günther — das am 2. Februar veröffentlicht wurde — wird insbesondere infrage gestellt, ob eine solche Aufweichung mit dem "Klimabeschluss" des Bundesverfassungsgerichts aus 2021 vereinbar ist. In diesem stellte das oberste Gericht fest, dass "die Pariser Klimaziele in Deutschland der verfassungsrechtliche Maßstab für Klimaschutz sind (Art. 20a GG)". Darüber hinaus habe der Internationale Gerichtshof im Juli 2025 entschieden, dass das Pariser 1,5 °C-Ziel völkerrechtlich bindend ist. Da Deutschland laut dem Sachverständigenrat für Umweltfragen die vor dem Hintergrund der Zielerreichung zulässigen CO2-Emissionen bereits jetzt ausgeschöpft habe, werden Klimaschutzinitiativen im Gebäudesektor zunehmend relevanter. Die Anwälte kommen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass "eine Reduktion des Erfordernisses, in neuen Heizungsanlagen 65 % erneuerbare Energien einzusetzen" das GEG (oder künftig das GMG) und dessen Auswirkungen auf den Klimaschutz "massiv entwertet". Auch die Etablierung der möglichen CO2-Einsparung im Gebäude als Steuerungsgröße sehen die Verfasser kritisch: "Emissionsfaktoren beruhen auf festgesetzten und damit letztendlich politischen Werten". Zusätzlich könnten bilanzielle Ausgleichmechanismen dazu führen, dass im Endeffekt zu wenig Emissionen im Gebäudesektor eingespart werden, um die Klimaziele zu erreichen. Eine feste Quote für erneuerbare Energien sei deshalb der sicherste Weg, um auf den Pfad der Zielerreichung zurückzukehren. Von Johannes Guhlke und Svea Winter Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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Mutmaßlich betrügerische Anrufer bieten Billigdiesel an


22.01.26
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22.01.26

Mutmaßlich betrügerische Anrufer bieten Billigdiesel an

Hamburg, 22 January (Argus) — Im deutschen Mineralölmarkt häufen sich erneut Anbieter, die telefonisch Diesel zu Preisen anbieten, die deutlich unter dem Markt liegen. Die Anrufer geben sich dabei als Mitarbeiter etablierter Mineralölunternehmen aus. Mindestens zwei seit vielen Jahren im Markt aktive Unternehmen sind betroffen. Beide haben ihre Kunden inzwischen ausdrücklich gewarnt, dass die Angebote nicht von ihnen stammen. Ein Unternehmen hat bereits Strafanzeige gestellt. Die verdächtigen Aktivitäten werden aus Nord-, Ost- und Süddeutschland gemeldet. Auffällig ist, dass die Anrufer neuerdings auch Kleinstmengen — teils ab 2.000 l — anbieten, mit Abschlägen zwischen 1,50 und 5 €/100l zu den marktübliche Preisen. Mineraölhändler berichten, dass nicht nur sie selber sondern auch ihre Endkunden, wie Speditionen, solche Anrufe erhalten haben. Fälle, in denen es tatsächlich zu Lieferungen gekommen ist, sind bislang nicht bekannt. Marktteilnehmer vermuten, dass es sich hierbei um Diesel handeln könnte, der durch unredliche Mittel unter dem Marktpreis offeriert werden kann. Die günstigen Angebote könnten im Zusammenhang mit der Designerfuels-Masche stehen oder mit Diesel, bei dem die Verkäufer grüne Kostenfaktoren wie CO2-Abgabe und THG-Quote nicht berücksichtigen . Im Fall Designerfuels läuft der Prozess gegen acht Beschuldigte seit dem 16. Januar vor dem Landgericht Hof und soll bis Oktober andauern. Unter den Angeklagten befindet sich auch der Geschäftsführer des Mineralölhandels Hoffmann in Schwazenbach. Die Festnahmen erfolgten am 18. November 2024 im Rahmen eines bundesweiten Zugriffs von Zoll und Staatsanwaltschaft. Zuvor waren vor allem im Süden und Osten Deutschlands Dieselangebote frei Haus aufgetaucht, die teils mehrere Euro pro 100 l unter Raffinerie- oder Tanklagerpreisen lagen — und damit massiv unter den Einkaufskonditionen anderer Händler. Diese erlitten infolgedessen erhebliche Umsatzeinbußen. Von Gabriele Zindel Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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