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HVO: Temporäre Energiesteuersenkung geplant
HVO: Temporäre Energiesteuersenkung geplant
Hamburg, 22 April (Argus) — Der aktuelle Gesetzesentwurf zur vorübergehenden Energiesteuersenkung umfasst neben fossilen Kraftstoffen auch HVO. Inverkehrbringer von HVO planen somit die Absenkung der Energiesteuer nach Inkrafttreten des Gesetzes an Endkunden weiterzugeben. Im Markt besteht jedoch weiterhin Unsicherheit über die praktische Umsetzung, da Inverkehrbringer auf eine formelle Bestätigung der zuständigen Hauptzollämter warten. Im HVO-Markt herrschte zuletzt Uneinigkeit darüber, ob die von der Bundesregierung geplante Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe um 14,04 €/100l auch für HVO gilt. Mehrere Marktteilnehmer gaben gegenüber Argus an, dass sie zunächst davon ausgehen, dass die Maßnahme ausschließlich auf eine Entlastung der Grundversorgung mit konventionellen Kraftstoffen abziele und somit nicht auf HVO zutreffe. Im Entwurf des entsprechenden Gesetzes ist jedoch unter anderem von Gasölen der Unterpositionen 2710 19 43 die Rede, womit neben konventionellem Dieselkraftstoff auch HVO steuerlich einbezogen wird. Dementsprechend würde die geplante Absenkung der Energiesteuer auch beim Inverkehrbringen von HVO zur Geltung kommen. Inverkehrbringer geben allerdings gegenüber Argus an, dass sie weiterhin auf die Bestätigung der jeweils regional zuständigen Hauptzollämter warten, bevor die Steuersenkung in der Preisgestaltung berücksichtigt werden kann. Bis dahin bestehe trotz der Formulierung im Gesetzesentwurf noch keine vollständige Rechtssicherheit über die steuerliche Behandlung von HVO. Würde HVO von der Steuersenkung ausgeschlossen werden, hätte dies nach Einschätzung von Marktteilnehmern wieder einen deutlichen Anstieg des Preisaufschlags gegenüber B7-Diesel zur Folge und würde die Nachfrage stark reduzieren. In den vergangenen Wochen kam es im Zuge des Iran-Kriegs zu einem Preisanstieg von konventionellem Diesel, wodurch der Aufschlag von HVO auf ein historisches Tief gesunken ist (siehe Grafik). Von Marcel Pott Preisaufschlag HVO zu B7-Bundesschnitt Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
Ausblick eFuels: Von Mandat zu Markt?
Ausblick eFuels: Von Mandat zu Markt?
Hamburg, 20 January (Argus) — Ab 2026 müssen Inverkehrbringer in Deutschland erstmals eine RFNBO-Quote erfüllen, doch Marktteilnehmer rechnen aufgrund der geringen Produktverfügbarkeit damit, dass die meisten Unternehmen diese Quote nicht erfüllen werden. Langfristig könnten neue Projekte und regulatorische Impulse dennoch Bewegung in den eFuel-Markt bringen. Die Bundesregierung hat am 10. Dezember im Rahmen der RED III neben der Anpassung der THG-Quote auch die Einführung eines Mindestmandats für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) beschlossen, welche durch das Inverkehrbringen von beispielsweise eFuels oder grünem Wasserstoff erfüllt werden kann. Dies bedeutet, dass verpflichtete Unternehmen wie Ölkonzerne und Kraftstoffimporteure einen gewissen Anteil der von ihnen in Verkehr gebrachten Energie durch RFNBOs erbringen müssen. Die zu erfüllende RFNBO-Menge entspricht hierbei zunächst 0,1 % des gesamten in Verkehr gebrachten Energiemixes der jeweiligen Inverkehrbringer und steigt bis 2040 schrittweise auf 8 % an. Gleichzeitig waren RFNBOs bereits vorher Erfüllungsoptionen der THG-Quote und werden wie auch Strom für Elektrofahrzeuge dreifach auf die Erfüllung der Quote angerechnet. Bei Nichterfüllung des RFNBO-Mindestmandats drohen verpflichteten Unternehmen Strafzahlungen in Höhe von 120 €/GJ. Für das Jahr 2026 antizipieren Inverkehrbringer allerdings eine flächendeckende Nichterfüllung dieser Unterquote. Dies ist vor allem auf die geringe Produktverfügbarkeit von RFNBOs in Deutschland zurückzuführen. So berichtet etwa ein verpflichtetes Unternehmen gegenüber Argus im vergangenen Jahr lediglich 3.000 Liter RFNBO in Verkehr gebracht zu haben. Aufgrund dieser geringen physischen Verfügbarkeit hatten sich bereits 2025 mehrere Unternehmen dafür ausgesprochen, den Start der Unterquote frühestens ab 2028 anzusetzen, um die Gefahr von Engpässen zu reduzieren und somit dafür zu sorgen, dass die Erfüllung der Quote überhaupt möglich ist. Langfristig erhoffen sich Inverkehrbringer von der Einführung einer solchen Unterquote, dass die daraus entstehende Nachfrage Investitionen in die Produktion von eFuels anstoßen könnte. Hoffnung für eFuel-Enthusiasten weckt zudem die geplante Anpassung des sogenannten EU-Verbrennerverbots. Neue Regelungen könnten es erlauben, auch nach 2035 weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zuzulassen, sofern diese ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden. Dies würde das potenzielle Absatzvolumen für eFuels deutlich vergrößern und damit weitere Investitionsanreize schaffen. Aktuell sind jedoch nur wenige Projekte absehbar, die künftig relevante RFNBO-Mengen für den deutschen Straßenverkehr bereitstellen könnten. German eFuel One plant ab 2028 jährlich rund 75 Mio. l synthetisches E10-Benzin in Deutschland herzustellen. Darüber hinaus könnte etwa der französische Hersteller Lhyfe, der 2025 in Schwäbisch Gmünd eine Produktionsanlage für grünen Wasserstoff in Betrieb genommen hat, perspektivisch zusätzliche RFNBO-Mengen für den deutschen Markt bereitstellen. Als weiterer Anwendungsfall zeigt die Partnerschaft von Rheinmetall und Ineratec, dass eFuels auch im Verteidigungsbereich eine Rolle spielen können, etwa um die strategische Unabhängigkeit von internationalen Lieferketten zu verbessern. Eine zentrale Herausforderung für den breiten Markthochlauf bleiben jedoch die hohen Produktionskosten, die vor allem durch vergleichsweise hohe Strompreise in Europa getrieben werden. Aktuell wird synthetisches Benzin beispielsweise an mindestens einer deutschen Tankstelle bei Bremen mit einem Preisaufschlag von rund 60 Cent/l gegenüber konventionellem E10 angeboten. Mit zunehmender Skalierung der Produktion und dadurch wachsender Produktverfügbarkeit rechnen Inverkehrbringer jedoch damit, dass die Kosten pro produziertem Liter eFuel zurückgehen, und somit die Preisdifferenz zu herkömmlichem Benzin schrittweise abnimmt. Von Marcel Pott und Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
Nachfrageanstieg treibt THG-Zertifikatspreise
Nachfrageanstieg treibt THG-Zertifikatspreise
Hamburg, 8 January (Argus) — Die Preise für Zertifikate zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote steigen seit Jahresbeginn an. Hintergrund ist die Rückkehr großer Verpflichteter auf den Markt. Seit dem 2. Januar ist der Preis für THG-Zertifikate der Kategorie "Andere" für das Verpflichtungsjahr 2026 um über 75 €/t CO2e angestiegen und hat damit die Marke von 500 €/tCO2e überschritten. Zuvor stieg der Preis zum Jahreswechsel bereits um fast 200 €/t CO2e, da durch Änderungen der jeweils gültigen Zertifikate, und insbesondere durch die Abschaffung der Doppelanrechnung, die Zertifikate für 2026 deutlich höher gehandelt werden, als jene für 2025. Dass der Preis auch nach dem Jahreswechsel weiter anstieg liegt daran, dass seit dem 5. Januar wieder mehr Käufer — insbesondere große verpflichtete Unternehmen wie Ölkonzerne — am Markt aktiv sind, während das Angebot begrenzt ist. Manche Marktteilnehmer erwarten, dass der Preis sich weiter der Pönale von 600 €/tCO2e annähern wird. Diese wird fällig, sollten verpflichtete Unternehmen nicht genügend THG-Minderungen erzielen, um die Quote zu erfüllen. Jedoch dämpfen sinkende HVO-Prämien den weiteren Anstieg der Preise für THG-Zertifikate, da niedrigere Biokraftstoffpreise die Erfüllungskosten der THG-Quote senken. HVO ist in der Regel eine der teuersten Erfüllungsoptionen, daher ist es unwahrscheinlich, dass der Preis für THG-Zertifikate die Erfüllungskosten durch HVO übersteigen wird. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
HVO-Preisanstieg zum Januar fundamental unbegründet
HVO-Preisanstieg zum Januar fundamental unbegründet
Hamburg, 6 January (Argus) — HVO100 wird im deutschen Großhandel nach dem Jahreswechsel teurer angeboten, obwohl sinkende Preise in ARA und höhere THG-Erlöse eigentlich dagegen sprechen. Stattdessen ist der Preisanstieg der Kopplung von HVO- an Dieselpreise geschuldet. HVO100 wird an deutschen Tanklagern seit dem Jahreswechsel gut 6 €/100l teurer angeboten als noch am 30. Dezember 2025. Dieser Preisanstieg passt jedoch nicht zu den fundamentalen Preisentwicklungen von HVO im europäischen Handel: HVO der Klasse II, welches aus Altspeiseöl (UCO) hergestellt wird, vergünstigte sich im gleichen Zeitraum um 3 €/100l. Der Wert, der durch die Inverkehrbringung von HVO generierten THG-Zertifikate, stieg zeitgleich um gut 50 €/100l. All dies spricht gegen einen Anstieg der HVO-Preise im Vergleich zum Dezember und für eine sinkende Differenz zu Diesel. Mit dem Jahreswechsel sank die Differenz bereits um knapp 5 €/100l. Jedoch verteuerte sich Diesel aufgrund des Anstiegs von CO2-Abgabe und THG-Quote, die für HVO nicht anfallen um etwa 11 €/100l. Ende Dezember lag die Differenz zu HVO noch bei ebenfalls etwa 11 €/100l. Daher hätten sich HVO und Diesel preislich angleichen müssen. Da viele Unternehmen HVO jedoch mittels eines Aufschlags zu Diesel kalkulieren und auch viele Versorgungsverträge mit fixen Aufschlägen arbeiten, folgen die HVO-Preise grob dem Anstieg beim Diesel (siehe Grafik). Gleichzeitig herrscht auch noch viel Unsicherheit und Unentschlossenheit bei Marktteilnehmern. Viele unter der THG-Quote verpflichtete Unternehmen sind sich noch uneins, ob sie HVO als Erfüllungsoption lieber als Reinkraftstoff oder als Blendstock in Verkehr bringen sollen. Entsprechend unterschiedlich werde HVO derzeit bewertet, so Händler. Darüber hinaus ist noch viel Diesel im Umlauf, der bereits in 2025 versteuert wurde. Händler rechnen damit, dass die Preisdifferenz zwischen Diesel und HVO100 weiter schrumpft, wenn dieser Diesel aus dem Markt geht. Von Max Steinhau Preisentwicklung in Deutschland Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
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