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EU-Minister einigen sich auf verzögerten ETS 2-Start
EU-Minister einigen sich auf verzögerten ETS 2-Start
Hamburg, 5 November (Argus) — Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten planen, den Start des international Emissionshandel für den Verkehr- und den Gebäudesektor um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Dies ist Teil einer Einigung der Ministerien bezüglich des Klimaziels bis 2040 vom 5. November. Ursprünglich hätte der internationale Emissionshandel (ETS 2), welcher die nationale CO2-Abgabe ablösen soll, bereits 2027 starten sollen. Deutschland führt daher als Übergangsregelung für 2026 eine auktionsbasierte CO2-Abgabe ein, da auch im ETS 2 die CO2-Zertifikate versteigert werden sollen. Allerdings sieht die europäische Richtlinie für das ETS 2 die Option vor, ein Jahr später zu starten, sollten die durchschnittlichen Gas- oder Rohölpreise außergewöhnlich hoch sein. Die EU-Kommission hätte bis zum 15. Juli 2026 Zeit, dies zu evaluieren und zu entscheiden. Da die Minister jedoch vorschlagen, die Verschiebung des Starts des ETS 2 im Rahmen des Gesetzes zu verabschieden, welches auch die Klimaziele bis 2040 festlegt, müsste dies durch das EU-Parlament beschlossen werden. Dieser Beschluss wird bis Ende des Jahres erwartet. Die Initiative ging von Polen aus. Sollte die Verzögerung eintreten — sei es durch den Beschluss des EU-Parlaments auf Basis des Vorschlages der EU-Umweltminister oder aufgrund der Energiepreisklausel — würde der nationale Emissionshandel in seiner am 31. Dezember 2026 gültigen Form fortgesetzt werden. Aktuell bedeutet dies, dass Unternehmen dann zwischen 55 € und 65 € pro Zertifikat bei Auktionen bieten müssen, mit der Möglichkeit, zu einem Festpreis von 68 € pro Zertifikat nach Abverkauf der Versteigerungsmenge Zertifikate nachzukaufen. Inverkehrbringer von Heizöl, Diesel und Benzin stellt dies vor die Hürde, nicht genau zu wissen, wie hoch die CO2-Abgabe für sie ausfallen wird, da sie den Zuschlagspreis der Auktionen nicht vorhersagen können. Somit ist es für sie schwieriger, die CO2-Kosten in ihren Preiskalkulationen zu berücksichtigen. Die Minister haben sich darüber hinaus darauf geeinigt, dass die EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % reduzieren müssen gegenüber dem Niveau von 1990. Bis zu 5 Prozentpunkte der Minderungen der gesamten EU dürfen dabei über die Anrechnung hochqualitativer internationaler Zertifikate erreicht werden. Ab 2036 soll die Anrechnung der Zertifikate möglich sein; bereits ab 2031 soll ein Pilotmarkt für den Handel mit diesen Zertifikaten initiiert werden. Deutschland — vertreten durch Bundesumweltminister Carsten Schneider — hat sich gemeinsam mit den Niederlanden dafür eingesetzt, dass maximal 3 Prozentpunkte durch Zertifikate erreicht werden können. Von Max Steinhau & Dafydd ab Iago Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
RED III-Entwurf: Kabinettsberatung nun am 5. November
RED III-Entwurf: Kabinettsberatung nun am 5. November
Hamburg, 24 October (Argus) — Das Bundeskabinett wird voraussichtlich erst am 5. November über den RED III-Referentenentwurf beraten, der Auswirkungen auf die THG-Quote und damit auf Biokraftstoffe in Deutschland haben wird. Zuletzt war die Beratung für den 29. Oktober vorgesehen. Der RED III-Entwurf steht jetzt an erster Stelle der sogenannten TOP-1-Liste der vorläufigen Tagesordnung des 5. November. Die TOP-1-Liste ist die Liste der Entwürfe, über die in den Ressorts eine Einigung erlangt wurde und die nur noch durch das Kabinett abgenickt werden müssen, bevor sie weiter an Bundesrat und den Bundestag gereicht werden. Einige Marktteilnehmer gehen daher davon aus, dass der 5. November jetzt trotz nur vorläufiger Tagesordnung fest steht und passen ihre Preise nach oben an: Die THG-Zertifikate der Kategorie "Andere" für das Erfüllungsjahr 2025 wurden am 24. Oktober mit 230 €/t CO2e knapp 12 €/t CO2e teurer gehandelt als noch am Vortag. Die Preise für Zertifikate für das Jahr 2026 stiegen zeitgleich um 7,50 €/t CO2e auf 347,50 €/t CO2e, was das höchste Preislevel für "Andere" THG-Zertifikate seit Februar 2023 darstellt. Trotz der Annahme im Markt, dass eine Einigung erlangt wurde, ist immer noch nicht öffentlich, welche Änderungen die Ministerien am ursprünglichen Referentenentwurf vorgenommen haben. Dies wird nun wahrscheinlich erst nach der Sitzung am 5. November in einer Lesefassung des Referentenentwurfs bekannt. Diese soll inhaltlich der Version der Gesetzesänderung entsprechen, über die der Bundestag voraussichtlich am 18. Dezember entscheiden soll. Unklar ist für viele noch immer, ob die THG-Verpflichtung auf Kraftstoffe im Luft- und Wasserverkehr ausgeweitet wird. Sollten die Ministerien sich hier auf eine Änderung verständigt haben, könnten die Quotenziele für die kommenden Jahre auch noch einmal angepasst werden. Darüber hinaus soll auch die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO), gemeinhin als e-Fuels bezeichnet, und grünem Wasserstoff in den Ministerien diskutiert worden sein — welche Streitpunkte es in diesem Thema gab, ist unklar. Der Wegfall der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Biokraftstoffen dagegen wird am Markt als bereits beschlossen betrachtet. Von Svea Winter Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
RED III-Beschluss im Kabinett am 29. Oktober erwartet
RED III-Beschluss im Kabinett am 29. Oktober erwartet
Hamburg, 23 October (Argus) — Unternehmen am Markt für THG-Zertifikate gehen davon aus, dass das Bundeskabinett in ihrer wöchentlichen Sitzung am 29. Oktober über den Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III diskutieren werden. Händler erhoffen sich in der Folge mehr Klarheit, wie die THG-Quote ab 2026 gestaltet wird. Eine vorläufige Tagesordnung der Kabinettssitzung, die Argus vorliegt, führt die Anpassung der THG-Quote im Rahmen der dritten Fassung der Erneuerbaren Energien Direktive der EU (RED III) für den 29. Oktober auf. Allerdings kann diese Tagesordnung noch geändert werden. Bereits zu Beginn des Monats hieß es in einem ähnlichen Dokument , dass das Thema bei einer der mittwochs stattfindenden Sitzungen im Oktober behandelt werden soll, jedoch noch ohne feste Angabe des Datums. Im Anschluss an die Kabinettsberatung könnte eine angepasste Fassung des Referentenentwurfes veröffentlicht werden, welcher inhaltlich der Version der Gesetzesänderung entspricht, über die der Bundestag voraussichtlich am 18. Dezember entscheiden soll. Marktteilnehmer hoffen darauf, dass diese sogenannte Lesefassung Klarheit über bestimmte inhaltliche Streitpunkte des Gesetzesentwurfes gibt. Zu diesen gehören insbesondere die Ausweitung der THG-Verpflichtung auf Kraftstoffe im Luft- und Wasserverkehr. Der Wegfall der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Biokraftstoffen dagegen wird am Markt als bereits beschlossen betrachtet. Verpflichtete Unternehmen sowie Drittparteien erwarten, dass die Veröffentlichung der Lesefassung zu Preisanstiegen bei Erfüllungsoptionen wie HVO sowie den Quotenzertifikaten führen wird. Bereits als bekannt wurde, dass sich die Staatssekretäre der beteiligten Ministerien über das Schicksal der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe geeinigt hätten, schnellten Zertifikatspreise in die Höhe: vom 7. zum 14. Oktober stieg der Preis für "Andere" THG-Zertifikate für das Jahr 2025 von 160 €/tCO2e auf 205 €/tCO2e. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
HVO: Hohe Preise dämpfen Markthochlauf
HVO: Hohe Preise dämpfen Markthochlauf
Hamburg, 16 October (Argus) — Der Absatz von HVO100 an deutschen Tankstellen stagniert wegen der aktuell hohen Preise. Dennoch planen Tankstellenbetreiber, ihr HVO-Angebot auf mehr Standorte auszuweiten. Obwohl HVO100 inzwischen an stetig mehr Tankstellen verfügbar ist, bleibt der Absatz an der Zapfsäule gering. Laut Branchenverband eFuelsNow bieten derzeit rund 530 Stationen in Deutschland HVO100 an, während insgesamt etwa 2.200 Standorte HVO-Produkte im Angebot haben — das entspricht ungefähr jeder siebten deutschen Tankstelle. Dennoch berichten Betreiber, dass die Absatzmengen etwa auf dem Niveau von 98Ron-Benzin liegen. Auf Grundlage einer Marktumfrage unter Tankstellenbetreibern, die HVO100 im Sortiment führen, schätzt Argus, dass monatlich meist etwa 4 bis 10 m³ HVO100 pro Tankstelle getankt werden, vereinzelt allerdings auch deutlich mehr. Dadurch, dass die Hauptabnehmer an Tankstellen bisher vor allem größere Betriebe sind, die regelmäßig eine vorhersehbare Menge HVO100 kaufen — zum Beispiel Städte und Kommunen, die ihre Abfallwirtschafts- und ÖPNV-Flotten mit HVO betreiben — stagniert der Absatz seit Beginn des Jahres. Hauptgrund sei der Preis: An der Zapfsäule liegt der Aufschlag gegenüber konventionellem B7-Diesel aktuell bei 8 bis 10 Cent/l. Für viele Autofahrer sei das zu teuer, sodass sie weiterhin auf fossilen Diesel setzen würden. Hinzu kommen Bedenken zur Motorenverträglichkeit, obwohl HVO nach DIN EN 15940 für aktuelle Modelle der meisten Hersteller freigegeben ist. Trotz der schwachen Nachfrage planen Anbieter, das HVO-Angebot an Tankstellen auszubauen. Treiber sind die steigende THG-Quote, die Ausweitung der CO2-Bepreisung und eine langsam zunehmende Produktionskapazität in Europa. Diese Faktoren könnten mittelfristig zu einer Angleichung der Preise von HVO und fossilem Diesel führen. Haupttreiber für den HVO100-Absatz im Großhandel bleiben in Deutschland Großkunden wie DHL und die Deutsche Bahn. Letztere schätzt, in 2025 etwa 25.000 m³ zu verbrauchen, davon gut 800 m³ alleine für Busse. Darüber hinaus wird deutlich mehr HVO in herkömmlichen Diesel geblendet, da es in deutlich größeren Mengen beigemischt werden kann als beispielsweise Biodiesel. Das Umweltbundesamt schätzt anhand der Daten des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass in 2025 etwa 180.000 bis 200.000 t HVO als Beimischung verwendet werden. Von Maximilian Steinhau und Marcel Pott Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
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