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Heizölabsatz in 2025 übertrifft 2024 bis jetzt deutlich
Heizölabsatz in 2025 übertrifft 2024 bis jetzt deutlich
Hamburg, 16 July (Argus) — Die bisher in 2025 an Argus gemeldeten Heizölvolumen übersteigen die Mengen des gleichen Zeitraum des Vorjahres deutlich. Die hohe Bevorratung bei verhältnismäßig niedrigen Preisen sowie vermehrte Panikkäufe während des Kriegs zwischen dem Iran und Israel sind ausschlaggebend. Seit Mai gleichen sich die Volumen jedoch zunehmend an, im Juli deutet sich sogar ein im Vergleich geringeres Volumen in diesem Jahr an. Endverbraucher zeigten sich besonders im März 2025 kauffreudig. Die an Argus gemeldeten Heizölvolumen lagen im März knapp 74 % über dem Vorjahr (siehe Grafik). Im April hielt sich das Kaufinteresse dann auf höherem Niveau. Endverbraucher nutzten die zu dem Zeitpunkt günstigeren Preise, um sich mit Heizöl zu bevorraten. Mitte März erreichten die Heizölpreise im Bundesdurchschnitt ihren niedrigsten Stand seit Anfang des Jahres. Der Einbruch der ICE Gasoil Futures im April nachdem US-Präsident Trump eine Reihe von Strafzöllen auf verschiedene Länder verkündete — so unter anderem auf Kanada und China — stützte diese Entwicklung. Die Heizölpreise sanken in der Folge auf ein neues Jahrestief bei unter 70 €/100l und hielten sich bis Mitte Juni auf diesem Niveau. Darüber hinaus haben Händler für 2025 weniger Termverträge abgeschlossen . Grund hierfür waren zum einen Unsicherheiten über die Entwicklung der Nachfrage. Zum anderen gestaltete sich auch die Produktion in Deutschland unklar mit dem ausstehenden Verkauf von Rosnefts deutschen Vermögenswerten, inklusive Anteilen an drei Raffinerien, sowie dem geplanten Ende der Rohölverarbeitung im Werksteil Wesseling (147.000 bl/Tag) der Rheinland-Raffinerie. Händler sind daher in diesem Jahr auf mehr Spotkäufe angewiesen, um den Bedarf zu decken. Im Juni kamen dann noch kurzzeitige Panikkäufe im Zuge des Kriegs zwischen Israel und dem Iran hinzu. Endverbraucher befürchteten eine Knappheit in Europa, sollte der Iran die Straße von Hormus sperren, und deckten sich daher mit Produkt ein. Laut Schätzungen von Argus wird etwa ein Fünftel des global Bedarfs an Rohöl und Ölprodukten durch die Straße von Hormus transportiert. Endverbraucher sind daher für die Jahreszeit unverhältnismäßig gut bevorratet. Laut Daten von Argus MDX erreichte der bundesdurchschnittliche Füllstand der privaten Heizöltanks im Juli sein für die Jahreszeit höchstes Niveau seit 2020. Am 14. Juli lag der durchschnittliche Füllstand bei rund 56,1 %, etwa 3,3 Prozentpunkte höher als am selben Tag im Vorjahr (siehe Grafik). Seit Mai halten sich die Heizölabsätze daher insgesamt nur knapp über den Niveau von 2024. Ein allgemein unattraktiveres Preisbild sowie warme Temperaturen bei zeitgleich hohen Füllständen führen dazu, dass Endverbraucher keinen dringenden Bedarf an weiteren Zukäufen haben. Zumeist halten sich Kunden daher derzeit zurück und warten niedrigere Preise ab, sodass Anbieter von einem ungewöhnlich ruhigem Markt sprechen. Händler erwarten, dass die Nachfrage erst zum Herbstanfang wieder signifikant ansteigen wird. Der Einbruch der Heizölabsätze macht sich bereits im Juli kenntlich . Die an Argus gemeldeten Volumen liegen zur Monatsmitte bei nur knapp ein Viertel der Mengen im Vorjahr. Tagesdurchschnittlich wurden im Juli bislang ebenfalls deutlich weniger Mengen gemeldet als in 2024 mit einem Rückgang um über 53 %. Von Natalie Müller An Argus gemeldete Heizölmengen, kumulativ Füllstand der privaten Heizöltanks am 14. Juli Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
Markt unschlüssig nach RED III-Entwurf
Markt unschlüssig nach RED III-Entwurf
Hamburg, 25 June (Argus) — Händler und Produzenten von Biomethan und Biokraftstoffen sowie THG-Zertifikaten sind sich unsicher, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die Märkte haben wird. Daher verfolgen sie unterschiedliche Strategien. Der am 19. Juni vorgelegte Referentenentwurf zur Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnungen an die europäische Erneuerbare-Energien-Direktive (RED III) lässt für viele Marktteilnehmer Fragen offen. Insbesondere die Einbeziehung des Luft- und Seeverkehrs in die THG-Quote wird von Marktteilnehmern unterschiedlich interpretiert. Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums erklärte gegenüber Argus , dass mit dem Referentenentwurf quasi eine zweite THG-Quote geschaffen wird, die für Inverkehrbringer von Schiffskraftstoffen gilt, jedoch den selben gesetzlichen Grundlagen unterliegt wie die Quote für Straßen- und Flugkraftstoffe. Ziel dieser Regelung ist, dass die Erfüllung des einen Sektors nicht auf die Verpflichtung des anderen angerechnet werden kann. Damit will die Regierung verhindern, dass Unternehmen ihre Verpflichtung für Land und Luft komplett über die Seefahrt erfüllen. Innerhalb der Land- und Luftquote soll den Verpflichteten jedoch die Möglichkeit gegeben werden, Erfüllungsoptionen sektorübergreifend zu verwenden: So soll ein Unternehmen, dass sowohl Straßen- als auch Flugzeugkraftstoffe in Verkehr bringt theoretische in der Lage sein, die daraus resultierende Quotenverpflichtung komplett durch nachhaltige Flugzeugkraftstoffe erfüllen zu können, sofern die fortschrittliche Unterquote erfüllt wird. Unterdessen sind sich Biomethanproduzenten unsicher, was die Änderungen für ihr Geschäft bedeuten. Galten BioCNG und BioLNG aus abfall- und güllebasiertem Biomethan bisher als fortschrittliche und somit doppelt anrechenbare Kraftstoffe, würden sie nach Umsetzung des Referentenentwurfes nur noch einzeln gewertet werden können, trotz des mitunter enormen CO2- Einsparpotenzials. Einerseits könnte dies die Nachfrage erhöhen, da man nun die doppelte Menge Biomethan für die gleiche Quotenerfüllung benötigen würde. Dem entgegen steht der begrenzte Absatzmarkt und die nun deutlich größere Konkurrenz durch andere einzeln anrechenbare Biokraftstoffe. Andererseits, so manche Marktteilnehmer, macht das Ende der Doppelanrechnung Deutschland unattraktiver für internationale Biomethanimporteure. Der deutsche Biomethanmarkt für Kraftstoffgas ist unter anderem auch dank hoher Importe aus Dänemark und anderen Staaten stark übersättigt. Ein Wegfall der Doppelanrechnung könnte somit das Überangebot auf dem deutschen Markt einschränken. Aufgrund dieser anhaltenden Unsicherheiten halten sich Biomethanproduzenten und -händler derzeit mit dem Kauf und Verkauf zurück, sodass es derzeit kaum Aktivität auf dem Markt gibt. Jene, die Vorverkäufe für 2026 getätigt haben, haben nun theoretisch Verluste in ihren Büchern: Bisher war es eine gängige Praktik, das physische Gas kostenlos zu verkaufen und den Erlös über den Verkauf der dadurch generierten THG-Zertifikate zu erwirtschaften. Diese waren bisher doppelt anrechenbar und beinahe doppelt so wertvoll wie Zertifikate der Kategorie andere. Durch den Wegfall der Doppelanrechnung würde nun der Zertifikateerlös halbiert werden und somit den Gewinn gefährden. Laut Marktteilnehmern halten sich deswegen Biomethanproduzenten zurück, da sie abwarten wollen, bis die Preise für Andere Zertifikate für 2026 denen der doppelt anrechenbaren für 2025 entsprechen. Unklar ist für viele Marktteilnehmer darüber hinaus, wie die neue Mechanik zur automatischen Erhöhung der Quote bei Übererfüllung funktionieren soll. Während manche davon ausgehen, dass diese Klausel rückwirkend die Übererfüllung aus 2024 berücksichtigt und die Quotenhöhe bereits 2026 angepasst werden kann, sehen andere eine mögliche Erhöhung erst ab 2028, da bei pünktlichem Inkrafttreten der Gesetzesänderung 2026 das erste Verpflichtungsjahr wäre, welches die Übererfüllungsklausel auslösen könnte. In beiden Fällen bleibt außerdem die Frage offen, ob die Quotenerhöhung sowohl den maritimen als auch den Luft- und Landsektor betrifft, auch wenn es nur in einem der Sektoren zur Übererfüllung kam. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
Ausstieg bei Mobene - BP zieht sich weiter zurück
Ausstieg bei Mobene - BP zieht sich weiter zurück
Hamburg, 24 June (Argus) — BP veräußert ihren 50% Anteil an Mobene an Mitanteilseigner Oktan. Dies ist der nächste Schritt in der strategischen Neupositionierung von BP. Aus einer gemeinsamen Pressemitteilung beider Unternehmen vom 23. Juni geht hervor, dass die Transaktion in dritten Quartal des Jahres 2025 abgeschlossen werden soll. Der Verkauf bedarf noch behördlicher Zustimmung. BP wird trotz des Verkaufs ihrer Anteile weiterhin eine Lieferbeziehung für Kraft- und Schmierstoffe zu Mobene aufrechterhalten, so die Unternehmen. Durch den Verkauf der Anteile wird Oktan zukünftig alleiniger Gesellschafter bei Mobene und das Unternehmen wird als vollständige Tochtergesellschaft in die Oktanunternehmensgruppe integriert. Mobene wurde 2011 als Joint Venture von Oktan und BP gegründet, die jeweils zu 50 % Eigentümer waren, und ist im Vertrieb von Heizöl, Erdgas und Strom sowie Kraft- und Schmierstoffen tätig. BP gibt an, dass der Grund für die Veräußerung die strategische Neuausrichtung des britischen Unternehmens sei, mit der es sich in Zukunft stärker auf sein Upstream-Geschäft konzentrieren möchte und gleichzeitig sein Downstream-Geschäft verschlankt . Im Zuge dieser Neuausrichtung hat BP am 6. Februar bekannt gegeben, dass sie nach einem Käufer für ihr Tochterunternehmen Ruhr Oel sucht, welches unter anderem die Raffinerie in Gelsenkirchen (258.000 bl/Tag) und das Chemiewerk in Mühlheim betreibt. Darüber hinaus plant BP rund 300 Stellen in der BP Europa SE und rund 60 Stellen bei Castrol zu streichen. Neben dem Verkauf der Ruhr Oel sieht BP auch den Verkauf ihres österreichischen Tankstellennetzes von über 260 Tankstellen sowie der gesamten E-Auto Ladeinfrastruktur des Konzerns in Österreich vor. Auch der Anteil an der Betreibergesellschaft des Tanklagers in Linz und die 310 Tankstellen in der Niederlande sollen veräußert werden. Alle geplanten Transaktionen sollen noch in 2025 abgeschlossen werden. 2022 trennte sich das Unternehmen bereits von ihrem Verkaufsarm in der Schweiz und 2024 von dem in der Türkei. Von Svea Winter Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
DUH fordert Drosselung von PCK-Produktion
DUH fordert Drosselung von PCK-Produktion
London, 20 June (Argus) — Die Deutsche Umwelthilfe hat vergangene Woche Widerspruch gegen die Emissionen-Ausnahmegenehmigung für die PCK Raffinerie Schwedt eingelegt und zugleich ein gerichtliches Eilverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht begonnen. Sollte der Eilantrag Erfolg haben, müsste die PCK ihren Betrieb drosseln, so die Hoffnung der DUH. Das Landesamt für Umwelt in Brandenburg (LfU) hatte Ende April 2025 der PCK (230.000 bl/Tag) in Schwedt die Ausnahmezulassung erteilt, fünfmal so viel Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid zu emittieren wie das zulässige Tagesmittel. Das entspricht einer Anhebung der zulässigen Tagesemissionsgrenze — laut Bundesemissionsschutzverordnung (BImSchV) — von 200 mg/Nm3 auf 1000 mg/Nm3.Die erteilte Ausnahmeregelung soll vorerst bis Dezember 2027 gelten. Begründet hatte die PCK den genehmigten Antrag damit, dass eine Einhaltung seit dem Ende der Rohölversorgung aus Russland nicht mehr möglich sei. Seitdem werden über Rostock, Danzig und aus Kasachstan bis zu 20 verschiedene Rohölsorten mit unterschiedlichen Schwefelgehalten importiert, was zu höheren Emissionen von teilweise bis zu 1000 mg/Nm3 führen kann. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in der erteilten Genehmigung "gravierende Verstöße gegen europäisches und nationales Umwelt- und Genehmigungsrecht". Die Genehmigung hätte nur einem "Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt werden dürfen." Außerdem würde die Genehmigung dem Bundes-Immissionsschutzrecht widersprechen, das sich an Tagesmittel- und Halbstundenmittelwerten als Emissionsgrenzwerte orientiere, so die DUH. Die DUH hat am 13. Juni beim LfU Widerspruch gegen die Ausnahmeregelung für die PCK eingelegt und zudem einen gerichtlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder, der an das zuständige Gericht in Potsdam weitergeleitet wurde, eingereicht. Eine inhaltliche Entscheidung könnte bereits in der KW 26 getroffen werden, so das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder. Von einem erfolgreichen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Brandenburg erhofft sich die DUH, dass die in Kraft getretene Ausnahmegenehmigung zunächst aufgeschoben, und die PCK dadurch verpflichtet sein wird, den Betrieb zu drosseln, um die geltenden Emissionsobergrenzen laut BImSchV einzuhalten. Das polnische Klimaministerium hatte sich am 23. Mai zu der erteilten Ausnahmeregelung geäußert. Es erklärte in einer Mitteilung nach dem Treffen mit dem deutschen Bundesumweltminister Carsten Schneider, dass eines der besprochenen Themen die Sorge um die Schwefeldioxidemissionen der Raffinerie in Schwedt gewesen sei. Das polnische Ministerium bat das deutsche Ministerium um Unterstützung bei der Ansprache des Themas mit der brandenburgischen Landesregierung. Dabei bat die polnische Seite um Zugang zu Messungen der Luftqualität im Raum Schwedt und erklärte, dass das deutsche Ministerium sich diesbezüglich kooperativ zeige. Die PCK beliefert neben dem deutschen Einzugsgebiet weite Teile Westpolens mit Produkt. Von Marc Hauschild und Tomasz Stepien Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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