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Da die Regierungen weiterhin versuchen, die Emissionen im Einklang mit internationalen Zielen zu senken, steigt die Nachfrage nach Biokraftstoffen erheblich an. Die weltweite Produktion von Biokraftstoffen wird in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich um mehr als 3 Millionen Barrel pro Tag steigen. Ein derart schnelles Wachstum bedeutet, dass ständig neue Bedrohungen und Chancen entstehen. Es wird immer schwieriger, in der sich ständig verändernden Biokraftstofflandschaft den Überblick zu behalten.
Die Argus-Biokraftstofflösung bietet detaillierte Preis- und Marktanalysen für die gesamte globale Lieferkette für erneuerbare Kraftstoffe, vom ursprünglichen Rohstoff bis zum fertigen Kraftstoff – mit Preisen und wichtigen Einblicken in die regionalen Biodiesel-, Ethanol- und Rohstoffmärkte und mehr.
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Neue Biokraftstoffnachrichten
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Agrardieselrückvergütung gilt auch für HVO
Agrardieselrückvergütung gilt auch für HVO
Hamburg, 1 July (Argus) — Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können die Agrardieselrückvergütung für HVO in Anspruch nehmen, so wie für andere Dieselkraftstoffe auch — entscheidend ist dabei jedoch nicht die Norm, sondern die steuerliche Deklaration bei Inverkehrbringung. Grundsätzlich kann HVO unter die Agrardieselrückvergütung fallen, wenn es als Dieselkraftstoffäquivalent eingeordnet und entsprechend mit dem regulären Energiesteuersatz für Diesel von 47,04 €/100 l versteuert wird, so der Zoll. Die Norm für die Rückvergütung ist dabei nicht maßgeblich — während fossiler Diesel nach DIN EN 590 spezifiziert ist, gilt für paraffinische Kraftstoffe wie HVO100 die Norm DIN EN 15940. Einzelne Marktteilnehmer haben gegenüber Argus Unsicherheit bezüglich der steuerlichen Einordnung und der daraus resultierenden Förderfähigkeit von HVO100 geäußert. In der Praxis bedeutet dies, dass insbesondere HVO100 förderfähig sein kann. Biogene Produkte, welche allerdings nicht als Dieselkraftstoff klassifiziert sind, sind hingegen von der Rückvergütung ausgeschlossen. Dies betrifft auch HVO, wenn es als Heizöläquivalent genutzt wird. Die Agrardieselrückvergütung selbst ermöglicht land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, sich einen Teil der Energiesteuer auf eingesetzten Dieselkraftstoff erstatten zu lassen. Der Entlastungssatz liegt derzeit bei rund 21,48 €/100l. Voraussetzung ist der nachweisliche Einsatz des Kraftstoffs in begünstigten Maschinen und Fahrzeugen sowie eine entsprechende Antragstellung. Von Marcel Pott Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
US-Iran-Abkommen stützt THG-Kosten in Kraftstoffen
US-Iran-Abkommen stützt THG-Kosten in Kraftstoffen
Hamburg, 18 June (Argus) — Die Preise für deutsche THG-Minderungen sind seit der Ankündigung eines Friedenabkommens zwischen den USA und Iran wieder gestiegen, nachdem sie zuvor unter Druck gestanden hatten. Die steigenden Preise für Minderungen dämpfen dabei den Rückgang der inländischen Preisniveaus für Kraftstoffe im Großhandel. Die Preise für Dieselkraftstoff in Deutschland sind zwischen dem 11. und 17. Juni um etwa 8,70 €/100 l zurückgegangen - hauptsächlich, weil zugrundeliegende ICE Gasoil Futures gesunken sind. Der Preisrückgang wurde jedoch dadurch gemildert,dass die in den Großhandelspreisen enthaltenen Erfüllungskosten für die THG-Quote im gleichen Zeitraum um etwa 1,20 €/100 l angestiegen sind (siehe Grafik). Ohne den Anstieg der THG-Erfüllungskosten wären die Großhandelspreise wahrscheinlich entsprechend stärker gesunken. Auslöser für den Anstieg der THG-Erfüllungskosten sind ebenfalls die jüngste Aufwärtsbewegung der ICE Gasoil Futures, der infolge der geopolitischen Entspannung einsetzte. Günstigere Preise für Gasöl veranlassten Marktteilnehmer, sich wieder verstärkt mit fossilen Kraftstoffen einzudecken anstelle von Biokrafstoffen. Der erhöhte antizipierte Absatz fossiler Produkte in Deutschland erhöht bereits jetzt die Nachfrage nach THG-Minderungen, um die Vorgaben der Quote zu erfüllen und ließ so Preise für Minderungen steigen. Vor der Ankündigung hatten hohe ICE Gasoil Futures und niedrige Prämien für hydrierte Pflanzenöle (HVO) im Handelszentrum Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen (ARA) die Wirtschaftlichkeit physischer Erfüllungsoptionen, wie Biokraftstoff verbessert. Insbesondere die Beimischung von fortschrittlichem HVO war im Vergleich zum Zukauf von THG-Minderungen attraktiver geworden. Dies resultierte in einer geringeren Nachfrage für Minderungen der Kategorie "Andere" des aktuellen Erfüllungsjahres und dämpfte deren Preisniveau (siehe Grafik). Mit dem jüngsten Preisrückgang der ICE Gasoil Futures hat sich dieses Verhältnis jedoch wieder umgekehrt. Die relative Attraktivität der physischen Beimischung hat durch höhere Prämien in ARA abgenommen, wodurch Marktteilnehmer verstärkt auf den Kauf von Minderungen ausweichen. Von Ricco Schalamon und Marcel Rothenstein Deutsche THG-Minderung, ICE Gasoil Futures THG-Erfüllungskosten und Inlandspreise für Diesel Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
EU verschärft Nachweisregeln für Biokraftstoffe
EU verschärft Nachweisregeln für Biokraftstoffe
Hamburg, 18 June (Argus) — Die Europäische Kommission bereitet umfassende Änderungen bei der Zertifizierung von Biokraftstoffen vor. Ein vorläufiger Entwurf zur Überarbeitung der EU-Durchführungsverordnung zur Nachhaltigkeitszertifizierung, der Argus vorliegt, sieht vor, dass Nachhaltigkeitsnachweise (Proof of Sustainability, PoS) entlang von Lieferketten rückwirkend für ungültig erklärt werden können. Kern des Vorschlags ist eine Regelung, nach der PoS aufgehoben werden können, wenn einem Unternehmen aufgrund schwerwiegender oder kritischer Verstöße die Zertifizierung entzogen wird. Alle PoS, die während eines Zeitraums der Nicht-Konformität ausgestellt wurden, würden in diesem Fall zurückgezogen, wodurch auch nachgelagerte Nachhaltigkeitsansprüche entlang der Lieferkette ungültig würden. Im Mittelpunkt der vorgesehenen Änderungen steht eine Ausweitung der EU-Datenbank für Biokraftstoffe (Union Database, UDB). Diese ist als Rückverfolgungssystem konzipiert, das Transaktionen mit Nachhaltigkeitsnachweisen und Daten zur Herkunft der eingesetzten Rohstoffe verknüpft. Dem Entwurf zufolge müssten künftig sämtliche Transaktionen und Nachhaltigkeitsdaten in der UDB erfasst werden, sodass ihre Nutzung faktisch zur Voraussetzung für die Teilnahme an europäischen Märkten für erneuerbare Kraftstoffe würde. Der Anwendungsbereich der Datenbank soll zudem über den Verkehrssektor hinaus erweitert werden und auch flüssige und gasförmige erneuerbare Kraftstoffe sowie recycelte kohlenstoffbasierte Kraftstoffe in mehreren Sektoren umfassen. Audit-Ergebnisse sollen direkt in die UDB eingespeist werden, sodass Behörden ungültige PoS identifizieren und annullieren können. Der Entwurf verschärft zudem die Vorgaben zum Massenbilanzsystem. Künftig sollen physische Warenströme, Lagerbestände und Erträge detaillierter überprüft werden. Gleichzeitig werden strengere Anforderungen an die Unterteilung von Grundstoffkategorien gestellt sowie härtere Sanktionen eingeführt. Zugleich wird die Rolle der UDB im Biomethanmarkt gestärkt, indem Nachhaltigkeitsinformationen mit Herkunftsnachweisen (Guarantees of Origin, GoOs) verknüpft werden. Das System soll erneuerbare Gase von der Produktion über die Einspeisung ins Netz bis hin zu Handel, Entnahme und Endverbrauch nachverfolgen. Ziel ist es, Doppelanrechnungen und Mehrfachzuordnungen von Umweltwirkungen über verschiedene Regelwerke hinweg zu verhindern. Strengere Prüfanforderungen Der Entwurf verschärft die Anforderungen an Zertifizierung und Verifizierung insgesamt. Zertifizierungsstellen müssten künftig detaillierte Auditberichte vorlegen, die zusätzlich überprüft werden, wodurch die Kontrolle der Prüfer selbst intensiviert wird. Unternehmen wären verpflichtet, Beschwerden innerhalb von 30 Tagen zu beantworten und ihre Berichterstattung auszuweiten, etwa durch vierteljährliche Angaben zur Rohstoffherkunft, zertifizierten Produktion und beteiligten Marktakteuren. Gleichzeitig soll die Aufsicht stärker bei den Mitgliedstaaten liegen und die Abhängigkeit von privatwirtschaftlichen Zertifizierungssystemen reduziert werden. Für Abfall- und Reststoffströme führt der Entwurf strengere Prüfstandards ein. Besonderes Augenmerk gilt Grundstoffen mit erhöhtem Betrugsrisiko oder fehlerhafter Klassifizierung, darunter Altspeiseöl (UCO), Palmölmühlenabwässer (POME), Destillierte Palmfettsäure (PFAD), Bleicherde (SBE), Säureöle, tierische Fette sowie weitere in Anhang IX A und B der Renewable Energy Directive (RED) aufgeführte Rohstoffe. Zertifizierungsstellen sollen künftig nicht nur Dokumente prüfen, sondern auch beurteilen, ob die deklarierten Mengen physisch plausibel sind. Auditoren müssen überprüfen, ob etwa Restaurants, Schlachthöfe, Lebensmittelverarbeiter oder Palmölmühlen realistisch die angegebenen Mengen erzeugen können. Damit wird faktisch ein "physischer Plausibilitätstest" in die Nachhaltigkeitszertifizierung eingeführt. Der Entwurf führt konkrete quantitative Prüfgrenzen für Palmöl-Reststoffe ein. Prüfer müssen sicherstellen, dass die Mengen an POME 3 t je Tonne produzierten Rohpalmöls (CPO) nicht überschreiten und nicht mehr als 0,7 % rückgewinnbares POME enthalten. Die Mengen leerer Fruchtbündel (EFB) dürfen die produzierte CPO-Menge nicht überschreiten, während die daraus extrahierten Mengen an POME und EFB-Öl 21 kg je Tonne CPO nicht übersteigen dürfen. Alle Daten müssen in der UDB erfasst und mit den technischen Produktionskapazitäten abgeglichen werden. Auffällige Mengen würden als schwerwiegender Verstoß gewertet. Der Entwurf verschärft außerdem die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette. Sammelstellen, Händler und Verarbeiter sollen detaillierte Aufzeichnungen führen, die jede Lieferung eindeutig ihrer Herkunft zuordnen. Auditoren müssen Abfallströme bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen und mit Betriebsdaten, Lieferantennachweisen und UDB Einträgen abgleichen. Bei Vor-Ort-Kontrollen sind sie zudem verpflichtet, Proben von Grundstoffen und Kraftstoffen zu entnehmen, die von unabhängigen Laboren analysiert werden. Indirekte Landnutzungs- und Rohstoffklassifizierung Der Entwurf hält am bestehenden Rahmen der RED für Grundstoffe mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (Low-ILUC) fest, verschärft jedoch sowohl die Prüf- als auch die Zulassungskriterien. Zwischenfrüchte, die zwischen oder parallel zu Hauptnahrungs- oder Futtermittelpflanzen angebaut werden und typischerweise im selben Jahr auf derselben Fläche wachsen, sollen künftig nur noch in Regionen anrechenbar sein, in denen klimatische Bedingungen lediglich eine Ernte pro Jahr zulassen. Zusätzliche Kulturen auf Flächen mit bereits mehrjähriger Mehrfachernte werden damit ausgeschlossen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die sogenannte "Zusätzlichkeit" verschärft, insbesondere durch eine genauere Prüfung von Ertragssteigerungen und Produktionsdaten, die Low-ILUC Nachweise untermauern. Darüber hinaus verschärft der Entwurf die Klassifizierung von Grundstoffen. Künftig soll der wirtschaftliche Wert sowie der primäre Verwendungszweck eines Materials stärker berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass höherwertige Produkte als Abfälle oder Reststoffe deklariert werden. Von Christian Hotten, Anna Prokhorova und Marcel Rothenstein Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
Regelungslücke drückt deutsche B100 Preise
Regelungslücke drückt deutsche B100 Preise
Hamburg, 16 June (Argus) — B100-Marinebiodiesel wurde in diesem Jahr an deutschen Häfen zu ungewöhnlich niedrigen Preisen gehandelt. Marktteilnehmer führen dies vor allem darauf zurück, dass inkonsistente regulatorische Vorgaben Arbitragemöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Regelwerken geschaffen haben. B100, das vollständig aus fortschrittlichem Fettsäuremethylester (FAME) besteht, wurde im ersten Halbjahr 2026 am Hamburger Hafen für rund 700–800 €/m³ gehandelt, was etwa 914 $/t bis 1.044 $/t entspricht. Im Vergleich dazu lag der Preis für dasselbe Produkt auf dob-Basis in den Niederlanden im Zeitraum vom 22. Januar bis 22. Mai bei durchschnittlich 1.210,10 $/t. Nach Angaben von Marktteilnehmern wird der niedrigere Preis durch zwei Mechanismen ermöglicht. Der erste betrifft eine Reduzierung der Gesamtkosten durch den Wert von deutschen Treibhausgasminderungen, die über das deutsche Quotensystem im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) generiert werden können. Kraftstoffe für die Schifffahrt sind derzeit nicht für eine Anrechnung im deutschen THG-Quotensystem zulässig, da die internationale Schifffahrt bei der Umsetzung der RED III (Renewable Energy Directive) in deutsches Recht ausgenommen wurde. Gleichzeitig können solche Kraftstoffe jedoch dennoch als erneuerbare Erfüllungsoptionen gelten, wenn sie nach § 52 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) als Straßenkraftstoffe versteuert werden. Ein Teil der zu niedrigen Preisen verkauften Marineprodukte erfüllt die Spezifikationen der Norm EN 14214, die als Maßstab für Biodiesel im Straßenverkehr gilt. Nach Angaben der Generalzolldirektion ist es derzeit zulässig, Biokraftstoffe, die physisch in der Schifffahrt eingesetzt werden, auf die deutsche THG-Quote anzurechnen — sofern die steuerlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Auslegung wurde durch die jüngste Änderung des Quotensystems durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, das am 5. Juni in Kraft trat, nicht verändert. In der Folge konnten einige Marktteilnehmer durch die Lieferung fortschrittlicher FAME-Kraftstoffe in den maritimen Sektor Quoten generieren, wodurch Käufer indirekt von einem Preisabschlag in Höhe des Zertifikatswertes profitieren. Der zweite Mechanismus ist die Möglichkeit, die gezahlte Energiesteuer nach der Verwendung des Kraftstoffs in der internationalen Schifffahrt zurückzuerhalten. Nach deutschem Steuerrecht können besteuerte Energieprodukte nachträglich von der Steuer entlastet werden, wenn sie für steuerbefreite Zwecke verwendet werden, etwa im gewerblichen Seeverkehr. Dies gilt auch für Biodiesel. Käufer zahlen zunächst den vollständig besteuerten Preis und können später eine Rückerstattung beantragen, sobald die maritime Nutzung nachgewiesen ist. Daraus ergibt sich eine strukturelle Inkonsistenz: Die Besteuerung ist Voraussetzung für die Generierung von THG-Minderungen, während gleichzeitig eine Steuerentlastung nach Nutzung möglich bleibt. Der Rückerstattungsprozess kann jedoch mehrere Monate dauern und erst eingeleitet werden, nachdem die betreffende Kraftstoffmenge vollständig verbraucht wurde. Dadurch entsteht ein Bedarf an Finanzierungsspielräumen, was die Nutzung dieses Mechanismus einschränkt. Zudem weisen Marktteilnehmer darauf hin, dass die Preisvorteile nur bei der Bunkerung von reinem B100 realisierbar sind. Gängigere Mischungen wie B30 kommen hierfür nicht in Frage. Viele Schiffe nutzen kein B100, da Bedenken hinsichtlich der Motorverträglichkeit sowie möglicher Auswirkungen auf Herstellergarantien bestehen. Reeder berichten, dass häufig eine vorherige Freigabe durch den Motorenhersteller erforderlich ist, um Garantien und Versicherungsschutz zu sichern. Zudem habe der Konflikt zwischen den USA und Iran die Liquidität vieler Unternehmen belastet, wodurch die Bereitschaft sinkt, Kraftstoffe mit verzögerter Steuererstattung aufzunehmen. Der Bundesrat hat die Problematik erkannt und signalisiert, dass er die bestehende Regelungslücke schließen will, die sich aus dem Zusammenspiel von Steuer- und Quotenrecht ergibt. Hintergrund ist die Sorge, dass Kraftstoffe, die tatsächlich im Schiffsverkehr eingesetzt werden, zur Erfüllung von Dekarbonisierungszielen im Straßenverkehr genutzt werden. Zwar wurden bislang keine konkreten Missbrauchsfälle durch die Zollbehörden festgestellt, die derzeitige Rechtslage ermöglicht jedoch entsprechende Szenarien. Einige Marktteilnehmer warnen, dass eine Verschärfung der Regelungen auch bereits getätigte Transaktionen betreffen könnte, auch wenn es bislang keine offizielle Bestätigung für rückwirkende Maßnahmen gibt. Einzelne Anbieter, die zuvor vergünstigtes B100 angeboten hatten, haben diese Angebote seit März zurückgezogen, was auf eine zunehmende regulatorische Unsicherheit im Markt hindeutet. Von Marcel Rothenstein und Hussein Al-Khalisy Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
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