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EU-Minister einigen sich auf verzögerten ETS 2-Start
EU-Minister einigen sich auf verzögerten ETS 2-Start
Hamburg, 5 November (Argus) — Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten planen, den Start des international Emissionshandel für den Verkehr- und den Gebäudesektor um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Dies ist Teil einer Einigung der Ministerien bezüglich des Klimaziels bis 2040 vom 5. November. Ursprünglich hätte der internationale Emissionshandel (ETS 2), welcher die nationale CO2-Abgabe ablösen soll, bereits 2027 starten sollen. Deutschland führt daher als Übergangsregelung für 2026 eine auktionsbasierte CO2-Abgabe ein, da auch im ETS 2 die CO2-Zertifikate versteigert werden sollen. Allerdings sieht die europäische Richtlinie für das ETS 2 die Option vor, ein Jahr später zu starten, sollten die durchschnittlichen Gas- oder Rohölpreise außergewöhnlich hoch sein. Die EU-Kommission hätte bis zum 15. Juli 2026 Zeit, dies zu evaluieren und zu entscheiden. Da die Minister jedoch vorschlagen, die Verschiebung des Starts des ETS 2 im Rahmen des Gesetzes zu verabschieden, welches auch die Klimaziele bis 2040 festlegt, müsste dies durch das EU-Parlament beschlossen werden. Dieser Beschluss wird bis Ende des Jahres erwartet. Die Initiative ging von Polen aus. Sollte die Verzögerung eintreten — sei es durch den Beschluss des EU-Parlaments auf Basis des Vorschlages der EU-Umweltminister oder aufgrund der Energiepreisklausel — würde der nationale Emissionshandel in seiner am 31. Dezember 2026 gültigen Form fortgesetzt werden. Aktuell bedeutet dies, dass Unternehmen dann zwischen 55 € und 65 € pro Zertifikat bei Auktionen bieten müssen, mit der Möglichkeit, zu einem Festpreis von 68 € pro Zertifikat nach Abverkauf der Versteigerungsmenge Zertifikate nachzukaufen. Inverkehrbringer von Heizöl, Diesel und Benzin stellt dies vor die Hürde, nicht genau zu wissen, wie hoch die CO2-Abgabe für sie ausfallen wird, da sie den Zuschlagspreis der Auktionen nicht vorhersagen können. Somit ist es für sie schwieriger, die CO2-Kosten in ihren Preiskalkulationen zu berücksichtigen. Die Minister haben sich darüber hinaus darauf geeinigt, dass die EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % reduzieren müssen gegenüber dem Niveau von 1990. Bis zu 5 Prozentpunkte der Minderungen der gesamten EU dürfen dabei über die Anrechnung hochqualitativer internationaler Zertifikate erreicht werden. Ab 2036 soll die Anrechnung der Zertifikate möglich sein; bereits ab 2031 soll ein Pilotmarkt für den Handel mit diesen Zertifikaten initiiert werden. Deutschland — vertreten durch Bundesumweltminister Carsten Schneider — hat sich gemeinsam mit den Niederlanden dafür eingesetzt, dass maximal 3 Prozentpunkte durch Zertifikate erreicht werden können. Von Max Steinhau & Dafydd ab Iago Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
RED III-Beschluss im Kabinett am 29. Oktober erwartet
RED III-Beschluss im Kabinett am 29. Oktober erwartet
Hamburg, 23 October (Argus) — Unternehmen am Markt für THG-Zertifikate gehen davon aus, dass das Bundeskabinett in ihrer wöchentlichen Sitzung am 29. Oktober über den Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III diskutieren werden. Händler erhoffen sich in der Folge mehr Klarheit, wie die THG-Quote ab 2026 gestaltet wird. Eine vorläufige Tagesordnung der Kabinettssitzung, die Argus vorliegt, führt die Anpassung der THG-Quote im Rahmen der dritten Fassung der Erneuerbaren Energien Direktive der EU (RED III) für den 29. Oktober auf. Allerdings kann diese Tagesordnung noch geändert werden. Bereits zu Beginn des Monats hieß es in einem ähnlichen Dokument , dass das Thema bei einer der mittwochs stattfindenden Sitzungen im Oktober behandelt werden soll, jedoch noch ohne feste Angabe des Datums. Im Anschluss an die Kabinettsberatung könnte eine angepasste Fassung des Referentenentwurfes veröffentlicht werden, welcher inhaltlich der Version der Gesetzesänderung entspricht, über die der Bundestag voraussichtlich am 18. Dezember entscheiden soll. Marktteilnehmer hoffen darauf, dass diese sogenannte Lesefassung Klarheit über bestimmte inhaltliche Streitpunkte des Gesetzesentwurfes gibt. Zu diesen gehören insbesondere die Ausweitung der THG-Verpflichtung auf Kraftstoffe im Luft- und Wasserverkehr. Der Wegfall der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Biokraftstoffen dagegen wird am Markt als bereits beschlossen betrachtet. Verpflichtete Unternehmen sowie Drittparteien erwarten, dass die Veröffentlichung der Lesefassung zu Preisanstiegen bei Erfüllungsoptionen wie HVO sowie den Quotenzertifikaten führen wird. Bereits als bekannt wurde, dass sich die Staatssekretäre der beteiligten Ministerien über das Schicksal der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe geeinigt hätten, schnellten Zertifikatspreise in die Höhe: vom 7. zum 14. Oktober stieg der Preis für "Andere" THG-Zertifikate für das Jahr 2025 von 160 €/tCO2e auf 205 €/tCO2e. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
Neue Produktionsanlage für synthetisches Benzin ab 2028
Neue Produktionsanlage für synthetisches Benzin ab 2028
Hamburg, 14 October (Argus) — Die German eFuel One GmbH plant, ab 2028 jährlich rund 75 Millionen Liter synthetisches E10 zu produzieren. Das Herstellungsverfahren soll auf Methanol basieren. Die Anlage würde eine der größten ihrer Art in Europa sein. Das synthetische Benzin soll die DIN EN 228 erfüllen und mit bis zu 10% Bioethanol gemischt werden, so das Unternehmen. Der synthetische Ottokraftstoff wird auf Basis von grünem Methanol hergestellt, das aus erneuerbarem Wasserstoff und CO2 unter Einsatz von Ökostrom gewonnen wird. In mehreren Prozessschritten wird das Methanol in einen Kraftstoff umgewandelt, der den bestehenden Anforderungen von Ottokraftstoff entspricht. Der Preis für grünes Methanol ist damit der größte Preisfaktor bei der Herstellung. Aktuell gelten eFuels noch als Nischenprodukte, da sie preislich nicht mit konventionellen Kraftstoffen konkurrieren können. Neben dem Anstieg der THG-Quote, der zu einem höheren Bedarf an Erfüllungsoptionen führen wird, könnte auch der geplante Ausbau der Produktionskapazitäten in Europa langfristig zu Kostensenkungen beitragen. Synthetischer Ottokraftstoff, welcher auf grünem Wasserstoff basiert, kann künftig auch zur Erfüllung des RFNBO-Mandats der THG-Quote beitragen. Diese schreibt in ihrer neuen Fassung, die gerade verhandelt wird vor, dass bis 2040 mindestens 12 % der im Verkehrssektor eingesetzten Energie aus sogenannten Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBO) stammen muss. Dazu zählen auch eFuels, die aus erneuerbarem Wasserstoff und CO2 hergestellt werden. BMW, die Lother GmbH und German eFuel One haben am 13. Oktober eine Absichtserklärung unterzeichnet, um die Nutzung von eFuels in Deutschland voranzutreiben. BMW plant, ab 2028 neue Fahrzeuge bei der Erstauslieferung an ausgewählten Standorten in Deutschland mit synthetischem E10 aus Steyerberg zu betanken. Dieselmodelle werden bereits seit Anfang 2024 mit HVO erstbefüllt . Die Lother Gruppe will über ihre Marke Nordoel die Erstbefüllung unterstützen und die künftige Distribution übernehmen. Bereits heute bietet das Unternehmen synthetischen Kraftstoff an einer Tankstelle in Kirchweyhe bei Bremen zu einem Preis von aktuell 2,29 €/l an. Der gesamte Benzinverbrauch in Deutschland lag laut BAFA im Jahr 2024 bei rund 23,5 Mrd. Litern. Von Marcel Pott Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
RED III im Kabinett verschoben
RED III im Kabinett verschoben
Hamburg, 7 October (Argus) — Der Referentenentwurf zur Anpassung der THG-Quote wird später im Bundeskabinett besprochen, als angenommen. Für Händler bedeutet dies, dass sie bei der Kalkulation ihrer THG-Kosten für 2026 weiter im Dunkeln tappen müssen. Ursprünglich war für die Kabinettsbesprechung des Referentenentwurfes, mit dem Deutschland die Erneuerbare Energien Direktive (RED III) in nationales Recht umsetzen wird, der 8. Oktober vorgesehen. Aus einem Kabinettszeitplan geht nun hervor, dass dieser Tagesordnungspunkt zwar für eine Sitzung im Oktober vorgesehen ist, jedoch noch keinem Termin zugewiesen wurde. Als Termine kommen dabei der 15., 22. und 29. Oktober in Frage — für den 8. Oktober wäre die Besprechung des Referentenentwurfs somit ausgeschlossen. Viele Unternehmen erwarten Klarheit nach der Kabinettsberatung, bei der der Referentenentwurf zur RED III-Umsetzung behandelt werden soll. Anschließend wird eine Lesefassung des Gesetzes erwartet, die üblicherweise der späteren Parlamentsvorlage entspricht. Das Parlament wird voraussichtlich im Dezember über den Referentenentwurf entscheiden. Unklarheiten sehen Marktteilnehmer vor allem bei der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Kraftstoffen. Bisher können Inverkehrbringer fortschrittliche Biokraftstoffe mit dem doppelten ihres Energiewertes auf die THG-Quote anrechnen lassen, sofern sie eine bestimmte Mindestmenge überschreiten. Der Referentenentwurf sieht vor, diese Zweifachanrechnung zu beenden, das Mindestmandat jedoch beizubehalten. Unter Marktteilnehmern kursieren jedoch Gerüchte, dass die Doppelanrechnung nun doch nicht abgeschafft werden soll oder wenn, dann schrittweise. Entsprechend breit ist auch die Differenz zwischen Angeboten und Geboten für THG-Zertifikate für 2026 . Die Lesefassung nach der Kabinettssitzung könnte diese offenen Fragen beantworten und es Händlern erlauben, ihre THG-Kosten für das kommende Jahr konkreter zu planen. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
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