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RED III-Beschluss im Kabinett am 29. Oktober erwartet
RED III-Beschluss im Kabinett am 29. Oktober erwartet
Hamburg, 23 October (Argus) — Unternehmen am Markt für THG-Zertifikate gehen davon aus, dass das Bundeskabinett in ihrer wöchentlichen Sitzung am 29. Oktober über den Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III diskutieren werden. Händler erhoffen sich in der Folge mehr Klarheit, wie die THG-Quote ab 2026 gestaltet wird. Eine vorläufige Tagesordnung der Kabinettssitzung, die Argus vorliegt, führt die Anpassung der THG-Quote im Rahmen der dritten Fassung der Erneuerbaren Energien Direktive der EU (RED III) für den 29. Oktober auf. Allerdings kann diese Tagesordnung noch geändert werden. Bereits zu Beginn des Monats hieß es in einem ähnlichen Dokument , dass das Thema bei einer der mittwochs stattfindenden Sitzungen im Oktober behandelt werden soll, jedoch noch ohne feste Angabe des Datums. Im Anschluss an die Kabinettsberatung könnte eine angepasste Fassung des Referentenentwurfes veröffentlicht werden, welcher inhaltlich der Version der Gesetzesänderung entspricht, über die der Bundestag voraussichtlich am 18. Dezember entscheiden soll. Marktteilnehmer hoffen darauf, dass diese sogenannte Lesefassung Klarheit über bestimmte inhaltliche Streitpunkte des Gesetzesentwurfes gibt. Zu diesen gehören insbesondere die Ausweitung der THG-Verpflichtung auf Kraftstoffe im Luft- und Wasserverkehr. Der Wegfall der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Biokraftstoffen dagegen wird am Markt als bereits beschlossen betrachtet. Verpflichtete Unternehmen sowie Drittparteien erwarten, dass die Veröffentlichung der Lesefassung zu Preisanstiegen bei Erfüllungsoptionen wie HVO sowie den Quotenzertifikaten führen wird. Bereits als bekannt wurde, dass sich die Staatssekretäre der beteiligten Ministerien über das Schicksal der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe geeinigt hätten, schnellten Zertifikatspreise in die Höhe: vom 7. zum 14. Oktober stieg der Preis für "Andere" THG-Zertifikate für das Jahr 2025 von 160 €/tCO2e auf 205 €/tCO2e. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
Neue Produktionsanlage für synthetisches Benzin ab 2028
Neue Produktionsanlage für synthetisches Benzin ab 2028
Hamburg, 14 October (Argus) — Die German eFuel One GmbH plant, ab 2028 jährlich rund 75 Millionen Liter synthetisches E10 zu produzieren. Das Herstellungsverfahren soll auf Methanol basieren. Die Anlage würde eine der größten ihrer Art in Europa sein. Das synthetische Benzin soll die DIN EN 228 erfüllen und mit bis zu 10% Bioethanol gemischt werden, so das Unternehmen. Der synthetische Ottokraftstoff wird auf Basis von grünem Methanol hergestellt, das aus erneuerbarem Wasserstoff und CO2 unter Einsatz von Ökostrom gewonnen wird. In mehreren Prozessschritten wird das Methanol in einen Kraftstoff umgewandelt, der den bestehenden Anforderungen von Ottokraftstoff entspricht. Der Preis für grünes Methanol ist damit der größte Preisfaktor bei der Herstellung. Aktuell gelten eFuels noch als Nischenprodukte, da sie preislich nicht mit konventionellen Kraftstoffen konkurrieren können. Neben dem Anstieg der THG-Quote, der zu einem höheren Bedarf an Erfüllungsoptionen führen wird, könnte auch der geplante Ausbau der Produktionskapazitäten in Europa langfristig zu Kostensenkungen beitragen. Synthetischer Ottokraftstoff, welcher auf grünem Wasserstoff basiert, kann künftig auch zur Erfüllung des RFNBO-Mandats der THG-Quote beitragen. Diese schreibt in ihrer neuen Fassung, die gerade verhandelt wird vor, dass bis 2040 mindestens 12 % der im Verkehrssektor eingesetzten Energie aus sogenannten Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBO) stammen muss. Dazu zählen auch eFuels, die aus erneuerbarem Wasserstoff und CO2 hergestellt werden. BMW, die Lother GmbH und German eFuel One haben am 13. Oktober eine Absichtserklärung unterzeichnet, um die Nutzung von eFuels in Deutschland voranzutreiben. BMW plant, ab 2028 neue Fahrzeuge bei der Erstauslieferung an ausgewählten Standorten in Deutschland mit synthetischem E10 aus Steyerberg zu betanken. Dieselmodelle werden bereits seit Anfang 2024 mit HVO erstbefüllt . Die Lother Gruppe will über ihre Marke Nordoel die Erstbefüllung unterstützen und die künftige Distribution übernehmen. Bereits heute bietet das Unternehmen synthetischen Kraftstoff an einer Tankstelle in Kirchweyhe bei Bremen zu einem Preis von aktuell 2,29 €/l an. Der gesamte Benzinverbrauch in Deutschland lag laut BAFA im Jahr 2024 bei rund 23,5 Mrd. Litern. Von Marcel Pott Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
RED III im Kabinett verschoben
RED III im Kabinett verschoben
Hamburg, 7 October (Argus) — Der Referentenentwurf zur Anpassung der THG-Quote wird später im Bundeskabinett besprochen, als angenommen. Für Händler bedeutet dies, dass sie bei der Kalkulation ihrer THG-Kosten für 2026 weiter im Dunkeln tappen müssen. Ursprünglich war für die Kabinettsbesprechung des Referentenentwurfes, mit dem Deutschland die Erneuerbare Energien Direktive (RED III) in nationales Recht umsetzen wird, der 8. Oktober vorgesehen. Aus einem Kabinettszeitplan geht nun hervor, dass dieser Tagesordnungspunkt zwar für eine Sitzung im Oktober vorgesehen ist, jedoch noch keinem Termin zugewiesen wurde. Als Termine kommen dabei der 15., 22. und 29. Oktober in Frage — für den 8. Oktober wäre die Besprechung des Referentenentwurfs somit ausgeschlossen. Viele Unternehmen erwarten Klarheit nach der Kabinettsberatung, bei der der Referentenentwurf zur RED III-Umsetzung behandelt werden soll. Anschließend wird eine Lesefassung des Gesetzes erwartet, die üblicherweise der späteren Parlamentsvorlage entspricht. Das Parlament wird voraussichtlich im Dezember über den Referentenentwurf entscheiden. Unklarheiten sehen Marktteilnehmer vor allem bei der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Kraftstoffen. Bisher können Inverkehrbringer fortschrittliche Biokraftstoffe mit dem doppelten ihres Energiewertes auf die THG-Quote anrechnen lassen, sofern sie eine bestimmte Mindestmenge überschreiten. Der Referentenentwurf sieht vor, diese Zweifachanrechnung zu beenden, das Mindestmandat jedoch beizubehalten. Unter Marktteilnehmern kursieren jedoch Gerüchte, dass die Doppelanrechnung nun doch nicht abgeschafft werden soll oder wenn, dann schrittweise. Entsprechend breit ist auch die Differenz zwischen Angeboten und Geboten für THG-Zertifikate für 2026 . Die Lesefassung nach der Kabinettssitzung könnte diese offenen Fragen beantworten und es Händlern erlauben, ihre THG-Kosten für das kommende Jahr konkreter zu planen. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
Verbände: Deutschland droht Rückstand bei Biomethan
Verbände: Deutschland droht Rückstand bei Biomethan
Hamburg, 10 September (Argus) — In einem umfassenden Positionspapier vom 10. September fordert das Hauptstadtbüro Bioenergie eine stärkere politische und infrastrukturelle Unterstützung für Biomethan und Bio-LNG, um einen Rückstand beim Biomethanausbau in Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland zu verhindern. Die Verbände sehen im Biomethan zentrale Bausteine für die Energiewende und warnen vor einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit — sowohl in Deutschland als auch im europäischen Binnenmarkt. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) — ein Zusammenschluss des Bundesverbands Bioenergie, des Deutschen Bauernverbands, des Fachverbands Biogas und des Fachverbands Holzenergie — kritisiert insbesondere, dass Deutschland bislang keine eigene Biomethanstrategie verfolgt. Während andere EU-Staaten ihre Biogas- und Biomethanproduktion ausbauen und die Rahmenbedingungen für die Einspeisung verbessern, bleibt Deutschland hinter den europäischen Entwicklungen zurück. Die EU-Kommission verfolgt mit dem RePowerEU-Plan und dem Fahrplan zur Beendigung russischer Energieimporte das Ziel, die europäische Biomethanproduktion bis 2030 auf 35 Milliarden Kubikmeter zu steigern — Deutschland hat sich diesem Ziel bisher nicht angeschlossen. Laut der European Biogas Association (EBA) produzierte Deutschland in 2023 circa 13 TWh Biomethan, das entspricht etwa 1,3 Milliarden Kubikmetern. Stattdessen läuft die Gasnetzzugangsverordnung ohne Nachfolgeregelung aus. Bisher bestand für Biomethan eine spezielle Gasnetzregulierung, welche ein zentraler Treiber für den Ausbau der Biomethaneinspeisung in Deutschland war. So hatten Biosgasanlagen ein gesetzlich verankertes Recht auf Anschluss an das Gasnetz und der Großteil der Netzanschlusskosten wurden vom Netzbetreiber übernommen. Mit dem Wegfall dieser Regelung droht eine deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Produzenten oder prospektiver Produzenten von Biomethan. Das HBB fordert daher dringend eine Nachfolgeregelung, die den weiteren Ausbau von Biomethan ermöglicht. Laut dem Fachverband Biogas könnten allein durch die Umrüstung bestehender Anlagen bis zu 35 TWh zusätzlich ins Gasnetz eingespeist werden — fast das Dreifache der aktuellen Menge. Auch in den Bereichen Verkehr, Wärme und Strom sieht das HBB erhebliches Verbesserungspotenzial. Im Verkehrssektor fordert der Verband eine stärkere Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), insbesondere für das Jahr 2027, sowie einen höheren Mindestanteil fortschrittlicher Kraftstoffe, um Biomethan stärker in den Markt zu bringen. Die THG-Quote soll nach dem derzeitigen Plan zur Umsetzung der RED III 2027 bislang auf 15 % steigen. Gleichzeitig kritisiert das HBB die systematische Benachteiligung von Nutzfahrzeugen mit erneuerbaren Kraftstoffen: Während Elektrofahrzeuge von der LKW-Maut befreit sind, gelten Bio-LNG- und Bio-CNG-Fahrzeuge als emissionspflichtig — obwohl sie klimaneutral betrieben werden können. Darüber hinaus fordert das HBB gezielte Förderprogramme für Bio-CNG- und Bio-LNG-Technologien in der Landwirtschaft sowie den Ausbau der Tankstelleninfrastruktur. Derzeit hemmt das geringe Netz die Entwicklung der Biomethanmobilität. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die THG-Quote selbst: Während strombasierter grüner Wasserstoff aus Elektrolyse in Raffinerien auf die Quote angerechnet werden kann, bleibt biogener Wasserstoff aus Biomethan-Dampfreformierung außen vor — ein klarer Wettbewerbsnachteil für die Biomethanbranche, so das HBB. Im Wärmesektor fordert das Hauptstadtbüro Bioenergie mehr Offenheit für technische Vielfalt und weniger regulatorische Hürden. Biomethan soll als gleichwertige Option zur erneuerbaren Wärmeversorgung anerkannt werden — insbesondere dort, wo Wärmepumpen an bauliche Grenzen stoßen, etwa in Altstädten oder Bestandsgebäuden. Die Verbände kritisieren, dass Biogas und Biomethan im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz gegenüber Wasserstoff und Strom diskriminiert werden — etwa durch unrealistisch hohe Primärenergiefaktoren oder strengere Anforderungen bei der Netztransformation, was die Preise verhältnismäßig treiben könnte. Zudem sollen die Mindestanteile für erneuerbare Energien in Heizungen und Wärmenetzen erhalten bleiben, um den Ausbau klimafreundlicher Wärmeversorgung voranzutreiben. Diese sind im GEG derzeit für einen Mindestanteil von 65 % erneuerbarer Energien für neu installierte Heizungen festgesetzt, jedoch befürchten viele Marktteilnehmer, dass die Regierung in ihrer Anpassung des GEG diese Mindestanteile reduzieren oder streichen könnte. Die Verbände hoffen, dass ein aus ihrer Sicht fairer Wettbewerb zwischen allen erneuerbaren Wärmeoptionen etabliert werden kann und dass Biomethan nicht zu Gunsten von Wärmepumpen und Wasserstoff benachteiligt wird. Auch in der Stromerzeugung sieht das Hauptstadtbüro Bioenergie erhebliches Potenzial für Biomethan, vor allem als klimaneutrale Reserve in Dunkelflauten. Anders als beispielsweise Wind- oder Solarstrom oder Wasserstoff, lässt sich Biomethan flexibel einsetzen und über bestehende Infrastruktur speichern. Die Verbände fordern daher, dass Biomethan bei Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als vergütungsfähiger Brennstoff anerkannt wird. Bisher ist das nicht der Fall — ein Ausschluss, der flexible Biogasanlagen und Biomethan-Blockheizkraftwerke benachteiligt, so das HBB. Zudem soll der sogenannte "Maisdeckel" im EEG gestrichen oder zumindest an die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz angepasst werden. Dieser begrenzt den Einsatz von Maispflanzen und erschwert damit die wirtschaftliche Nutzung bestehender Anlagen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Überarbeitung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der RED III sowie an neuen Fassungen des GEG und EEG. Das Hauptstadtbüro Bioenergie und die Branche hoffen, dass die Vorschläge aus dem Positionspapier Berücksichtigung finden — damit Deutschland endlich auf die europäischen Biomethan-Ziele hinarbeiten kann. Von Svea Winter Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
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