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Canada furthers investment in GHG reductions

  • : Battery materials, Biofuels, Emissions, Hydrogen
  • 18.04.24

The Canadian government plans to have C$93bn ($67.5bn) in federal incentives up and running by the end of the year to spur developments in clean energy technology, hydrogen production, carbon capture utilization and storage (CCUS) along with a new tax credit for electric vehicle (EV) supply chains.

The Canada Department of Finance, in its 2024 budget released on 16 April, said it expects to have the first planned investment tax credits (ITCs), for CCUS and renewable energy investments, in law before 1 June.

The ITCs would be available for investments made generally within or before 2023 depending on the credit.

The anticipated clean hydrogen ITC is also moving forward. It could provide 15-40pc of related eligible costs, with projects that produce the cleanest hydrogen set to receive the higher levels of support, along with other credits for equipment purchases and power-purchase agreements.

The government is pursuing a new ITC for EV supply chains, meant to bolster in-country manufacturing and consumer adoption of EVs with a 10pc return on the cost of buildings used in vehicle assembly, battery production and related materials. The credit would build on the clean technology manufacturing ITC, which allows businesses to claim 30pc of the cost of new machinery and equipment.

To bolster reductions in transportation-related greenhouse gas (GHG) emissions, the government will also direct up to C$500mn ($363mn) in funding from the country's low-carbon fuel standard to support domestic biofuel production.

Transportation is the second largest source of GHG emissions for the country, at 28pc, or 188mn metric tonnes of CO2 equivalent, in 2021.

But the province of Alberta expressed disappointment at the pace of development of ITC support that could help companies affected by the country's move away from fossil fuels.

"There was nothing around ammonia or hydrogen, and no updates on the CCUS ITCs that would actually spur on investment," Alberta finance minister Nate Horner said.

The incentives are intended to help Canada achieve a 40-45pc reduction in GHG emissions by 2030, relative to 2005 levels. This would require a reduction in GHG emissions to about 439mn t/yr, while Canada's emissions totaled 670mn in 2021, according to the government's most recent inventory.

The budget also details additional plans for the Canada Growth Fund's carbon contracts for a difference, which help decarbonize hard-to-abate industries. The government plans to add off-the-shelf contracts to its current offering of bespoke one-off contracts tailored to a specific enterprise to broaden the reach and GHG reductions of the program.

These contracts incentivize businesses to invest in emissions reducing program or technology, such as CCUS, through the government providing a financial backstop to a project developer. The government and developer establish a "strike price" that carbon allowances would need to reach for a return on the investment, with the government paying the difference if the market price fails to increase.

CGF signed its first contract under this program last year, with Calgary-based carbon capture and sequestration company Entropy and has around $6bn remaining to issue agreements.

To stretch this funding further, the Canadian government intends for Environment and Climate Change Canada to work with provincial and territorial carbon markets to improve performance and potentially send stronger price signals to spur decarbonization.


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25.06.25

Markt unschlüssig nach RED III-Entwurf

Markt unschlüssig nach RED III-Entwurf

Hamburg, 25 June (Argus) — Händler und Produzenten von Biomethan und Biokraftstoffen sowie THG-Zertifikaten sind sich unsicher, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die Märkte haben wird. Daher verfolgen sie unterschiedliche Strategien. Der am 19. Juni vorgelegte Referentenentwurf zur Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnungen an die europäische Erneuerbare-Energien-Direktive (RED III) lässt für viele Marktteilnehmer Fragen offen. Insbesondere die Einbeziehung des Luft- und Seeverkehrs in die THG-Quote wird von Marktteilnehmern unterschiedlich interpretiert. Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums erklärte gegenüber Argus , dass mit dem Referentenentwurf quasi eine zweite THG-Quote geschaffen wird, die für Inverkehrbringer von Schiffskraftstoffen gilt, jedoch den selben gesetzlichen Grundlagen unterliegt wie die Quote für Straßen- und Flugkraftstoffe. Ziel dieser Regelung ist, dass die Erfüllung des einen Sektors nicht auf die Verpflichtung des anderen angerechnet werden kann. Damit will die Regierung verhindern, dass Unternehmen ihre Verpflichtung für Land und Luft komplett über die Seefahrt erfüllen. Innerhalb der Land- und Luftquote soll den Verpflichteten jedoch die Möglichkeit gegeben werden, Erfüllungsoptionen sektorübergreifend zu verwenden: So soll ein Unternehmen, dass sowohl Straßen- als auch Flugzeugkraftstoffe in Verkehr bringt theoretische in der Lage sein, die daraus resultierende Quotenverpflichtung komplett durch nachhaltige Flugzeugkraftstoffe erfüllen zu können, sofern die fortschrittliche Unterquote erfüllt wird. Unterdessen sind sich Biomethanproduzenten unsicher, was die Änderungen für ihr Geschäft bedeuten. Galten BioCNG und BioLNG aus abfall- und güllebasiertem Biomethan bisher als fortschrittliche und somit doppelt anrechenbare Kraftstoffe, würden sie nach Umsetzung des Referentenentwurfes nur noch einzeln gewertet werden können, trotz des mitunter enormen CO2- Einsparpotenzials. Einerseits könnte dies die Nachfrage erhöhen, da man nun die doppelte Menge Biomethan für die gleiche Quotenerfüllung benötigen würde. Dem entgegen steht der begrenzte Absatzmarkt und die nun deutlich größere Konkurrenz durch andere einzeln anrechenbare Biokraftstoffe. Andererseits, so manche Marktteilnehmer, macht das Ende der Doppelanrechnung Deutschland unattraktiver für internationale Biomethanimporteure. Der deutsche Biomethanmarkt für Kraftstoffgas ist unter anderem auch dank hoher Importe aus Dänemark und anderen Staaten stark übersättigt. Ein Wegfall der Doppelanrechnung könnte somit das Überangebot auf dem deutschen Markt einschränken. Aufgrund dieser anhaltenden Unsicherheiten halten sich Biomethanproduzenten und -händler derzeit mit dem Kauf und Verkauf zurück, sodass es derzeit kaum Aktivität auf dem Markt gibt. Jene, die Vorverkäufe für 2026 getätigt haben, haben nun theoretisch Verluste in ihren Büchern: Bisher war es eine gängige Praktik, das physische Gas kostenlos zu verkaufen und den Erlös über den Verkauf der dadurch generierten THG-Zertifikate zu erwirtschaften. Diese waren bisher doppelt anrechenbar und beinahe doppelt so wertvoll wie Zertifikate der Kategorie andere. Durch den Wegfall der Doppelanrechnung würde nun der Zertifikateerlös halbiert werden und somit den Gewinn gefährden. Laut Marktteilnehmern halten sich deswegen Biomethanproduzenten zurück, da sie abwarten wollen, bis die Preise für Andere Zertifikate für 2026 denen der doppelt anrechenbaren für 2025 entsprechen. Unklar ist für viele Marktteilnehmer darüber hinaus, wie die neue Mechanik zur automatischen Erhöhung der Quote bei Übererfüllung funktionieren soll. Während manche davon ausgehen, dass diese Klausel rückwirkend die Übererfüllung aus 2024 berücksichtigt und die Quotenhöhe bereits 2026 angepasst werden kann, sehen andere eine mögliche Erhöhung erst ab 2028, da bei pünktlichem Inkrafttreten der Gesetzesänderung 2026 das erste Verpflichtungsjahr wäre, welches die Übererfüllungsklausel auslösen könnte. In beiden Fällen bleibt außerdem die Frage offen, ob die Quotenerhöhung sowohl den maritimen als auch den Luft- und Landsektor betrifft, auch wenn es nur in einem der Sektoren zur Übererfüllung kam. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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BMWE legt RED III Entwurf vor


19.06.25
19.06.25

BMWE legt RED III Entwurf vor

Hamburg, 19 June (Argus) — Das BMWE hat Verbänden am 19. Juni einen ersten Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III vorgelegt. Diese sieht grundlegende Veränderungen zur Erfüllung der THG-Quote vor. Erste Preisindikationen steigen schlagartig. Um die auf EU-Ebene gültige dritte Fassung der Erneuerbare-Energien-Direktive (RED III) in deutsches Recht umzusetzen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Entwurf zur Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorgelegt. Unter anderem sieht der Entwurf vor, die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bis 2040 schrittweise auf 53 % zu erhöhen (siehe Grafik). Das bisherige Ziel war eine Quotenhöhe von 25,1 % im Jahr 2030. Auch der Pfad bis 2030 wurde leicht angepasst. Damit käme das Gesetz, wenn es in dieser Form umgesetzt wird, einer vielgeäußerten Forderung der Biokraftstoffindustrie nach, die sich für eine stärkere Quotenerhöhung eingesetzt hat. Infolgedessen melden erste Marktteilnehmer Angebote für Andere Zertifikate für das Verpflichtungsjahr 2026 in Höhe von 175 €/tCO2e. Für dieselben Zertifikate für 2025 werden 125 €/tCO2e geboten. Zusätzlich enthält der Entwurf einen Mechanismus, der im Falle einer Übererfüllung die Höhe der Quote im übernächsten Jahr erhöht. Ausschlaggebend ist dafür, ob die gesamte Quotenerfüllung in einem Jahr bereits ausreichen würde, um die Quotenhöhe des Übernächsten Jahres zu erfüllen. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die Option zur zweifachen Anrechnung von als fortschrittlich geltenden Biokraftstoffen abzuschaffen und die Mindestquote zu erhöhen. Diese steigt dann bis 2030 auf 3 %. Zuvor lag das Ziel bei 2,6 %. Viele Marktteilnehmer haben gemutmaßt, dass die Doppelanrechnungsoption entfallen würde, um die benötigte Menge an Erfüllungsoptionen zu erhöhen. Auch welche Kraftstoffe zur Erfüllung der Quote genutzt werden können wird angepasst: So können keine Kraftstoffe auf Soja- oder Palmölbasis zur Erfüllung genutzt werden. Letzteres schließt auch Kraftstoffe aus Nebenprodukten der Palmölproduktion, allen voran Palmölmühlenabwasser (POME) ein. Dieses wurde in der Vergangenheit insbesondere genutzt, um die fortschrittliche Unterquote zu erfüllen, da es dank einer Sonderklausel trotz seiner Einstufung als fortschrittlich nur einfach zur Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden konnte. Diese Regelung würde direkt ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung wirksam werden. Die Anrechnungsgrenzen für futtermittel- und abfallbasierte Kraftstoffe werden ebenfalls angepasst: Während das Limit für futtermittelbasierte Produkte bis 2030 von 4,4 % der in Verkehr gebrachten Energiemenge auf 3 % reduziert wird, steigt das Limit für abfallbasierte Produkte wie Altspeiseöl (UCO) bis 2039 von 1,9 % auf 2,8 %. Zusätzlich wird eine Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Urpsrungs (RFNBO) eingeführt. 2026 beträgt der energetische Mindestanteil 0,1 % und soll bis 2040 auf 12 % steigen. Zu den RFNBOs gehören unter anderem synthetische Kraftstoffe wie eFuels (PtL, Power-to-Liquid) und Grüner Wasserstoff. Der Entwurf erweitert den Geltungsbereich der THG-Quote außerdem auf den Luftverkehr. Bisher galt hier eine gesonderte Quote für erneuerbare Kraftstoffe. Darüber hinaus unterliegt nun auch der Seeverkehr der THG-Quote. In der Seefahrt genutzte Kraftstoffe, die im Straßenverkehr anrechenbar wären, können hierbei jedoch nicht für die Erfüllung genutzt werden. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen die Erfüllung ihrer Verpflichtung komplett vom Straßenverkehr auf die Seefahrt umwälzen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass erneuerbare Kraftstoffe nur noch angerechnet werden können, wenn Vor-Ort-Kontrollen der Produktionsstätten durch staatliche Kontrolleure ermöglicht werden. Dies soll das Betrugspotenzial bei der Anrechnung von Biokraftstoffen mindern. Der Entwurf liegt nun den Branchenverbänden vor. Ein Mitglied des Umweltausschusses erklärte am 4. Juni im Rahmen einer Podiumsdiskussion, dass der Entwurf nach Anpassung an eventuelle Verbandsvorschläge im Oktober dem Parlament zur Debatte vorgelegt werden soll und idealerweise zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Änderungen an der THG-Quote mit Beginn des neuen Verpflichtungsjahres in Kraft treten. Dies soll Marktverwerfungen verhindern, für den Fall, dass die Gesetzesänderung innerhalb eines Verpflichtungsjahres in Kraft treten sollte. Von Svea Winter & Max Steinhau Entwicklung der THG-Quote bis 2040 Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

Verkehrssektor verfehlt Klimaziele


15.05.25
15.05.25

Verkehrssektor verfehlt Klimaziele

Hamburg, 15 May (Argus) — Der Verkehrssenktor hat sein Emissionsreduktionsziel in 2024 verfehlt. Dies geht aus dem Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen hervor. Branchenverbände des Kraftstoffmarktes nutzen den Bericht als Appell an die Bundesregierung. Laut des Berichtes vom 15. April hat der Verkehrssektor in Deutschland im Jahr 2024 rund 143 Mio. t CO2-Äquivalent emittiert. Dies stellt einen Rückgang um etwa 1,4 % gegenüber dem Vorjahr dar und entspricht etwa dem Rückgang der Emissionen von 2022 zu 2023. Ursprünglich sollte der Verkehrssektor eine Reduzierung auf 125,2 Mio. t CO2e erzielen. Entsprechend wurde diese Zielmarke um knapp 18 Mio. t CO2e überschritten. Insgesamt ist der Verkehrssektor für 9 % der bundesweiten Emissionen verantwortlich, so der Expertenrat. Dabei sei ein Großteil des Rückgangs auf den Bereich schwerer Fahrzeuge wie LKW und Busse zurückzuführen. Die Emissionen des privaten Personenverkehrs sind konstant geblieben. Der geringe Emissionsrückgang ist laut Expertenrat auf die mangelnde strukturelle Entwicklung im Verkehrssektor sowie der anhaltenden Dominanz fossiler Antriebsarten zurückzuführen. Außerdem soll die Verkehrsleistung von PKW zugenommen haben. Die daraus resultierenden Mehremissionen seien jedoch aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr höheren Bestand an batterieelektrischen Fahrzeugen ein Stück weit ausgeglichen worden. Auch das geringe Wirtschaftswachstum hat zum Emissionsrückgang beigetragen. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag bestätigt, am Anstieg der THG-Quote festzuhalten. Dies soll Inverkehrbringer von Kraftstoffen dazu anregen, mehr emissionsärmere Kraftstoffe anstelle von fossilen in Verkehr zu bringen. Der Branchenverband Uniti begrüßt dieses Vorhaben zwar, mahnt jedoch an, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen würden, um den Markthochlauf der erneuerbaren und alternativen Kraftstoffen voranzutreiben. Der Verband fordert die Regierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung der CO2-Flottenregulierung einsetzen. Diese berücksichtigt bei der Ermittlung der Emissionen nicht etwaige Einsparungen bei der Produktion des Kraftstoffes, sondern nur die tatsächlichen Emissionen im Betrieb. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

HVO-Zulassung steht bevor


14.05.24
14.05.24

HVO-Zulassung steht bevor

Hamburg, 14 May (Argus) — Die Zulassung von HVO zum freien Verkauf an deutschen Tankstellen steht laut dem BMUV kurz bevor. Die Zahl der Tankstellen, an denen HVO bereits erhältlich ist, wächst. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz (BMUV) bestätigte gegenüber Argus , dass die Zulassung von HVO durch die Veröffentlichung der Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) bevorsteht. Die Novelle liegt dem Bundespräsidialamt zur Überprüfung vor, so eine Sprecherin des Amtes. Dies ist der letzte Schritt vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Unklar ist jedoch, ob sich die Veröffentlichung dadurch verzögern könnte, dass die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz zuerst veröffentlicht werden muss, was bisher noch nicht geschehen ist. Marktteilnehmer bereiten derweilen ihre Tankstelleninfrastruktur auf die Zulassung vor. Der Verein eFuelsNow e.V. verzeichnet etwa 150 Tankstellen in Deutschland, die schon HVO100 anbieten. In 2023 gab es in Deutschland laut Daten des Branchenverbands en2x etwa 14.500 Tankstellen, womit knapp 1 % aller Tankstellen bereits HVO führen. Die Tendenz ist dabei steigend; mehrere Anbieter haben bereits zusätzliche Standorte angekündigt. Der Großteil dieser Tankstellen befindet sich in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Einige Anbieter sind mittlerweile dazu übergegangen, HVO bereits vor der offiziellen Zulassung frei zu verkaufen, während andere Anbieter HVO weiterhin nur in geschlossenen Kundenkreisen über Clubs mit Zugangskarte verkaufen. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2024. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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