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Japan's Tokyo Gas invests in nature-based carbon fund

  • Märkte: Emissions, Natural gas
  • 03.09.24

Japanese gas retailer Tokyo Gas is investing up to $25mn in Climate Asset Management's nature-based carbon fund.

The carbon credits provided by the fund are natural carbon credits created from efforts such as afforestation and nature regeneration. Its carbon credits require large, continuous areas of land to be created, so supplies are limited and are expected to become difficult to purchase in the medium to long term, Tokyo Gas said.

It has secured carbon credits over a 12-year period until 2037 with its investment in the carbon fund of Climate Asset Management, a partnership between HSBC Asset Management and climate change advisory and investment group Pollination.

Tokyo Gas sees carbon credits as an important tool in the transition period from city gas. It aims to replace half of its domestic supplies of city gas with synthetic methane, or so-called e-methane, by 2040 after it starts commercial use in 2030. Japan's trade and industry ministry aims to replace 1pc of the country's city gas volumes to e-methane by 2030 and 90pc by 2050.

The gas retailer is already participating in five e-methane projects globally, including the ReaCH4 project in Cameron in the US state of Louisiana, partnering fellow Japanese gas utilities Osaka Gas and Toho Gas and trading house Mitsubishi. The four companies aim to export 130,000 t/yr of synthetic methane to Japan by 2030 using the 15mn t/yr Cameron LNG facility. This project aims to move to an initial engineering stage this year.


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Nachrichten
05.11.25

EU-Minister einigen sich auf verzögerten ETS 2-Start

EU-Minister einigen sich auf verzögerten ETS 2-Start

Hamburg, 5 November (Argus) — Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten planen, den Start des international Emissionshandel für den Verkehr- und den Gebäudesektor um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Dies ist Teil einer Einigung der Ministerien bezüglich des Klimaziels bis 2040 vom 5. November. Ursprünglich hätte der internationale Emissionshandel (ETS 2), welcher die nationale CO2-Abgabe ablösen soll, bereits 2027 starten sollen. Deutschland führt daher als Übergangsregelung für 2026 eine auktionsbasierte CO2-Abgabe ein, da auch im ETS 2 die CO2-Zertifikate versteigert werden sollen. Allerdings sieht die europäische Richtlinie für das ETS 2 die Option vor, ein Jahr später zu starten, sollten die durchschnittlichen Gas- oder Rohölpreise außergewöhnlich hoch sein. Die EU-Kommission hätte bis zum 15. Juli 2026 Zeit, dies zu evaluieren und zu entscheiden. Da die Minister jedoch vorschlagen, die Verschiebung des Starts des ETS 2 im Rahmen des Gesetzes zu verabschieden, welches auch die Klimaziele bis 2040 festlegt, müsste dies durch das EU-Parlament beschlossen werden. Dieser Beschluss wird bis Ende des Jahres erwartet. Die Initiative ging von Polen aus. Sollte die Verzögerung eintreten — sei es durch den Beschluss des EU-Parlaments auf Basis des Vorschlages der EU-Umweltminister oder aufgrund der Energiepreisklausel — würde der nationale Emissionshandel in seiner am 31. Dezember 2026 gültigen Form fortgesetzt werden. Aktuell bedeutet dies, dass Unternehmen dann zwischen 55 € und 65 € pro Zertifikat bei Auktionen bieten müssen, mit der Möglichkeit, zu einem Festpreis von 68 € pro Zertifikat nach Abverkauf der Versteigerungsmenge Zertifikate nachzukaufen. Inverkehrbringer von Heizöl, Diesel und Benzin stellt dies vor die Hürde, nicht genau zu wissen, wie hoch die CO2-Abgabe für sie ausfallen wird, da sie den Zuschlagspreis der Auktionen nicht vorhersagen können. Somit ist es für sie schwieriger, die CO2-Kosten in ihren Preiskalkulationen zu berücksichtigen. Die Minister haben sich darüber hinaus darauf geeinigt, dass die EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % reduzieren müssen gegenüber dem Niveau von 1990. Bis zu 5 Prozentpunkte der Minderungen der gesamten EU dürfen dabei über die Anrechnung hochqualitativer internationaler Zertifikate erreicht werden. Ab 2036 soll die Anrechnung der Zertifikate möglich sein; bereits ab 2031 soll ein Pilotmarkt für den Handel mit diesen Zertifikaten initiiert werden. Deutschland — vertreten durch Bundesumweltminister Carsten Schneider — hat sich gemeinsam mit den Niederlanden dafür eingesetzt, dass maximal 3 Prozentpunkte durch Zertifikate erreicht werden können. Von Max Steinhau & Dafydd ab Iago Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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RED III-Beschluss im Kabinett am 29. Oktober erwartet


23.10.25
Nachrichten
23.10.25

RED III-Beschluss im Kabinett am 29. Oktober erwartet

Hamburg, 23 October (Argus) — Unternehmen am Markt für THG-Zertifikate gehen davon aus, dass das Bundeskabinett in ihrer wöchentlichen Sitzung am 29. Oktober über den Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III diskutieren werden. Händler erhoffen sich in der Folge mehr Klarheit, wie die THG-Quote ab 2026 gestaltet wird. Eine vorläufige Tagesordnung der Kabinettssitzung, die Argus vorliegt, führt die Anpassung der THG-Quote im Rahmen der dritten Fassung der Erneuerbaren Energien Direktive der EU (RED III) für den 29. Oktober auf. Allerdings kann diese Tagesordnung noch geändert werden. Bereits zu Beginn des Monats hieß es in einem ähnlichen Dokument , dass das Thema bei einer der mittwochs stattfindenden Sitzungen im Oktober behandelt werden soll, jedoch noch ohne feste Angabe des Datums. Im Anschluss an die Kabinettsberatung könnte eine angepasste Fassung des Referentenentwurfes veröffentlicht werden, welcher inhaltlich der Version der Gesetzesänderung entspricht, über die der Bundestag voraussichtlich am 18. Dezember entscheiden soll. Marktteilnehmer hoffen darauf, dass diese sogenannte Lesefassung Klarheit über bestimmte inhaltliche Streitpunkte des Gesetzesentwurfes gibt. Zu diesen gehören insbesondere die Ausweitung der THG-Verpflichtung auf Kraftstoffe im Luft- und Wasserverkehr. Der Wegfall der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Biokraftstoffen dagegen wird am Markt als bereits beschlossen betrachtet. Verpflichtete Unternehmen sowie Drittparteien erwarten, dass die Veröffentlichung der Lesefassung zu Preisanstiegen bei Erfüllungsoptionen wie HVO sowie den Quotenzertifikaten führen wird. Bereits als bekannt wurde, dass sich die Staatssekretäre der beteiligten Ministerien über das Schicksal der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe geeinigt hätten, schnellten Zertifikatspreise in die Höhe: vom 7. zum 14. Oktober stieg der Preis für "Andere" THG-Zertifikate für das Jahr 2025 von 160 €/tCO2e auf 205 €/tCO2e. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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RED III im Kabinett verschoben


07.10.25
Nachrichten
07.10.25

RED III im Kabinett verschoben

Hamburg, 7 October (Argus) — Der Referentenentwurf zur Anpassung der THG-Quote wird später im Bundeskabinett besprochen, als angenommen. Für Händler bedeutet dies, dass sie bei der Kalkulation ihrer THG-Kosten für 2026 weiter im Dunkeln tappen müssen. Ursprünglich war für die Kabinettsbesprechung des Referentenentwurfes, mit dem Deutschland die Erneuerbare Energien Direktive (RED III) in nationales Recht umsetzen wird, der 8. Oktober vorgesehen. Aus einem Kabinettszeitplan geht nun hervor, dass dieser Tagesordnungspunkt zwar für eine Sitzung im Oktober vorgesehen ist, jedoch noch keinem Termin zugewiesen wurde. Als Termine kommen dabei der 15., 22. und 29. Oktober in Frage — für den 8. Oktober wäre die Besprechung des Referentenentwurfs somit ausgeschlossen. Viele Unternehmen erwarten Klarheit nach der Kabinettsberatung, bei der der Referentenentwurf zur RED III-Umsetzung behandelt werden soll. Anschließend wird eine Lesefassung des Gesetzes erwartet, die üblicherweise der späteren Parlamentsvorlage entspricht. Das Parlament wird voraussichtlich im Dezember über den Referentenentwurf entscheiden. Unklarheiten sehen Marktteilnehmer vor allem bei der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Kraftstoffen. Bisher können Inverkehrbringer fortschrittliche Biokraftstoffe mit dem doppelten ihres Energiewertes auf die THG-Quote anrechnen lassen, sofern sie eine bestimmte Mindestmenge überschreiten. Der Referentenentwurf sieht vor, diese Zweifachanrechnung zu beenden, das Mindestmandat jedoch beizubehalten. Unter Marktteilnehmern kursieren jedoch Gerüchte, dass die Doppelanrechnung nun doch nicht abgeschafft werden soll oder wenn, dann schrittweise. Entsprechend breit ist auch die Differenz zwischen Angeboten und Geboten für THG-Zertifikate für 2026 . Die Lesefassung nach der Kabinettssitzung könnte diese offenen Fragen beantworten und es Händlern erlauben, ihre THG-Kosten für das kommende Jahr konkreter zu planen. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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Verbände: Deutschland droht Rückstand bei Biomethan


10.09.25
Nachrichten
10.09.25

Verbände: Deutschland droht Rückstand bei Biomethan

Hamburg, 10 September (Argus) — In einem umfassenden Positionspapier vom 10. September fordert das Hauptstadtbüro Bioenergie eine stärkere politische und infrastrukturelle Unterstützung für Biomethan und Bio-LNG, um einen Rückstand beim Biomethanausbau in Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland zu verhindern. Die Verbände sehen im Biomethan zentrale Bausteine für die Energiewende und warnen vor einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit — sowohl in Deutschland als auch im europäischen Binnenmarkt. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) — ein Zusammenschluss des Bundesverbands Bioenergie, des Deutschen Bauernverbands, des Fachverbands Biogas und des Fachverbands Holzenergie — kritisiert insbesondere, dass Deutschland bislang keine eigene Biomethanstrategie verfolgt. Während andere EU-Staaten ihre Biogas- und Biomethanproduktion ausbauen und die Rahmenbedingungen für die Einspeisung verbessern, bleibt Deutschland hinter den europäischen Entwicklungen zurück. Die EU-Kommission verfolgt mit dem RePowerEU-Plan und dem Fahrplan zur Beendigung russischer Energieimporte das Ziel, die europäische Biomethanproduktion bis 2030 auf 35 Milliarden Kubikmeter zu steigern — Deutschland hat sich diesem Ziel bisher nicht angeschlossen. Laut der European Biogas Association (EBA) produzierte Deutschland in 2023 circa 13 TWh Biomethan, das entspricht etwa 1,3 Milliarden Kubikmetern. Stattdessen läuft die Gasnetzzugangsverordnung ohne Nachfolgeregelung aus. Bisher bestand für Biomethan eine spezielle Gasnetzregulierung, welche ein zentraler Treiber für den Ausbau der Biomethaneinspeisung in Deutschland war. So hatten Biosgasanlagen ein gesetzlich verankertes Recht auf Anschluss an das Gasnetz und der Großteil der Netzanschlusskosten wurden vom Netzbetreiber übernommen. Mit dem Wegfall dieser Regelung droht eine deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Produzenten oder prospektiver Produzenten von Biomethan. Das HBB fordert daher dringend eine Nachfolgeregelung, die den weiteren Ausbau von Biomethan ermöglicht. Laut dem Fachverband Biogas könnten allein durch die Umrüstung bestehender Anlagen bis zu 35 TWh zusätzlich ins Gasnetz eingespeist werden — fast das Dreifache der aktuellen Menge. Auch in den Bereichen Verkehr, Wärme und Strom sieht das HBB erhebliches Verbesserungspotenzial. Im Verkehrssektor fordert der Verband eine stärkere Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), insbesondere für das Jahr 2027, sowie einen höheren Mindestanteil fortschrittlicher Kraftstoffe, um Biomethan stärker in den Markt zu bringen. Die THG-Quote soll nach dem derzeitigen Plan zur Umsetzung der RED III 2027 bislang auf 15 % steigen. Gleichzeitig kritisiert das HBB die systematische Benachteiligung von Nutzfahrzeugen mit erneuerbaren Kraftstoffen: Während Elektrofahrzeuge von der LKW-Maut befreit sind, gelten Bio-LNG- und Bio-CNG-Fahrzeuge als emissionspflichtig — obwohl sie klimaneutral betrieben werden können. Darüber hinaus fordert das HBB gezielte Förderprogramme für Bio-CNG- und Bio-LNG-Technologien in der Landwirtschaft sowie den Ausbau der Tankstelleninfrastruktur. Derzeit hemmt das geringe Netz die Entwicklung der Biomethanmobilität. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die THG-Quote selbst: Während strombasierter grüner Wasserstoff aus Elektrolyse in Raffinerien auf die Quote angerechnet werden kann, bleibt biogener Wasserstoff aus Biomethan-Dampfreformierung außen vor — ein klarer Wettbewerbsnachteil für die Biomethanbranche, so das HBB. Im Wärmesektor fordert das Hauptstadtbüro Bioenergie mehr Offenheit für technische Vielfalt und weniger regulatorische Hürden. Biomethan soll als gleichwertige Option zur erneuerbaren Wärmeversorgung anerkannt werden — insbesondere dort, wo Wärmepumpen an bauliche Grenzen stoßen, etwa in Altstädten oder Bestandsgebäuden. Die Verbände kritisieren, dass Biogas und Biomethan im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz gegenüber Wasserstoff und Strom diskriminiert werden — etwa durch unrealistisch hohe Primärenergiefaktoren oder strengere Anforderungen bei der Netztransformation, was die Preise verhältnismäßig treiben könnte. Zudem sollen die Mindestanteile für erneuerbare Energien in Heizungen und Wärmenetzen erhalten bleiben, um den Ausbau klimafreundlicher Wärmeversorgung voranzutreiben. Diese sind im GEG derzeit für einen Mindestanteil von 65 % erneuerbarer Energien für neu installierte Heizungen festgesetzt, jedoch befürchten viele Marktteilnehmer, dass die Regierung in ihrer Anpassung des GEG diese Mindestanteile reduzieren oder streichen könnte. Die Verbände hoffen, dass ein aus ihrer Sicht fairer Wettbewerb zwischen allen erneuerbaren Wärmeoptionen etabliert werden kann und dass Biomethan nicht zu Gunsten von Wärmepumpen und Wasserstoff benachteiligt wird. Auch in der Stromerzeugung sieht das Hauptstadtbüro Bioenergie erhebliches Potenzial für Biomethan, vor allem als klimaneutrale Reserve in Dunkelflauten. Anders als beispielsweise Wind- oder Solarstrom oder Wasserstoff, lässt sich Biomethan flexibel einsetzen und über bestehende Infrastruktur speichern. Die Verbände fordern daher, dass Biomethan bei Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als vergütungsfähiger Brennstoff anerkannt wird. Bisher ist das nicht der Fall — ein Ausschluss, der flexible Biogasanlagen und Biomethan-Blockheizkraftwerke benachteiligt, so das HBB. Zudem soll der sogenannte "Maisdeckel" im EEG gestrichen oder zumindest an die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz angepasst werden. Dieser begrenzt den Einsatz von Maispflanzen und erschwert damit die wirtschaftliche Nutzung bestehender Anlagen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Überarbeitung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der RED III sowie an neuen Fassungen des GEG und EEG. Das Hauptstadtbüro Bioenergie und die Branche hoffen, dass die Vorschläge aus dem Positionspapier Berücksichtigung finden — damit Deutschland endlich auf die europäischen Biomethan-Ziele hinarbeiten kann. Von Svea Winter Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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Ende des Vertrauensschutz soll Bio-Betrug vorbeugen


20.08.25
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20.08.25

Ende des Vertrauensschutz soll Bio-Betrug vorbeugen

Hamburg, 20 August (Argus) — Das Bundesumweltministerium will die Vertrauensschutzregelung, die Käufer unrechtmäßiger THG-Zertifikate vor Aberkennung schützt, abschaffen. Dies könnte den Betrug durch falsch deklarierte Biokraftstoffe reduzieren. Entsprechend dürfte der Import aus Asien zurückgehen, wodurch die Quotenerfüllung und somit auch fossile Kraftstoffe in Deutschland teurer werden könnten. Seit 2023 sind große Mengen als nachhaltig ausgewiesene Biokraftstoffe unter anderem über China auf den europäischen Markt gekommen, bei denen der Verdacht bestand, dass die Hersteller nicht die Anforderungen für die notwendige Zertifizierung erfüllen. Biokraftstoffproduzenten benötigen eine bestimmte Zertifizierung, um von ihnen hergestellte Biokraftstoffe und Feedstocks als nachhaltig ausweisen zu dürfen. Nur dann können diese von Käufern in Deutschland zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsverpflichtung (THG-Quote) genutzt werden. Tatsächlich soll es sich in manchen Fällen um palmölbasiertes Produkt gehandelt haben, das als ein nachhaltigerer Biokraftstoff ausgegeben wurde. So konnten große Mengen dieser zweifelhaften Biokraftstoffe auf die THG-Quote angerechnet werden, wodurch der Preis für THG-Zertifikate einbrach . Auch europäische Biokraftstoffproduzenten gerieten unter Druck, weil sie nicht mit den niedrigen Preisen der Importware konkurrieren konnten. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat am 19. August einen Referentenentwurf vorgelegt, der solchen Entwicklungen durch eine Anpassung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) in Zukunft vorbeugen soll. Die zentrale Änderung für den THG-Quotenhandel wäre dann, dass Nachhaltigkeitsnachweise von Biokraftstoffen ihre Geltung verlieren, wenn sich das Zertifikat des Produzenten im Nachhinein als ungültig erweisen sollte. Bisher konnten Käufer diese Biokraftstoffe in den meisten Fällen trotzdem auf die Erfüllung der THG-Quote anrechnen lassen, obwohl der Kraftstoff mangels rechtmäßiger Nachhaltigkeitsnachweise nicht die Anforderungen zur Anrechnung erfüllt. Dies wurde gemeinhin als Vertrauensschutz bezeichnet. Mit der aktuell gültigen Rechtslage hätte das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) dem Käufer zunächst nachweisen müssen, dass dieser von der Fehlerhaftigkeit der Nachhaltigkeitsnachweise gewusst haben könnte. Nur dann wäre eine nachträgliche Aberkennung möglich gewesen. Dies sei in der Praxis kaum möglich. In einem Fall aus dem Frühjahr 2025 beispielsweise wurden alle Nachweise eines Herstellers freigegeben, dessen Existenz angezweifelt wurde. Die Beweislastumkehr, die bisher in § 17 der Biokraft-NachV verankert war, soll nun wegfallen. Noch ist unklar, welche Auswirkungen diese Änderungen auf den Preis für THG-Zertifikate haben könnte. Der Import asiatischer Biokraftstoffe hat aufgrund von Antidumpingzöllen bereits abgenommen . Die Neuregelung könnte dies weiter einschränken. Unternehmen, die zur Erfüllung der THG-Quote verpflichtet sind, werden künftig voraussichtlich deutlich sorgfältiger prüfen, ob die gekauften Biokraftstoffe und deren Nachweise gültig und vertrauenswürdig sind. Bereits jetzt sind große Unternehmen bereit, Aufpreise für Erfüllungsoptionen zu zahlen, wenn sie sich dafür auf die Integrität der Quelle verlassen können. Eine weitere Anpassung sieht ergänzend vor, dass Nachhaltigkeitsnachweise eines Produzenten generell ihre Gültigkeit verlieren würden, wenn sich die Zertifizierung des Produzenten als fehlerhaft erweist. Bisher tun sie das nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel, wenn Nachweise bewusst gefälscht wurden. Darüber hinaus sollen alle Nachhaltigkeitsnachweise ihre Geltung verlieren, sollten sie drei Jahre nach der Erstellung nicht eingereicht oder weitergegeben worden sein. Dies betrifft auch bestehende Nachweise. Der Referentenentwurf führt außerdem ein, dass bei begründeten Zweifeln an der Art oder Herkunft des Rohstoffes die Zertifizierungsstelle zu Lasten der betroffenen Lieferkettenschnittstelle Proben des Produktes in unabhängigen Labors analysieren muss. Das Ausstellen eines nach § 17 ungültigen Nachweises würde überdies nun eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Sollte die Anpassung der Biokraft-NachV wie beschrieben in Kraft treten, müssten Käufer von THG-Zertifikaten selbst Sorge dafür tragen, dass diese auch korrekt und gültig sind. Bestehende Nachweise behalten ihre Gültigkeit, wenn sie bis zu vier Wochen nach Inkrafttreten des Referentenentwurfes ausgestellt wurden. Zertifizierungsstellen, die bereits anerkannt sind, behalten diesen Status bis spätestens zum 31. Dezember 2026. Dann müssen sie sich neu akkreditieren. Eine rückwirkende Aberkennung von ungültigen Zertifikaten sieht der Referentenentwurf nicht vor; stattdessen werden die Regeln für zukünftige Nachweise stark verschärft. Der Verband "Initiative Klimabetrug stoppen" kritisierte zuvor in einer Pressemitteilung, dass sich aufgrund des Vertrauensschutzes niemand um die erforderliche Sorgfalt kümmere und weist darauf hin, dass in vielen anderen Ländern kein Vertrauensschutz existiere und dort Inverkehrbringer selbst für die Überwachung ihrer Lieferkette zuständig seien. Verbände haben nun bis zum 29. August Zeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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