Nachrichten
16.06.26
Regelungslücke drückt deutsche B100 Preise
Regelungslücke drückt deutsche B100 Preise
Hamburg, 16 June (Argus) — B100-Marinebiodiesel wurde in diesem Jahr an
deutschen Häfen zu ungewöhnlich niedrigen Preisen gehandelt. Marktteilnehmer
führen dies vor allem darauf zurück, dass inkonsistente regulatorische Vorgaben
Arbitragemöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Regelwerken geschaffen haben.
B100, das vollständig aus fortschrittlichem Fettsäuremethylester (FAME) besteht,
wurde im ersten Halbjahr 2026 am Hamburger Hafen für rund 700–800 €/m³
gehandelt, was etwa 914 $/t bis 1.044 $/t entspricht. Im Vergleich dazu lag der
Preis für dasselbe Produkt auf dob-Basis in den Niederlanden im Zeitraum vom 22.
Januar bis 22. Mai bei durchschnittlich 1.210,10 $/t. Nach Angaben von
Marktteilnehmern wird der niedrigere Preis durch zwei Mechanismen ermöglicht.
Der erste betrifft eine Reduzierung der Gesamtkosten durch den Wert von
deutschen Treibhausgasminderungen, die über das deutsche Quotensystem im Rahmen
des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) generiert werden können.
Kraftstoffe für die Schifffahrt sind derzeit nicht für eine Anrechnung im
deutschen THG-Quotensystem zulässig, da die internationale Schifffahrt bei der
Umsetzung der RED III (Renewable Energy Directive) in deutsches Recht
ausgenommen wurde. Gleichzeitig können solche Kraftstoffe jedoch dennoch als
erneuerbare Erfüllungsoptionen gelten, wenn sie nach § 52 des
Energiesteuergesetzes (EnergieStG) als Straßenkraftstoffe versteuert werden. Ein
Teil der zu niedrigen Preisen verkauften Marineprodukte erfüllt die
Spezifikationen der Norm EN 14214, die als Maßstab für Biodiesel im
Straßenverkehr gilt. Nach Angaben der Generalzolldirektion ist es derzeit
zulässig, Biokraftstoffe, die physisch in der Schifffahrt eingesetzt werden, auf
die deutsche THG-Quote anzurechnen — sofern die steuerlichen Anforderungen
erfüllt sind. Diese Auslegung wurde durch die jüngste Änderung des Quotensystems
durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote,
das am 5. Juni in Kraft trat, nicht verändert. In der Folge konnten einige
Marktteilnehmer durch die Lieferung fortschrittlicher FAME-Kraftstoffe in den
maritimen Sektor Quoten generieren, wodurch Käufer indirekt von einem
Preisabschlag in Höhe des Zertifikatswertes profitieren. Der zweite Mechanismus
ist die Möglichkeit, die gezahlte Energiesteuer nach der Verwendung des
Kraftstoffs in der internationalen Schifffahrt zurückzuerhalten. Nach deutschem
Steuerrecht können besteuerte Energieprodukte nachträglich von der Steuer
entlastet werden, wenn sie für steuerbefreite Zwecke verwendet werden, etwa im
gewerblichen Seeverkehr. Dies gilt auch für Biodiesel. Käufer zahlen zunächst
den vollständig besteuerten Preis und können später eine Rückerstattung
beantragen, sobald die maritime Nutzung nachgewiesen ist. Daraus ergibt sich
eine strukturelle Inkonsistenz: Die Besteuerung ist Voraussetzung für die
Generierung von THG-Minderungen, während gleichzeitig eine Steuerentlastung nach
Nutzung möglich bleibt. Der Rückerstattungsprozess kann jedoch mehrere Monate
dauern und erst eingeleitet werden, nachdem die betreffende Kraftstoffmenge
vollständig verbraucht wurde. Dadurch entsteht ein Bedarf an
Finanzierungsspielräumen, was die Nutzung dieses Mechanismus einschränkt. Zudem
weisen Marktteilnehmer darauf hin, dass die Preisvorteile nur bei der Bunkerung
von reinem B100 realisierbar sind. Gängigere Mischungen wie B30 kommen hierfür
nicht in Frage. Viele Schiffe nutzen kein B100, da Bedenken hinsichtlich der
Motorverträglichkeit sowie möglicher Auswirkungen auf Herstellergarantien
bestehen. Reeder berichten, dass häufig eine vorherige Freigabe durch den
Motorenhersteller erforderlich ist, um Garantien und Versicherungsschutz zu
sichern. Zudem habe der Konflikt zwischen den USA und Iran die Liquidität vieler
Unternehmen belastet, wodurch die Bereitschaft sinkt, Kraftstoffe mit
verzögerter Steuererstattung aufzunehmen. Der Bundesrat hat die Problematik
erkannt und signalisiert, dass er die bestehende Regelungslücke schließen will,
die sich aus dem Zusammenspiel von Steuer- und Quotenrecht ergibt. Hintergrund
ist die Sorge, dass Kraftstoffe, die tatsächlich im Schiffsverkehr eingesetzt
werden, zur Erfüllung von Dekarbonisierungszielen im Straßenverkehr genutzt
werden. Zwar wurden bislang keine konkreten Missbrauchsfälle durch die
Zollbehörden festgestellt, die derzeitige Rechtslage ermöglicht jedoch
entsprechende Szenarien. Einige Marktteilnehmer warnen, dass eine Verschärfung
der Regelungen auch bereits getätigte Transaktionen betreffen könnte, auch wenn
es bislang keine offizielle Bestätigung für rückwirkende Maßnahmen gibt.
Einzelne Anbieter, die zuvor vergünstigtes B100 angeboten hatten, haben diese
Angebote seit März zurückgezogen, was auf eine zunehmende regulatorische
Unsicherheit im Markt hindeutet. Von Marcel Rothenstein und Hussein Al-Khalisy
Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an
feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte
vorbehalten.