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EU finance ministers guarded on Cop 29 position

  • : Emissions
  • 08.10.24

EU finance ministers have today only outlined general principles on climate finance in preparation for the UN Cop 29 climate talks in Baku, in November, and did not mention an amount for a new finance goal for developing countries.

The ministers reaffirmed the EU's commitment to mobilising $100bn/yr in climate finance for developing countries until 2025, as agreed in 2009 at Cop 15 in Copenhagen. But they gave no clarity on an amount for the new collective quantified goal (NCQG) on climate finance, the next stage of the Cop finance goal. EU ministers reiterated the EU's position on setting a "prerequisite" for an ambitious goal of expanding the group of contributors, considering all sources of finance — domestic, international, public, and private. This expanded group should reflect the evolving capabilities and high greenhouse gas emissions since the early 1990s, ministers said.

EU countries also suggested that Cop 29 provisions should ensure climate finance is not used for fossil fuel-related activities, and acknowledged the need for swift action to address energy poverty. Multilateral development banks, including the World Bank and IMF, should phase out fossil fuel-related finance "as soon as possible", they said. The ministers also support "innovative" options for broadening finance sources and advancing the international carbon pricing agenda.

Later this month, EU states are expected to formally mandate EU negotiators for the conference. EU environment ministers will contribute to it, and are expected to approve their conclusions on 14 October. Previous drafts by environment ministers were light on climate finance commitments. And as in the finance ministers' text, there was nomention of 2040 climate goals, including a 90pc net GHG emissions cut by 2040.


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19.06.25

BMWE legt RED III Entwurf vor

BMWE legt RED III Entwurf vor

Hamburg, 19 June (Argus) — Das BMWE hat Verbänden am 19. Juni einen ersten Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III vorgelegt. Diese sieht grundlegende Veränderungen zur Erfüllung der THG-Quote vor. Erste Preisindikationen steigen schlagartig. Um die auf EU-Ebene gültige dritte Fassung der Erneuerbare-Energien-Direktive (RED III) in deutsches Recht umzusetzen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Entwurf zur Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorgelegt. Unter anderem sieht der Entwurf vor, die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bis 2040 schrittweise auf 53 % zu erhöhen (siehe Grafik). Das bisherige Ziel war eine Quotenhöhe von 25,1 % im Jahr 2030. Auch der Pfad bis 2030 wurde leicht angepasst. Damit käme das Gesetz, wenn es in dieser Form umgesetzt wird, einer vielgeäußerten Forderung der Biokraftstoffindustrie nach, die sich für eine stärkere Quotenerhöhung eingesetzt hat. Infolgedessen melden erste Marktteilnehmer Angebote für Andere Zertifikate für das Verpflichtungsjahr 2026 in Höhe von 175 €/tCO2e. Für dieselben Zertifikate für 2025 werden 125 €/tCO2e geboten. Zusätzlich enthält der Entwurf einen Mechanismus, der im Falle einer Übererfüllung die Höhe der Quote im übernächsten Jahr erhöht. Ausschlaggebend ist dafür, ob die gesamte Quotenerfüllung in einem Jahr bereits ausreichen würde, um die Quotenhöhe des Übernächsten Jahres zu erfüllen. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die Option zur zweifachen Anrechnung von als fortschrittlich geltenden Biokraftstoffen abzuschaffen und die Mindestquote zu erhöhen. Diese steigt dann bis 2030 auf 3 %. Zuvor lag das Ziel bei 2,6 %. Viele Marktteilnehmer haben gemutmaßt, dass die Doppelanrechnungsoption entfallen würde, um die benötigte Menge an Erfüllungsoptionen zu erhöhen. Auch welche Kraftstoffe zur Erfüllung der Quote genutzt werden können wird angepasst: So können keine Kraftstoffe auf Soja- oder Palmölbasis zur Erfüllung genutzt werden. Letzteres schließt auch Kraftstoffe aus Nebenprodukten der Palmölproduktion, allen voran Palmölmühlenabwasser (POME) ein. Dieses wurde in der Vergangenheit insbesondere genutzt, um die fortschrittliche Unterquote zu erfüllen, da es dank einer Sonderklausel trotz seiner Einstufung als fortschrittlich nur einfach zur Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden konnte. Diese Regelung würde direkt ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung wirksam werden. Die Anrechnungsgrenzen für futtermittel- und abfallbasierte Kraftstoffe werden ebenfalls angepasst: Während das Limit für futtermittelbasierte Produkte bis 2030 von 4,4 % der in Verkehr gebrachten Energiemenge auf 3 % reduziert wird, steigt das Limit für abfallbasierte Produkte wie Altspeiseöl (UCO) bis 2039 von 1,9 % auf 2,8 %. Zusätzlich wird eine Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Urpsrungs (RFNBO) eingeführt. 2026 beträgt der energetische Mindestanteil 0,1 % und soll bis 2040 auf 12 % steigen. Zu den RFNBOs gehören unter anderem synthetische Kraftstoffe wie eFuels (PtL, Power-to-Liquid) und Grüner Wasserstoff. Der Entwurf erweitert den Geltungsbereich der THG-Quote außerdem auf den Luftverkehr. Bisher galt hier eine gesonderte Quote für erneuerbare Kraftstoffe. Darüber hinaus unterliegt nun auch der Seeverkehr der THG-Quote. In der Seefahrt genutzte Kraftstoffe, die im Straßenverkehr anrechenbar wären, können hierbei jedoch nicht für die Erfüllung genutzt werden. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen die Erfüllung ihrer Verpflichtung komplett vom Straßenverkehr auf die Seefahrt umwälzen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass erneuerbare Kraftstoffe nur noch angerechnet werden können, wenn Vor-Ort-Kontrollen der Produktionsstätten durch staatliche Kontrolleure ermöglicht werden. Dies soll das Betrugspotenzial bei der Anrechnung von Biokraftstoffen mindern. Der Entwurf liegt nun den Branchenverbänden vor. Ein Mitglied des Umweltausschusses erklärte am 4. Juni im Rahmen einer Podiumsdiskussion, dass der Entwurf nach Anpassung an eventuelle Verbandsvorschläge im Oktober dem Parlament zur Debatte vorgelegt werden soll und idealerweise zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Änderungen an der THG-Quote mit Beginn des neuen Verpflichtungsjahres in Kraft treten. Dies soll Marktverwerfungen verhindern, für den Fall, dass die Gesetzesänderung innerhalb eines Verpflichtungsjahres in Kraft treten sollte. Von Svea Winter & Max Steinhau Entwicklung der THG-Quote bis 2040 Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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Verkehrssektor verfehlt Klimaziele


15.05.25
15.05.25

Verkehrssektor verfehlt Klimaziele

Hamburg, 15 May (Argus) — Der Verkehrssenktor hat sein Emissionsreduktionsziel in 2024 verfehlt. Dies geht aus dem Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen hervor. Branchenverbände des Kraftstoffmarktes nutzen den Bericht als Appell an die Bundesregierung. Laut des Berichtes vom 15. April hat der Verkehrssektor in Deutschland im Jahr 2024 rund 143 Mio. t CO2-Äquivalent emittiert. Dies stellt einen Rückgang um etwa 1,4 % gegenüber dem Vorjahr dar und entspricht etwa dem Rückgang der Emissionen von 2022 zu 2023. Ursprünglich sollte der Verkehrssektor eine Reduzierung auf 125,2 Mio. t CO2e erzielen. Entsprechend wurde diese Zielmarke um knapp 18 Mio. t CO2e überschritten. Insgesamt ist der Verkehrssektor für 9 % der bundesweiten Emissionen verantwortlich, so der Expertenrat. Dabei sei ein Großteil des Rückgangs auf den Bereich schwerer Fahrzeuge wie LKW und Busse zurückzuführen. Die Emissionen des privaten Personenverkehrs sind konstant geblieben. Der geringe Emissionsrückgang ist laut Expertenrat auf die mangelnde strukturelle Entwicklung im Verkehrssektor sowie der anhaltenden Dominanz fossiler Antriebsarten zurückzuführen. Außerdem soll die Verkehrsleistung von PKW zugenommen haben. Die daraus resultierenden Mehremissionen seien jedoch aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr höheren Bestand an batterieelektrischen Fahrzeugen ein Stück weit ausgeglichen worden. Auch das geringe Wirtschaftswachstum hat zum Emissionsrückgang beigetragen. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag bestätigt, am Anstieg der THG-Quote festzuhalten. Dies soll Inverkehrbringer von Kraftstoffen dazu anregen, mehr emissionsärmere Kraftstoffe anstelle von fossilen in Verkehr zu bringen. Der Branchenverband Uniti begrüßt dieses Vorhaben zwar, mahnt jedoch an, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen würden, um den Markthochlauf der erneuerbaren und alternativen Kraftstoffen voranzutreiben. Der Verband fordert die Regierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung der CO2-Flottenregulierung einsetzen. Diese berücksichtigt bei der Ermittlung der Emissionen nicht etwaige Einsparungen bei der Produktion des Kraftstoffes, sondern nur die tatsächlichen Emissionen im Betrieb. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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