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US venue case crucial for future clean air fights

  • : Biofuels, Electricity, Emissions, Oil products
  • 24.03.25

The US Supreme Court on Tuesday will hear arguments about the proper court venue for Clean Air Act lawsuits, which could be pivotal for future enforcement of federal air pollution rules.

The court is considering both a case involving the Environmental Protection Agency's (EPA) rejections of small refiners' requests for hardship exemptions from a biofuel blend mandate and the agency's separate denials of state plans for addressing ozone-forming NOx emissions. Judges are not expected to decide the legality of EPA's decisions, just the proper courts for settling the disputes.

But the cases are still significant: legal uncertainty to date has affected both EPA programs implicated by the Supreme Court's review and could upend enforcement of future rules if the court does not provide sufficient clarity. Federal ozone season NOx allowance prices essentially flatlined last year as participants were hesitant to trade due to risks from so many court cases. And small refinery exemptions are crucial for biofuel demand, so biofuel producers are wary of empowering more lower courts to reconsider denied exemption requests.

The Clean Air Act says that EPA actions that are "nationally applicable" or otherwise based on "nationwide scope or effect" should proceed before the US Court of Appeals for the District of Columbia Circuit, while "locally or regionally applicable" actions head to regional circuit courts instead. But judges have disagreed about how to apply those criteria, since many EPA rules have far-reaching effects but on their face target individual states or facilities.

Regulated industry fears that EPA could say a broad set of regulations have nationwide scope, centralizing review in the DC Circuit, which is seen as friendlier to federal regulators and where a majority of judges are Democratic appointees. Local conditions — such as a small refinery in Indiana serving local farmers that cannot handle higher biodiesel blends — get short-changed when various companies' concerns are assembled together, they argue.

But EPA under the prior administration and Democratic-led states argue that sending these cases to the DC Circuit, which is more experienced with the complexities of federal rulemaking, makes more sense than letting industry seek out favorable jurisdictions. And they highlight the possibility of courts leaving emitters in one part of the country with laxer rules.

"The fundamental risk is that you'll end up with decisions on the same point of law coming out differently in different places — and not an expedient way to resolve that," said Brian Bunger, a Holland & Knight partner and the former chief counsel at the Bay Area Air Quality Management District.

For instance, both the DC Circuit and the conservative-leaning 5th Circuit agreed that EPA erred when it denied some refiners exemptions from biofuel blend mandates — but they said so for slightly distinct reasons. The 5th Circuit, for instance, went further by saying refiners reasonably relied on past EPA practice and thus the agency incorporating new analysis into its review of waiver requests was unfair.

As a result, EPA recently used different criteria when weighing a waiver request from one refiner in the 5th Circuit's jurisdiction than it used for another refiner, according to partially redacted decisions obtained by Argus through a Freedom of Information Act request. The agency said it could not consider at all whether CVR Energy's 75,000 b/d refinery in Wynnewood, Oklahoma, is able to pass on the costs of program compliance to consumers because of the 5th Circuit decision but could weigh such information when deciding a similar petition from Calumet's 15,000 b/d refinery in Great Falls, Montana.

The agency issued those decisions in the waning days of former-president Joe Biden's term. While President Donald Trump has pledged a vastly different approach to environmental regulation, his administration for now has not signaled a different stance than the Biden administration on whether these types of disputes should proceed before the DC Circuit.

Schrodinger's case

It is still unclear whether the judges view the cases as a tricky technical dispute or part of a broader trend of federal agencies overstepping their authority. Tuesday's hearing could provide clues.

Of the court's nine justices, four previously served on the DC Circuit and could see value in sending more complex regulatory cases to the expert court, Bunger said.

But the court's conservative majority could also be wary of giving EPA too much authority to set venue. Refiners argue that the agency repackaged dozens of individual exemption denials into two larger regulatory actions as a strategy to get the cases before a friendlier court. The Supreme Court has looked skeptically at other EPA rulings and last year overturned a decades-old legal principle that gave agencies leeway when interpreting ambiguous laws.

Final Supreme Court decisions usually arrive by late June. However the court rules, businesses say that it should provide a clear enough explanation to prevent similar venue disputes from reemerging. The US Chamber of Commerce told the court it takes no position beyond urging the court to "adopt an interpretation that provides clarity and predictability to all stakeholders."


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Erste Preise für CO2-Kosten im Verkehr ab 2027 bekannt


15.05.25
15.05.25

Erste Preise für CO2-Kosten im Verkehr ab 2027 bekannt

Hamburg, 15 May (Argus) — Die CO2-Kosten für Heizöl und Kraftstoffe werden in 2027 [wahrscheinlich] steigen. Dies zeigen erste Transaktionen für EUAs an der ICE. Verschiedene Handelsplätze bereiten darüber hinaus die Einführung von europaweiten Handelssystemen vor oder bieten diesen bereits an. Die nationale CO2-Abgabe (nEHS) wird im Jahr 2027 vom neuen europäischen Emissionshandelssystem (ETS 2) ersetzt. Am 06. Mai wurden hierfür erstmals Future Kontrakte für Emissionsrechte (EUA) an der ICE gehandelt. Insgesamt wurden rund 5000 EUAs in zwei Transaktionen gehandelt, beide zu 73,57 €/CO2e. Dies entspräche einer CO2-Abgabe von etwa 18,46 €/100l für Diesel, gegenüber aktuell im nEHS anfallenden 13,80 €/100l (siehe Grafik). Die CO2-Abgabe beträgt derzeit fix 55 €/t CO2e. Auch die leipziger Energiebörse EEX wird in Zukunft den Handel mit EUAs im ETS 2 anbieten: Ab dem 7. Juli 2025 sollen entsprechende Futures Kontrakte gehandelt werden können. Die EEX ist bereits die zentrale Handelsplattform im nEHS. Der erste Handelspreis für ETS 2 EUAs entpricht ungefährt dem Preis für EUAs im ETS 1, welches seit 2005 für Industrieemissionen gilt. Nach der Einführung des ETS 2 sollen die beiden Systeme zunächst parallel zueinander existieren, ohne Kompatibilität der jeweiligen EUAs zwischen einander. Langfristig soll jedoch auch eine Zusammenlegung der Systeme möglich sein; dies soll ab 2030 evaluiert werden. Wie hoch die Preise für EUAs im neuen System letztendlich ausfallen werden ist dennoch ungewiss. Verschiedene Forschungsgruppen haben bereits Prognosen erstellt, die je nach Studie von Preisen zwischen 60 und 405 €/t CO2e ausgehen. Im Extremfall könnte die CO2-Abgabe über 100 €/100l für B7-Diesel betragen. Die neue Bundesregierung bekräftigt im Koalitionsvertrag ihre Unterstützung des ETS 2, werde jedoch vom Opt-In des Agrarsektors keinen Gebrauch machen. Entsprechend wird Deutschand Emissionen aus der Landwirtschaft nicht im ETS 2 erfassen. Stark betroffene Wirtschaftsbranchen sollen unbürokratisch kompensiert werden, jedoch gibt der Koalitionsvertrag dazu keine Details. Neben der CO2-Abgabe bzw. dem ETS2 ab 2027 ist die Treibhausgasminderungsquote das andere gesetzliche Mittel der Politik die Energiewende im Verkehr voranzubringen. Zusammen führen beide zu einem verhältnismäßigen Preisanstieg von Diesel und Benzin und machen biogene Alternativen wie HVO wettbewerbsfähiger. Von Max Steinhau Höhe der CO2-Abgabe nach Kraftstoff Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

Verkehrssektor verfehlt Klimaziele


15.05.25
15.05.25

Verkehrssektor verfehlt Klimaziele

Hamburg, 15 May (Argus) — Der Verkehrssenktor hat sein Emissionsreduktionsziel in 2024 verfehlt. Dies geht aus dem Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen hervor. Branchenverbände des Kraftstoffmarktes nutzen den Bericht als Appell an die Bundesregierung. Laut des Berichtes vom 15. April hat der Verkehrssektor in Deutschland im Jahr 2024 rund 143 Mio. t CO2-Äquivalent emittiert. Dies stellt einen Rückgang um etwa 1,4 % gegenüber dem Vorjahr dar und entspricht etwa dem Rückgang der Emissionen von 2022 zu 2023. Ursprünglich sollte der Verkehrssektor eine Reduzierung auf 125,2 Mio. t CO2e erzielen. Entsprechend wurde diese Zielmarke um knapp 18 Mio. t CO2e überschritten. Insgesamt ist der Verkehrssektor für 9 % der bundesweiten Emissionen verantwortlich, so der Expertenrat. Dabei sei ein Großteil des Rückgangs auf den Bereich schwerer Fahrzeuge wie LKW und Busse zurückzuführen. Die Emissionen des privaten Personenverkehrs sind konstant geblieben. Der geringe Emissionsrückgang ist laut Expertenrat auf die mangelnde strukturelle Entwicklung im Verkehrssektor sowie der anhaltenden Dominanz fossiler Antriebsarten zurückzuführen. Außerdem soll die Verkehrsleistung von PKW zugenommen haben. Die daraus resultierenden Mehremissionen seien jedoch aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr höheren Bestand an batterieelektrischen Fahrzeugen ein Stück weit ausgeglichen worden. Auch das geringe Wirtschaftswachstum hat zum Emissionsrückgang beigetragen. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag bestätigt, am Anstieg der THG-Quote festzuhalten. Dies soll Inverkehrbringer von Kraftstoffen dazu anregen, mehr emissionsärmere Kraftstoffe anstelle von fossilen in Verkehr zu bringen. Der Branchenverband Uniti begrüßt dieses Vorhaben zwar, mahnt jedoch an, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen würden, um den Markthochlauf der erneuerbaren und alternativen Kraftstoffen voranzutreiben. Der Verband fordert die Regierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung der CO2-Flottenregulierung einsetzen. Diese berücksichtigt bei der Ermittlung der Emissionen nicht etwaige Einsparungen bei der Produktion des Kraftstoffes, sondern nur die tatsächlichen Emissionen im Betrieb. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

EU-Vorhaben gegen Russland könnten AdBlue-Preis erhöhen


07.05.25
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EU-Vorhaben gegen Russland könnten AdBlue-Preis erhöhen

Hamburg, 7 May (Argus) — Die Europäische Kommission bereitet derzeit Gesetzesvorschläge vor, die den Import von russischem Gas verbieten würde. Zeitgleich plant die EU auch, zusätzliche Zölle auf russische Düngemittelimporte zu erheben, die bereits ab Sommer greifen könnten. Dies könnte die Produktionskosten von AdBlue sowohl für Primärproduzenten als auch für Auflöser erhöhen. Aus für russische Gasimporte in die EU Mit dem Verbot sollen alle russischen Gasimporte in die EU bis Ende 2027 eingestellt werden. Bereits geschlossene Spotverträge sollen nur noch bis Ende 2025 genehmigt sein. Dies geht aus einem Vorschlag vom 6. Mai hervor. Derzeit bezieht die EU noch knapp 19 % ihres Gasbedarfs aus Russland — und das obwohl bereits zum 1. Januar 2025 die Importe über die Ukraine beendet wurden. Deutschland hatte bereits zuvor den direkten Gasimport aus Russland im Jahr 2022 eingestellt. Der Vorschlag wird im Juni präsentiert, ein endgültiger Beschluss könnte jedoch erst später gefasst werden. Primärproduzenten von AdBlue in ganz Europa dürften sich dann mit höheren Gaspreisen konfrontiert sehen. Denn diese Hersteller produzieren ihren eigenen Harnstoff, den sie dann mit destilliertem Wasser zu AdBlue vermischen. Anfang Mai haben die TTF Gaspreise als Reaktion auf den Vorschlag etwas angezogen. Noch halten sie sich jedoch auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau, nachdem sie Ende April ihren niedrigsten Stand seit Juli 2024 erreichten. Bereits in der Vergangenheit haben europäische Hersteller ihre Produktion sowohl von Harnstoff als auch von AdBlue aufgrund von hohen Gaspreisen mehrfach unterbrochen. So hatten jüngst die SKW Stickstoffwerke Piesteritz eine ihrer zwei Ammoniakanlagen zwischen Mitte Januar und Ende Februar außer Betrieb genommen, nachdem die Gaspreise in Europa stark gestiegen waren. Lang erwartete Zölle auf russischen Harnstoff Am 14. Mai wird die EU darüber hinaus über zusätzliche Zölle auf russische Düngemittelimporte abstimmen. Der Gesetzesentwurf von Januar sieht vor, ab dem 1. Juli 2025 Zölle in Höhe von 40 €/t auf russische Düngemittel zu erheben. Die Zölle würden dann jährlich erhöht werden, bevor sie letztendlich zum 1. Juli 2028 auf 315 €/t steigen werden. AdBlue-Produzenten mit Löseanlagen beziehen ihren Harnstoff oftmals aus nicht-EU Ländern wie beispielsweise Russland, um von den dort niedrigeren Preisen zu profitieren. Dies erlaubt es Auflösern, AdBlue mit teils hohen Abschlägen zu Primärproduzenten anzubieten. Viele Händler verzichten öffentlich bereits seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine freiwillig auf russische Harnstoffimporte. Tatsächlich beziehen einzelne Produzenten weiterhin russisches Produkt, welches teils über Drittländer importiert wird, um das Herkunftsland zu verschleiern. Sollte der Import von russischen Mengen durch die Zölle teurer und somit unprofitabel werden, könnten sich Auflöser dazu gezwungen sehen, entweder europäisches Produkt zu beziehen oder andere Quellen zu erschließen. Die geplante Einführung vom CO2-Grenzausgleichssystem zum 1. Januar 2026 könnte den Import aus nicht-EU Ländern allerdings ebenfalls verteuern. Unabhängig davon, ob Auflöser sich für europäischen oder nicht-europäischen Harnstoff entscheiden, dürfte dies entsprechend zu einem Anstieg ihrer Produktionskosten und somit der AdBlue-Großhandelspreise führen. Primärproduzenten befürworten deshalb die Einführung der Zölle. Von Natalie Müller Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

Existenz von suspendiertem HVO-Hersteller fraglich


06.05.25
06.05.25

Existenz von suspendiertem HVO-Hersteller fraglich

Hamburg, 6 May (Argus) — Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellt die Existenz eines HVO-Herstellers, der im April vom Biomasseregister Nabisy gesperrt wurde, in Frage. Kürzlich durchgeführte Untersuchungen würden darauf hinweisen. Die vorübergehend eingefrorenen Nachhaltigkeitszertifikate des Herstellers wurden wieder freigegeben. Argus identifizierte den betroffenen Hersteller als EcoSolution Limited. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sperrte Mitte April den Nabisy-Zugang des Biokraftstoffherstellers , um eine Untersuchung auf Grundlage von Beweisen von Marktteilnehmern durchzuführen. Dabei hat die BLE mit der Zertifizierungsstelle ISCC zusammengearbeitet. Diese hatte dem suspendierten Nutzer am 8. Januar die Zertifizierung entzogen und ihn aufgrund mangelnder Kooperation mit dem ISCC-Integritätsprogramm für 48 Monate vom System ausgeschlossen. EcoSolution Limited gab an, hydriertes Pflanzenöl (HVO) aus Rohtallöl, Altspeiseöl und Öl aus Altbleicherde herzustellen. Das Unternehmen war auf seinem ISCC-Zertifikat mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufgeführt, gab für das Audit – das laut Auditunterlagen am 5. September 2024 von der Zertifizierungsstelle Certi W Baltic durchgeführt wurde – jedoch eine Adresse in Hongkong an. Die BLE hat angekündigt, dass sie derzeit strafrechtliche Schritte prüft. Argus konnte keinen Biokraftstoffhersteller namens EcoSolution Limited für eine Stellungnahme ausfindig machen. Die BLE äußerte den Verdacht, dass der betroffene Hersteller seine gesamten Nachhaltigkeitsnachweise (PoS) auf das Nabisy-Konto eines Lieferanten gebucht habe, dessen Zertifizierungsunterlagen eine Adresse in den Niederlanden ausweisen. Der entsprechende Auditbericht des niederländischen Unternehmens weise jedoch dieselbe Adresse wie EcoSolution in Hongkong aus. Die ISCC-Zertifizierung des niederländischen Lieferanten ist noch aktiv, die BLE hat jedoch erhebliche Zweifel an der Existenz des Unternehmens. Bei dem niederländischen Lieferanten könnte es sich um das Unternehmen AEY Trading handeln. Laut ISCC-Auditunterlagen erhielt AEY Trading am selben Tag wie EcoSolution die ISCC-Zertifizierung "Händler mit Lagerhaltung", ebenfalls von Certi W Baltic. Aus der Auditzusammenfassung von Certi W geht hervor, dass AEY am 8. September von demselben Auditor wie EcoSolution vor Ort geprüft wurde. Argus bat Certi W Baltic und ISCC um eine Stellungnahme, erhielt jedoch bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Antwort. Alle vom suspendierten Hersteller ausgestellten und vorübergehend eingefrorenen PoS wurden freigegeben und bleiben gemäß dem sogenannten "Vertrauensschutzprinzip" der deutschen Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, die Käufer im Biokraftstoffmarkt schützt, gültig. Um betroffene PoS, die an andere Marktteilnehmer verkauft wurden, zu löschen, müsste die BLE nachweisen, dass dem Käufer ein Betrugsfall im Zusammenhang mit dem gekauften Produkt bekannt war. "Das ist in der Praxis so gut wie unmöglich", so der deutsche Biokraftstoffverband VDB. "Der Vertrauensschutz ist zu einem Freifahrtschein für mangelnde Sorgfalt und fehlende Verantwortung geworden. Europäische Akteure müssen heute keine Konsequenzen befürchten, wenn sie billige Biokraftstoffe zweifelhafter Herkunft kaufen", erklärte der Verband gegenüber Argus . Er fordert eine dringende Reform des entsprechenden Gesetzesteils, um der BLE mehr Macht bei der Rücknahme gefälschter Nachhaltigkeitsnachweise einzuräumen. Marktteilnehmer erklären, dass quotenverpflichtete Unternehmen hingegen froh darüber sind, dass die PoS wieder freigegeben wurden. Im Falle einer endgültigen Sperrung der Nachweise wären diese sehr wahrscheinlich auch gerichtlich dagegen vorgegangen. Die Panik hat sich damit nun erstmal gelegt, Käufer für THG- Zertifikate sind jedoch vorsichtig geworden und sind im Laufe des Tages 10 €/t CO2eq mit ihren Bids für "Andere" Zertifikate heruntergegangen. Von Svea Winter, Sophie Barthel & Simone Burgin Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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