Generic Hero BannerGeneric Hero Banner
Latest market news

CDU, CSU und SPD veröffentlichen Koalitionsvertrag

  • : Oil products
  • 10.04.25

Die kommenden Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben am 09. April ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Darin setzen sie sich unter anderem eine zeitnahe Umsetzung der RED III, die Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote und die Ersetzung des GEG durch ein neues Gesetz als Ziel.

Die Parteien betonen in dem Vertrag ihre Bekenntnis zu den deutschen und europäischen Klimazielen — so unter anderem dem Pariser Klimaabkommen und der Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045.

Die neue Bundesregierung hat sich deswegen in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) zeitnah umzusetzen. Diese soll laut EU-Recht bis Mai von allen EU-Staaten implementiert sein. Das Bundesumweltministerium (BMUV) hatte ursprünglich geplant, im Dezember 2024 einen Entwurf zur Umsetzung der RED III vorzulegen, sodass die Richtlinie noch vor den Neuwahlen umgesetzt werden kann. Dies war jedoch nicht möglich.

Des Weiteren erklären Union und SPD in ihrem Vertrag, dass sie den "Betrug beim Import von regenerativen Kraftstoffen und bei sogenannten Upstream-Emissionsminderungszertifikaten (UER-Zertifikaten) verstärkt bekämpfen und die Betrugsprävention ausbauen" werden. Zuletzt hatten sich das European Biodiesel Board (EBB) sowie auch das BMUV dafür eingesetzt, dass die EU noch stärker gegen möglichen Betrug bei Biokraftstoff-Importen vorgeht, da verschiedene Betrugsfälle in den letzten Jahren zum Verfall des Werts von Treibhausgaszertifikaten geführt hatten.

Die Bundesregierung hält außerdem an der CO2-Bepreisung fest und unterstützt die Einführung des Emissionshandelssystem (ETS 2), "um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen". Das ETS 2 soll ab 2027 europaweit in Kraft treten. Der Übergang des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetz in das ETS 2 soll fließend erfolgen und CO2-Preissprünge für Verbraucher und Unternehmen sollen vermieden werden.

Auch eine Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist Teil des Koalitionsvertrages. Nähere Details — wie beispielsweise die Höhe und der Zeitpunkt der Umsetzung — werden allerdings nicht genannt. Zuletzt drängten mehrere Verbände zum Auftakt der Koalitionsverhandlungen auf eine Erhöhung der THG-Quote bis 2030 auf mindestens 40 %. Bisher ist noch eine Steigerung der THG-Quote auf 25,1 % bis 2030 angesetzt. Auch der Einsatz alternativer Kraftstoffe, inklusive Biokraftstoffe, soll vorangebracht werden.

Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. befürwortet den Koalitionsvertrag und begrüßt sowohl die geplante schnelle Umsetzung der RED III, sowie auch die Erhöhung der THG-Quote und die Förderung von alternativen Kraftstoffen. Geschäftsführer Elmar Kühn erklärt, dass eine ambitionierte Umsetzung der RED für starke Investitionsanreize für erneuerbare Kraftstoffe sorgen könne, jedoch nur wenn eine Quotenregelung geschaffen wird, die den gesamten Verkehr adressiert und nicht wie bisher nur einzelne Bereiche. Insgesamt sieht der Verband gute Ansätze, jedoch kritisiert er, dass die konkrete Umsetzung der Punkte noch zu offen gehalten ist.

Wie schon während dem Wahlkampf von der CDU angekündigt soll außerdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgeschafft werden. An dessen Stelle wollen die zwei Regierungsparteien ein neues GEG setzen, dass "technologieoffener, flexibler und einfacher" gestaltet ist und die erreichbare CO2-Vermeidung als zentrale Steuerungsgröße hat. Wie genau das neue GEG den Biomethanmarkt — der bisher eine große Nachfrage in den nächsten Jahres durch das GEG erwartet hat — beeinflussen wird, ist unklar. Jedoch erklären die Regierungsparteien, dass sie Biogasanlagen eine Zukunft geben wollen, das Flexibilitätspotenzial von Biomasse heben wollen und den Ausbau von Bioenergie planen.

Auch die schon angekündigte Grüngasquote soll realisiert werden. Diese soll Inverkehrbringer von Erdgas dazu anregen, einen Anteil der Emissionen, die aus dem von ihnen verkauften Gas entstehen, durch das Ersetzen eines Teils ihres Gases durch Biomethan oder Wasserstoff einzusparen. Mehrere deutsche Industrieverbände befürchteten zuletzt, dass die Grüngasquote die Energiekosten in der Industrie erhöhen könnte, Verbände der Energiewirtschaft befürworten die Quote hingegen weitgehend.


Related news posts

Argus illuminates the markets by putting a lens on the areas that matter most to you. The market news and commentary we publish reveals vital insights that enable you to make stronger, well-informed decisions. Explore a selection of news stories related to this one.

Erste Preise für CO2-Kosten im Verkehr ab 2027 bekannt


15.05.25
15.05.25

Erste Preise für CO2-Kosten im Verkehr ab 2027 bekannt

Hamburg, 15 May (Argus) — Die CO2-Kosten für Heizöl und Kraftstoffe werden in 2027 [wahrscheinlich] steigen. Dies zeigen erste Transaktionen für EUAs an der ICE. Verschiedene Handelsplätze bereiten darüber hinaus die Einführung von europaweiten Handelssystemen vor oder bieten diesen bereits an. Die nationale CO2-Abgabe (nEHS) wird im Jahr 2027 vom neuen europäischen Emissionshandelssystem (ETS 2) ersetzt. Am 06. Mai wurden hierfür erstmals Future Kontrakte für Emissionsrechte (EUA) an der ICE gehandelt. Insgesamt wurden rund 5000 EUAs in zwei Transaktionen gehandelt, beide zu 73,57 €/CO2e. Dies entspräche einer CO2-Abgabe von etwa 18,46 €/100l für Diesel, gegenüber aktuell im nEHS anfallenden 13,80 €/100l (siehe Grafik). Die CO2-Abgabe beträgt derzeit fix 55 €/t CO2e. Auch die leipziger Energiebörse EEX wird in Zukunft den Handel mit EUAs im ETS 2 anbieten: Ab dem 7. Juli 2025 sollen entsprechende Futures Kontrakte gehandelt werden können. Die EEX ist bereits die zentrale Handelsplattform im nEHS. Der erste Handelspreis für ETS 2 EUAs entpricht ungefährt dem Preis für EUAs im ETS 1, welches seit 2005 für Industrieemissionen gilt. Nach der Einführung des ETS 2 sollen die beiden Systeme zunächst parallel zueinander existieren, ohne Kompatibilität der jeweiligen EUAs zwischen einander. Langfristig soll jedoch auch eine Zusammenlegung der Systeme möglich sein; dies soll ab 2030 evaluiert werden. Wie hoch die Preise für EUAs im neuen System letztendlich ausfallen werden ist dennoch ungewiss. Verschiedene Forschungsgruppen haben bereits Prognosen erstellt, die je nach Studie von Preisen zwischen 60 und 405 €/t CO2e ausgehen. Im Extremfall könnte die CO2-Abgabe über 100 €/100l für B7-Diesel betragen. Die neue Bundesregierung bekräftigt im Koalitionsvertrag ihre Unterstützung des ETS 2, werde jedoch vom Opt-In des Agrarsektors keinen Gebrauch machen. Entsprechend wird Deutschand Emissionen aus der Landwirtschaft nicht im ETS 2 erfassen. Stark betroffene Wirtschaftsbranchen sollen unbürokratisch kompensiert werden, jedoch gibt der Koalitionsvertrag dazu keine Details. Neben der CO2-Abgabe bzw. dem ETS2 ab 2027 ist die Treibhausgasminderungsquote das andere gesetzliche Mittel der Politik die Energiewende im Verkehr voranzubringen. Zusammen führen beide zu einem verhältnismäßigen Preisanstieg von Diesel und Benzin und machen biogene Alternativen wie HVO wettbewerbsfähiger. Von Max Steinhau Höhe der CO2-Abgabe nach Kraftstoff Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

Verkehrssektor verfehlt Klimaziele


15.05.25
15.05.25

Verkehrssektor verfehlt Klimaziele

Hamburg, 15 May (Argus) — Der Verkehrssenktor hat sein Emissionsreduktionsziel in 2024 verfehlt. Dies geht aus dem Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen hervor. Branchenverbände des Kraftstoffmarktes nutzen den Bericht als Appell an die Bundesregierung. Laut des Berichtes vom 15. April hat der Verkehrssektor in Deutschland im Jahr 2024 rund 143 Mio. t CO2-Äquivalent emittiert. Dies stellt einen Rückgang um etwa 1,4 % gegenüber dem Vorjahr dar und entspricht etwa dem Rückgang der Emissionen von 2022 zu 2023. Ursprünglich sollte der Verkehrssektor eine Reduzierung auf 125,2 Mio. t CO2e erzielen. Entsprechend wurde diese Zielmarke um knapp 18 Mio. t CO2e überschritten. Insgesamt ist der Verkehrssektor für 9 % der bundesweiten Emissionen verantwortlich, so der Expertenrat. Dabei sei ein Großteil des Rückgangs auf den Bereich schwerer Fahrzeuge wie LKW und Busse zurückzuführen. Die Emissionen des privaten Personenverkehrs sind konstant geblieben. Der geringe Emissionsrückgang ist laut Expertenrat auf die mangelnde strukturelle Entwicklung im Verkehrssektor sowie der anhaltenden Dominanz fossiler Antriebsarten zurückzuführen. Außerdem soll die Verkehrsleistung von PKW zugenommen haben. Die daraus resultierenden Mehremissionen seien jedoch aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr höheren Bestand an batterieelektrischen Fahrzeugen ein Stück weit ausgeglichen worden. Auch das geringe Wirtschaftswachstum hat zum Emissionsrückgang beigetragen. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag bestätigt, am Anstieg der THG-Quote festzuhalten. Dies soll Inverkehrbringer von Kraftstoffen dazu anregen, mehr emissionsärmere Kraftstoffe anstelle von fossilen in Verkehr zu bringen. Der Branchenverband Uniti begrüßt dieses Vorhaben zwar, mahnt jedoch an, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen würden, um den Markthochlauf der erneuerbaren und alternativen Kraftstoffen voranzutreiben. Der Verband fordert die Regierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung der CO2-Flottenregulierung einsetzen. Diese berücksichtigt bei der Ermittlung der Emissionen nicht etwaige Einsparungen bei der Produktion des Kraftstoffes, sondern nur die tatsächlichen Emissionen im Betrieb. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

EU-Vorhaben gegen Russland könnten AdBlue-Preis erhöhen


07.05.25
07.05.25

EU-Vorhaben gegen Russland könnten AdBlue-Preis erhöhen

Hamburg, 7 May (Argus) — Die Europäische Kommission bereitet derzeit Gesetzesvorschläge vor, die den Import von russischem Gas verbieten würde. Zeitgleich plant die EU auch, zusätzliche Zölle auf russische Düngemittelimporte zu erheben, die bereits ab Sommer greifen könnten. Dies könnte die Produktionskosten von AdBlue sowohl für Primärproduzenten als auch für Auflöser erhöhen. Aus für russische Gasimporte in die EU Mit dem Verbot sollen alle russischen Gasimporte in die EU bis Ende 2027 eingestellt werden. Bereits geschlossene Spotverträge sollen nur noch bis Ende 2025 genehmigt sein. Dies geht aus einem Vorschlag vom 6. Mai hervor. Derzeit bezieht die EU noch knapp 19 % ihres Gasbedarfs aus Russland — und das obwohl bereits zum 1. Januar 2025 die Importe über die Ukraine beendet wurden. Deutschland hatte bereits zuvor den direkten Gasimport aus Russland im Jahr 2022 eingestellt. Der Vorschlag wird im Juni präsentiert, ein endgültiger Beschluss könnte jedoch erst später gefasst werden. Primärproduzenten von AdBlue in ganz Europa dürften sich dann mit höheren Gaspreisen konfrontiert sehen. Denn diese Hersteller produzieren ihren eigenen Harnstoff, den sie dann mit destilliertem Wasser zu AdBlue vermischen. Anfang Mai haben die TTF Gaspreise als Reaktion auf den Vorschlag etwas angezogen. Noch halten sie sich jedoch auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau, nachdem sie Ende April ihren niedrigsten Stand seit Juli 2024 erreichten. Bereits in der Vergangenheit haben europäische Hersteller ihre Produktion sowohl von Harnstoff als auch von AdBlue aufgrund von hohen Gaspreisen mehrfach unterbrochen. So hatten jüngst die SKW Stickstoffwerke Piesteritz eine ihrer zwei Ammoniakanlagen zwischen Mitte Januar und Ende Februar außer Betrieb genommen, nachdem die Gaspreise in Europa stark gestiegen waren. Lang erwartete Zölle auf russischen Harnstoff Am 14. Mai wird die EU darüber hinaus über zusätzliche Zölle auf russische Düngemittelimporte abstimmen. Der Gesetzesentwurf von Januar sieht vor, ab dem 1. Juli 2025 Zölle in Höhe von 40 €/t auf russische Düngemittel zu erheben. Die Zölle würden dann jährlich erhöht werden, bevor sie letztendlich zum 1. Juli 2028 auf 315 €/t steigen werden. AdBlue-Produzenten mit Löseanlagen beziehen ihren Harnstoff oftmals aus nicht-EU Ländern wie beispielsweise Russland, um von den dort niedrigeren Preisen zu profitieren. Dies erlaubt es Auflösern, AdBlue mit teils hohen Abschlägen zu Primärproduzenten anzubieten. Viele Händler verzichten öffentlich bereits seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine freiwillig auf russische Harnstoffimporte. Tatsächlich beziehen einzelne Produzenten weiterhin russisches Produkt, welches teils über Drittländer importiert wird, um das Herkunftsland zu verschleiern. Sollte der Import von russischen Mengen durch die Zölle teurer und somit unprofitabel werden, könnten sich Auflöser dazu gezwungen sehen, entweder europäisches Produkt zu beziehen oder andere Quellen zu erschließen. Die geplante Einführung vom CO2-Grenzausgleichssystem zum 1. Januar 2026 könnte den Import aus nicht-EU Ländern allerdings ebenfalls verteuern. Unabhängig davon, ob Auflöser sich für europäischen oder nicht-europäischen Harnstoff entscheiden, dürfte dies entsprechend zu einem Anstieg ihrer Produktionskosten und somit der AdBlue-Großhandelspreise führen. Primärproduzenten befürworten deshalb die Einführung der Zölle. Von Natalie Müller Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

Existenz von suspendiertem HVO-Hersteller fraglich


06.05.25
06.05.25

Existenz von suspendiertem HVO-Hersteller fraglich

Hamburg, 6 May (Argus) — Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellt die Existenz eines HVO-Herstellers, der im April vom Biomasseregister Nabisy gesperrt wurde, in Frage. Kürzlich durchgeführte Untersuchungen würden darauf hinweisen. Die vorübergehend eingefrorenen Nachhaltigkeitszertifikate des Herstellers wurden wieder freigegeben. Argus identifizierte den betroffenen Hersteller als EcoSolution Limited. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sperrte Mitte April den Nabisy-Zugang des Biokraftstoffherstellers , um eine Untersuchung auf Grundlage von Beweisen von Marktteilnehmern durchzuführen. Dabei hat die BLE mit der Zertifizierungsstelle ISCC zusammengearbeitet. Diese hatte dem suspendierten Nutzer am 8. Januar die Zertifizierung entzogen und ihn aufgrund mangelnder Kooperation mit dem ISCC-Integritätsprogramm für 48 Monate vom System ausgeschlossen. EcoSolution Limited gab an, hydriertes Pflanzenöl (HVO) aus Rohtallöl, Altspeiseöl und Öl aus Altbleicherde herzustellen. Das Unternehmen war auf seinem ISCC-Zertifikat mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufgeführt, gab für das Audit – das laut Auditunterlagen am 5. September 2024 von der Zertifizierungsstelle Certi W Baltic durchgeführt wurde – jedoch eine Adresse in Hongkong an. Die BLE hat angekündigt, dass sie derzeit strafrechtliche Schritte prüft. Argus konnte keinen Biokraftstoffhersteller namens EcoSolution Limited für eine Stellungnahme ausfindig machen. Die BLE äußerte den Verdacht, dass der betroffene Hersteller seine gesamten Nachhaltigkeitsnachweise (PoS) auf das Nabisy-Konto eines Lieferanten gebucht habe, dessen Zertifizierungsunterlagen eine Adresse in den Niederlanden ausweisen. Der entsprechende Auditbericht des niederländischen Unternehmens weise jedoch dieselbe Adresse wie EcoSolution in Hongkong aus. Die ISCC-Zertifizierung des niederländischen Lieferanten ist noch aktiv, die BLE hat jedoch erhebliche Zweifel an der Existenz des Unternehmens. Bei dem niederländischen Lieferanten könnte es sich um das Unternehmen AEY Trading handeln. Laut ISCC-Auditunterlagen erhielt AEY Trading am selben Tag wie EcoSolution die ISCC-Zertifizierung "Händler mit Lagerhaltung", ebenfalls von Certi W Baltic. Aus der Auditzusammenfassung von Certi W geht hervor, dass AEY am 8. September von demselben Auditor wie EcoSolution vor Ort geprüft wurde. Argus bat Certi W Baltic und ISCC um eine Stellungnahme, erhielt jedoch bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Antwort. Alle vom suspendierten Hersteller ausgestellten und vorübergehend eingefrorenen PoS wurden freigegeben und bleiben gemäß dem sogenannten "Vertrauensschutzprinzip" der deutschen Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, die Käufer im Biokraftstoffmarkt schützt, gültig. Um betroffene PoS, die an andere Marktteilnehmer verkauft wurden, zu löschen, müsste die BLE nachweisen, dass dem Käufer ein Betrugsfall im Zusammenhang mit dem gekauften Produkt bekannt war. "Das ist in der Praxis so gut wie unmöglich", so der deutsche Biokraftstoffverband VDB. "Der Vertrauensschutz ist zu einem Freifahrtschein für mangelnde Sorgfalt und fehlende Verantwortung geworden. Europäische Akteure müssen heute keine Konsequenzen befürchten, wenn sie billige Biokraftstoffe zweifelhafter Herkunft kaufen", erklärte der Verband gegenüber Argus . Er fordert eine dringende Reform des entsprechenden Gesetzesteils, um der BLE mehr Macht bei der Rücknahme gefälschter Nachhaltigkeitsnachweise einzuräumen. Marktteilnehmer erklären, dass quotenverpflichtete Unternehmen hingegen froh darüber sind, dass die PoS wieder freigegeben wurden. Im Falle einer endgültigen Sperrung der Nachweise wären diese sehr wahrscheinlich auch gerichtlich dagegen vorgegangen. Die Panik hat sich damit nun erstmal gelegt, Käufer für THG- Zertifikate sind jedoch vorsichtig geworden und sind im Laufe des Tages 10 €/t CO2eq mit ihren Bids für "Andere" Zertifikate heruntergegangen. Von Svea Winter, Sophie Barthel & Simone Burgin Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

Generic Hero Banner

Business intelligence reports

Get concise, trustworthy and unbiased analysis of the latest trends and developments in oil and energy markets. These reports are specially created for decision makers who don’t have time to track markets day-by-day, minute-by-minute.

Learn more