Das neue Auktionsmodell für die CO2-Abgabe im Jahr 2026 stellt Händler bei der Planung von Termverträgen vor Herausforderungen. Starttermin und Plattform für die Auktionen stehen noch nicht fest — Händler planen mit provisorischen Werten.
Die Umstellung der CO2-Bepreisung auf ein Auktionsmodell mit Preiskorridor ab 2026 erschwert die Planung von Termverträgen für das kommende Jahr. Anders als in den Vorjahren wird kein fixer Preis mehr vorgegeben, stattdessen sollen Emissionszertifikate zwischen 55 und 65 €/t CO2e versteigert werden, mit der Option, Sondermengen zu 68 €/t CO2e in den Monaten November und Dezember zu erwerben.
Dies stellt insbesondere Unternehmen vor Herausforderungen, die nicht Inlandspreise für fertiges Produkt in Lieferverträgen verwenden und stattdessen Preisbestandteile in Versorgungsverträgen einzeln kalkulieren. Während in der Vergangenheit ein fixer Wert für die CO2-Bepreisung genutzt werden konnte, ist dies im neuen Verfahren nicht mehr möglich. Stattdessen planen einige Händler nun provisorische CO2-Preise zu nutzen und diese später gegen Zuschlagspreise zu verrechnen, welche von der Plattform, welche für die Auktionsverfahren zuständig ist, veröffentlicht werden.
Laut Marktteilnehmer birgt diese Praxis allerdings Risiken. Insbesondere bei längeren Intervallen zwischen den Veröffentlichungen der Zuschlagspreise könnten erhebliche Nachverrechnungen erfolgen. So könnten hohe Nachzahlungen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen finanziell belasten. Die Zuschlagspreise sollen nach jedem Auktionstermin zwar zeitnah und "börsenüblich" veröffentlicht werden, so das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gegenüber Argus. Aktuell ist zudem noch unklar, in welchem konkreten Rahmen das Entgelt pro veräußertem Emissionzertifikat genau liegen wird, allerdings wird erwartet, dass es im Bereich der bisherigen Entgelte liegen wird.
Laut Händlern entsteht bereits jetzt ein signifikanter Zusatzaufwand durch die notwendige vertragliche Definition dieser Nachverrechnungen. Vertragsklauseln zur CO2-Komponente müssen demnach neu formuliert und abgestimmt werden, um spätere Konflikte zwischen Vertragsparteien zu vermeiden.
Die Durchführung der Auktionen erfolgt über eine Plattform, die das BMUKN per öffentlicher Ausschreibung auswählt. Der Start der Auktionen ist spätestens zum 1. Juli 2026 vorgesehen, allerdings ist ein früherer Beginn möglich. Weitere Details zur Durchführung der Auktionsverfahren sollen nach der Bekanntgabe der ausgewählten Plattform veröffentlicht werden.
Die CO2-Abgabe ist nicht mit der THG-Quote zu verwechseln. Beide Preiselemente fallen beim Inverkehrbringen von Diesel und Benzin an, die CO2-Abgabe außerdem beim Inverkehrbringen von Heizöl. Die THG-Quote steigt zum Jahreswechsel auf 12 % von aktuell 10,6 %.
Die O.M.R.-Inlandspreisnotierungen umfassen den Produktpreis sowie sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben — darunter die Energiesteuer, die EBV-Abgabe, die CO2-Abgabe und die THG-Erfüllungskosten, und spiegeln damit den tagesaktuellen Handelspreis für das fertige Produkt wider.

