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Gebäudemodernisierungsgesetz kommt in Bundestag

  • Märkte: Oil products
  • 26.05.26

Der Gesetzentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz steht am Donnerstag, 11. Juni, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. In einer einstündigen Debatte wird das Gesetz damit in erster Lesung im Bundestag beraten, bevor es dann dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen wird.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 13. Mai beschlossen und damit in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel ist es, das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zu überführen und zentrale Vorgaben neu auszurichten. So soll insbesondere die bisherige Pflicht entfallen, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Stattdessen sieht der Entwurf die Einführung einer sogenannten "Biotreppe" vor. Demnach sollen Gas- und Ölheizungen ab 2029 schrittweise steigende Anteile erneuerbarer oder CO2-armer Energieträger einsetzen.

Die Pläne stoßen in der Landespolitik sowie in Stellungnahmen unterschiedlicher Verbände auf Kritik. Auf Länderebene positioniert sich insbesondere Hamburg kritisch. Die Hamburger Bürgerschaft hat am 20. Mai beschlossen, stärkere eigene Regelungskompetenzen im Heizungsrecht einzufordern. Hintergrund ist das Ziel der Hansestadt, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Dieses Ziel wird nach Ansicht Hamburgs durch den Entwurf gefährdet, da dieser auch im Jahr 2040 noch einen Anteil von bis zu 40 % fossiler Energieträger wie Gas oder Heizöl zulassen würde.

Auf Verbandsebene warnen Vertreter der Bioenergiebranche vor einer möglichen Regelungslücke: Da das GModG nur für nach Inkrafttreten installierte Heizungen gelten soll, könnten bereits seit Einführung des GEG eingebaute Anlagen künftig aus entsprechenden Verpflichtungen herausfallen.

Aus der Biomethanbranche werden zudem präzisere Vorgaben sowie eine umfassende Strategie gefordert. Im aktuellen Entwurf fehlen sowohl konkrete Einschränkungen für Importe als auch klare Anforderungen an Treibhausgaseinsparungen.

Auch Umweltverbände äußern deutliche Bedenken. Sie bewerten den Entwurf als Rückschritt für den Klimaschutz und stellen infrage, ob die Regelungen mit EU-Recht sowie dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar sind.

Nach der ersten Lesung werden die Beratungen in den Ausschüssen beginnen. Dort sollen sowohl Änderungsvorschläge aus der Politik als auch Stellungnahmen von Verbänden berücksichtigt werden. Erst danach wird der überarbeitete Entwurf in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht.

Da die Umsetzung des Gesetzes maßgeblich von Ländern und Kommunen abhängt, gilt die Zustimmung des Bundesrates als entscheidend. Aufgrund bereits bestehender Differenzen zwischen den Ländern erscheint ein Vermittlungsverfahren wahrscheinlich, was den Zeitplan zusätzlich verzögern könnte.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) strebte zuletzt ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 an.


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