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Verbraucher im Südwesten mischen Bioheizöl selbst

  • Märkte: Biofuels, Oil products
  • 13.10.26

Private Heizölverbraucher in Baden-Württemberg mischen laut Händlern teilweise selbst biogene Komponenten in ihre Heizöltanks, um die höheren Kosten für fertig gemischtes Bioheizöl zu umgehen. Hintergrund sind unter anderem regulatorische Vorgaben in Baden-Württemberg, die bei bestimmten Heizungsmodernisierungen den Einsatz erneuerbarer Energien vorschreiben.

Marktteilnehmer berichten gegenüber Argus, dass betroffene Verbraucher zunächst herkömmliches Heizöl beziehen und anschließend mit separat erworbenem Biodiesel (B100) oder HVO100 im eigenen Tank mischen. Bei einem Fassungsvermögen von 5.000 Litern könnte beispielsweise eine Mischung aus 4.500 Litern fossilem Heizöl und 500 Litern biogener Komponente hergestellt werden. Zusätzlichen Anreiz hierfür bieten zuletzt gesunkene HVO100-Preise, was die Eigenmischung erneuerbarer Komponenten wirtschaftlich attraktiver macht.

Verbraucher könnten damit die Aufpreise für fertig gemischte Bioheizölprodukte umgehen, welche in der Region Südwest aktuell bei knapp 30 €/100l gegenüber regulärem Heizöl liegen. In dem vorangegangenen Beispiel eines Tanks mit 5.000 Litern Fassungsvermögen hätten die theoretischen Ersparnisse am 12. Oktober bei etwa 1.230 € gelegen, wenn der Endverbraucher 500l HVO100 selbst beimischen würde, anstatt 5.000 l Bioheizöl zu kaufen. Wie verbreitet diese Praxis ist, ist bislang unklar.

Ein wesentlicher Treiber dürfte das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg sein. Dieses verpflichtet Eigentümer bestimmter Bestandsgebäude beim Austausch ihrer zentralen Heizungsanlage grundsätzlich dazu, mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken oder anerkannte Ersatzmaßnahmen umzusetzen. Durch die Verwendung von Heizöl mit mindestens 10 % Bioanteil können unter Umständen zwei Drittel dieser Pflicht erfüllt werden. Die verbleibenden Anforderungen lassen sich beispielsweise über einen Sanierungsfahrplan abdecken.

Die Eigenmischung ist allerdings nicht ohne Weiteres zulässig: Nach § 46 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) dürfen gekennzeichnete Energieerzeugnisse wie Heizöl grundsätzlich nicht mit anderen Energieerzeugnissen vermischt werden. Allerdings sieht § 49 Absatz 2 eine Ausnahme vor: Das zuständige Hauptzollamt kann auf Antrag des Verwenders eine Vermischung mit nicht gekennzeichneten Energieerzeugnissen genehmigen, sofern diese im Hauptbehälter der Heizanlage erfolgt und eine anderweitige Verwendung oder Abgabe des Gemisches nicht zu befürchten ist.

Ob die betroffenen Verbraucher entsprechende Genehmigungen besitzen, ist offen. Darüber hinaus müssen für die Anrechnung im Rahmen des EWärmeG die Nachhaltigkeit und der Bioanteil durch den Brennstofflieferanten bestätigt werden. Bei einer getrennten Beschaffung und anschließenden Eigenmischung könnte die erforderliche Nachweisführung problematisch sein. Zudem muss die eingesetzte Heizungsanlage für die jeweilige Brennstoffmischung geeignet sein.

Zusätzliche Bedeutung könnte diese Praxis durch die bundesweite Biotreppe gewinnen. Für bestimmte seit Ende Juli 2026 neu eingebaute Ölheizungen sind ab 2029 mindestens 10 % erneuerbare Wärme vorgeschrieben, ab 2030 steigt dieser Anteil auf 15 %. Ob sich dadurch auch Eigenmischungen außerhalb Südwestdeutschlands etablieren könnte, hängt allerdings sowohl von der konkreten Gesetzesgebung, wie auch von der regionalen Preisgestaltung ab.


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