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EU maritime law to encourage LNG over UCO: NGO

  • : Biofuels, Natural gas
  • 24.06.21

The forthcoming EU regulation to reduce maritime CO2 emissions provides scope for shipping's continued use of LNG as is a blow to the market for used cooking oil (UCO), said environmental campaign group Transport & Environment (T&E).

The European Commission will next month put forward legislation to force ships to reduce average greenhouse gas (GHG) intensity of energy used by 6pc by 2030, by 49pc by 2050 and by 75pc by 2050, all from 2020 levels. It estimates the cost of achieving this at €90bn by 2050.

T&E says that this simple carbon intensity target would allow for LNG to be compliant for up to two decades even if the low-pressure four-stroke Otto LNG engine ceases to be compliant from 2025. T&E argues that the draft targets would enable the low-pressure two-stroke Otto engine, with medium methane slippage, to be compliant to at least until 2030. A two-stroke high pressure dual-fuel engine, with a diesel cycle, would be compliant until 2040.

T&E calculates that LNG in dual-fuel high-pressure, diesel-cycle engines would be the cheapest compliance option, at €0.85-€0.93/GJ in 2030. It sees waste-based biofuels as the second most cost-competitive option, with a forecast 2030 price of between €1.48-€3.20/GJ, and sees green ammonia's 2030 price at €2.69-€6.72/GJ.

Similarly, a shipping agent calculates that the GHG-intensity threshold is set for LNG-fuelled engines and will incentivise switching fuel oil to LNG. The agent is not sure how much additional carbon-intensity reductions the measure will achieve on top of those pursued by the International Maritime Organization (IMO). And there are questions about how the maritime GHG-intensity reductions will work when the shipping sector is included in the EU emissions trading system (ETS).

The commission's 193-page impact assessment counters that there is a 9.5 factor difference between worst- and best-case scenarios for LNG GHG intensity. It estimates that fossil LNG, in a four-stroke engine, has a GHG performance of 709.49g-CO2 e/kWh, waste-based organic biogas of 248.39g-CO2 e/kWh, and renewable synthetic gas of 75.19g-CO2 e/kWh, all following well-to-wake calculations.

T&E wants the EU to include a sub-target, or ideally a high multiplier of five for 'green' e-fuels. It said that there should be limits on pooling or exchange of credits to e-fuels only, and a clear ban on crop-based biofuels and natural gas as compliance options.

The European Parliament and EU member states will have to agree on a final legal text. If approved as proposed, T&E projects that fossil LNG could reach 18.8pc of total energy used in EU-related shipping in 2030 and 35.3pc by 2035, or 7mn t/yr by 2030 and 11.2mn t/yr by 2035.

T&E sees additional EU shipping demand taking 5.1mn t/yr of UCO feedstock in 2030, on top of demand forecast for road transport and aviation of 6.3mn t/yr in 2030. This means that up to 9.7mn t/yr of UCO imports would be needed, more than six times higher than current levels. T&E noted recent research indicating higher EU demand creating incentives for UCO adulteration.

The commission said that there will be sufficient supply of non-agricultural oils, like UCO, by 2030. It projects the maritime sector to consume only 20pc of feedstock available in the bloc by that date, and between 27-34pc by 2050.

"The remaining feedstock is consumed in other transport sectors such as road transport and aviation," officials note.

The European Waste-to-Advanced Biofuels Association (Ewaba) is less concerned by increased maritime demand, but said the commission's proposals for aviation could "completely" distort the sector and "divert more than half of feedstocks" towards that sector. This would undermine climate mitigation efforts in road and maritime sectors. Ewaba was waste lipids like UCO to be reserved for the road and maritime sectors.


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19.06.25

BMWE legt RED III Entwurf vor

BMWE legt RED III Entwurf vor

Hamburg, 19 June (Argus) — Das BMWE hat Verbänden am 19. Juni einen ersten Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III vorgelegt. Diese sieht grundlegende Veränderungen zur Erfüllung der THG-Quote vor. Erste Preisindikationen steigen schlagartig. Um die auf EU-Ebene gültige dritte Fassung der Erneuerbare-Energien-Direktive (RED III) in deutsches Recht umzusetzen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Entwurf zur Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorgelegt. Unter anderem sieht der Entwurf vor, die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bis 2040 schrittweise auf 53 % zu erhöhen (siehe Grafik). Das bisherige Ziel war eine Quotenhöhe von 25,1 % im Jahr 2030. Auch der Pfad bis 2030 wurde leicht angepasst. Damit käme das Gesetz, wenn es in dieser Form umgesetzt wird, einer vielgeäußerten Forderung der Biokraftstoffindustrie nach, die sich für eine stärkere Quotenerhöhung eingesetzt hat. Infolgedessen melden erste Marktteilnehmer Angebote für Andere Zertifikate für das Verpflichtungsjahr 2026 in Höhe von 175 €/tCO2e. Für dieselben Zertifikate für 2025 werden 125 €/tCO2e geboten. Zusätzlich enthält der Entwurf einen Mechanismus, der im Falle einer Übererfüllung die Höhe der Quote im übernächsten Jahr erhöht. Ausschlaggebend ist dafür, ob die gesamte Quotenerfüllung in einem Jahr bereits ausreichen würde, um die Quotenhöhe des Übernächsten Jahres zu erfüllen. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die Option zur zweifachen Anrechnung von als fortschrittlich geltenden Biokraftstoffen abzuschaffen und die Mindestquote zu erhöhen. Diese steigt dann bis 2030 auf 3 %. Zuvor lag das Ziel bei 2,6 %. Viele Marktteilnehmer haben gemutmaßt, dass die Doppelanrechnungsoption entfallen würde, um die benötigte Menge an Erfüllungsoptionen zu erhöhen. Auch welche Kraftstoffe zur Erfüllung der Quote genutzt werden können wird angepasst: So können keine Kraftstoffe auf Soja- oder Palmölbasis zur Erfüllung genutzt werden. Letzteres schließt auch Kraftstoffe aus Nebenprodukten der Palmölproduktion, allen voran Palmölmühlenabwasser (POME) ein. Dieses wurde in der Vergangenheit insbesondere genutzt, um die fortschrittliche Unterquote zu erfüllen, da es dank einer Sonderklausel trotz seiner Einstufung als fortschrittlich nur einfach zur Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden konnte. Diese Regelung würde direkt ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung wirksam werden. Die Anrechnungsgrenzen für futtermittel- und abfallbasierte Kraftstoffe werden ebenfalls angepasst: Während das Limit für futtermittelbasierte Produkte bis 2030 von 4,4 % der in Verkehr gebrachten Energiemenge auf 3 % reduziert wird, steigt das Limit für abfallbasierte Produkte wie Altspeiseöl (UCO) bis 2039 von 1,9 % auf 2,8 %. Zusätzlich wird eine Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Urpsrungs (RFNBO) eingeführt. 2026 beträgt der energetische Mindestanteil 0,1 % und soll bis 2040 auf 12 % steigen. Zu den RFNBOs gehören unter anderem synthetische Kraftstoffe wie eFuels (PtL, Power-to-Liquid) und Grüner Wasserstoff. Der Entwurf erweitert den Geltungsbereich der THG-Quote außerdem auf den Luftverkehr. Bisher galt hier eine gesonderte Quote für erneuerbare Kraftstoffe. Darüber hinaus unterliegt nun auch der Seeverkehr der THG-Quote. In der Seefahrt genutzte Kraftstoffe, die im Straßenverkehr anrechenbar wären, können hierbei jedoch nicht für die Erfüllung genutzt werden. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen die Erfüllung ihrer Verpflichtung komplett vom Straßenverkehr auf die Seefahrt umwälzen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass erneuerbare Kraftstoffe nur noch angerechnet werden können, wenn Vor-Ort-Kontrollen der Produktionsstätten durch staatliche Kontrolleure ermöglicht werden. Dies soll das Betrugspotenzial bei der Anrechnung von Biokraftstoffen mindern. Der Entwurf liegt nun den Branchenverbänden vor. Ein Mitglied des Umweltausschusses erklärte am 4. Juni im Rahmen einer Podiumsdiskussion, dass der Entwurf nach Anpassung an eventuelle Verbandsvorschläge im Oktober dem Parlament zur Debatte vorgelegt werden soll und idealerweise zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Änderungen an der THG-Quote mit Beginn des neuen Verpflichtungsjahres in Kraft treten. Dies soll Marktverwerfungen verhindern, für den Fall, dass die Gesetzesänderung innerhalb eines Verpflichtungsjahres in Kraft treten sollte. Von Svea Winter & Max Steinhau Entwicklung der THG-Quote bis 2040 Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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Verkehrssektor verfehlt Klimaziele


15.05.25
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Hamburg, 15 May (Argus) — Der Verkehrssenktor hat sein Emissionsreduktionsziel in 2024 verfehlt. Dies geht aus dem Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen hervor. Branchenverbände des Kraftstoffmarktes nutzen den Bericht als Appell an die Bundesregierung. Laut des Berichtes vom 15. April hat der Verkehrssektor in Deutschland im Jahr 2024 rund 143 Mio. t CO2-Äquivalent emittiert. Dies stellt einen Rückgang um etwa 1,4 % gegenüber dem Vorjahr dar und entspricht etwa dem Rückgang der Emissionen von 2022 zu 2023. Ursprünglich sollte der Verkehrssektor eine Reduzierung auf 125,2 Mio. t CO2e erzielen. Entsprechend wurde diese Zielmarke um knapp 18 Mio. t CO2e überschritten. Insgesamt ist der Verkehrssektor für 9 % der bundesweiten Emissionen verantwortlich, so der Expertenrat. Dabei sei ein Großteil des Rückgangs auf den Bereich schwerer Fahrzeuge wie LKW und Busse zurückzuführen. Die Emissionen des privaten Personenverkehrs sind konstant geblieben. Der geringe Emissionsrückgang ist laut Expertenrat auf die mangelnde strukturelle Entwicklung im Verkehrssektor sowie der anhaltenden Dominanz fossiler Antriebsarten zurückzuführen. Außerdem soll die Verkehrsleistung von PKW zugenommen haben. Die daraus resultierenden Mehremissionen seien jedoch aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr höheren Bestand an batterieelektrischen Fahrzeugen ein Stück weit ausgeglichen worden. Auch das geringe Wirtschaftswachstum hat zum Emissionsrückgang beigetragen. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag bestätigt, am Anstieg der THG-Quote festzuhalten. Dies soll Inverkehrbringer von Kraftstoffen dazu anregen, mehr emissionsärmere Kraftstoffe anstelle von fossilen in Verkehr zu bringen. Der Branchenverband Uniti begrüßt dieses Vorhaben zwar, mahnt jedoch an, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen würden, um den Markthochlauf der erneuerbaren und alternativen Kraftstoffen voranzutreiben. Der Verband fordert die Regierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung der CO2-Flottenregulierung einsetzen. Diese berücksichtigt bei der Ermittlung der Emissionen nicht etwaige Einsparungen bei der Produktion des Kraftstoffes, sondern nur die tatsächlichen Emissionen im Betrieb. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2025. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

HVO-Zulassung steht bevor


14.05.24
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HVO-Zulassung steht bevor

Hamburg, 14 May (Argus) — Die Zulassung von HVO zum freien Verkauf an deutschen Tankstellen steht laut dem BMUV kurz bevor. Die Zahl der Tankstellen, an denen HVO bereits erhältlich ist, wächst. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz (BMUV) bestätigte gegenüber Argus , dass die Zulassung von HVO durch die Veröffentlichung der Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) bevorsteht. Die Novelle liegt dem Bundespräsidialamt zur Überprüfung vor, so eine Sprecherin des Amtes. Dies ist der letzte Schritt vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Unklar ist jedoch, ob sich die Veröffentlichung dadurch verzögern könnte, dass die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz zuerst veröffentlicht werden muss, was bisher noch nicht geschehen ist. Marktteilnehmer bereiten derweilen ihre Tankstelleninfrastruktur auf die Zulassung vor. Der Verein eFuelsNow e.V. verzeichnet etwa 150 Tankstellen in Deutschland, die schon HVO100 anbieten. In 2023 gab es in Deutschland laut Daten des Branchenverbands en2x etwa 14.500 Tankstellen, womit knapp 1 % aller Tankstellen bereits HVO führen. Die Tendenz ist dabei steigend; mehrere Anbieter haben bereits zusätzliche Standorte angekündigt. Der Großteil dieser Tankstellen befindet sich in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Einige Anbieter sind mittlerweile dazu übergegangen, HVO bereits vor der offiziellen Zulassung frei zu verkaufen, während andere Anbieter HVO weiterhin nur in geschlossenen Kundenkreisen über Clubs mit Zugangskarte verkaufen. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2024. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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