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10.12.25
Bundeskabinett beschließt Anpassung der THG-Quote
Bundeskabinett beschließt Anpassung der THG-Quote
Hamburg, 10 December (Argus) — Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember ein Gesetz
zur Umsetzung der RED III in nationales Recht beschlossen. Das Gesetz wird
voraussichtlich nicht vor dem 1. Januar verabschiedet, soll aber rückwirkend ab
dann gelten. Damit passt der Gesetzgeber die Treibhausgasminderungsquote an und
schafft die Doppelanrechnung fortschrittlicher Kraftstoffe ab. Preise für
THG-Zertifikate steigen bereits. Die Gesetzesvorlage, die das Kabinett
beschlossen hat, entspricht weitestgehend einem Entwurf vom 29. Oktober, der im
November durchgesickert ist . So soll unter anderem die Quotenhöhe bis 2040 auf
59 % steigen. Für 2026 wird sie 12 % betragen. Flugzeug- und Schiffskraftstoffe
sind von der Quotenverpflichtung ausgenommen. Das Gesetz beendet zudem die
Anrechenbarkeit von Palmölprodukten, insbesondere Palmölmühlen-Abwasser (POME),
auf die THG-Quote, wie bereits in einem früheren Ministerialentwurf vorgesehen.
Allerdings tritt das Verbot für POME sowie die Pflicht für
Kraftstoffproduzenten, Vor-Ort-Kontrollen durch eine zuständige Behörde eines
EU-Mitgliedstaats zuzulassen, erst 2027 in Kraft. Damit bleibt 2026 ein
Übergangsjahr. Der Gesetzentwurf bestätigt auch das Ende der Doppelanrechnung
für fortschrittliche Biokraftstoffe, ein zentraler Unsicherheitsfaktor für
Marktteilnehmer. Nach geltendem Recht können fortschrittliche Biokraftstoffe mit
dem zweifachen ihres Energiegehalts auf die THG-Quote angerechnet werden, sofern
das Mindestmandat für fortschrittliche Kraftstoffe erfüllt ist. In der Folge
müssen Inverkehrbringer künftig mehr Biokraftstoffe auf dem Markt bringen oder
THG-Zertifikate kaufen, um die Quote zu erfüllen. Die Änderung zur Abschaffung
der Doppelanrechnung gilt jedoch für das gesamte Verpflichtungsjahr und alle
Folgejahre, was bedeutet, dass sie rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 greift. Die
einzige Ausnahme gilt für Kraftstoffe, die vor dem 1. Januar 2026 in Verkehr
gebracht wurden. Das Gesetz tritt am zweiten Tag nach seiner Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt in Kraft, wobei einzelne Abschnitte aus verfahrensrechtlichen
Gründen einen Tag früher wirksam werden. Der Gesetzentwurf muss nun dem
Bundesrat und dem Bundestag zur Beratung vorgelegt werden. Die Zustimmung des
Bundesrats ist nicht erforderlich. Der Bundestag könnte jedoch noch Änderungen
einbringen. Erst nach Zustimmung des Bundestags kann das Gesetz dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Der Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens wird im ersten Quartal 2026 erwartet. Änderungen bei
Unterquoten, RFNBOs und Biomethan Das Mandat für fortschrittliche Biokraftstoffe
aus Rohstoffen gemäß Anhang IX der RED III wird ebenfalls erhöht und soll bis
2040 9 % erreichen, wie bereits im Entwurf vom 29. Oktober vorgesehen. Das
Mandat für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) — wie
E-Fuels und grüner Wasserstoff — fällt höher aus als im vorherigen Entwurf. Es
steigt bis 2034 auf 2,5 % des Energiemixes eines verpflichteten Unternehmens,
statt 1,8 % im Entwurf von Oktober, und erreicht 2040 8 % statt 4 %. Die
Strafzahlung bei Nichterfüllung beträgt 120 €/GJ. Importiertes Biomethan kann
auf die THG-Quote angerechnet werden, sofern bestimmte Bedingungen wie der
Anschluss an das EU-Gasnetz erfüllt sind. Kleinere Anpassungen umfassen die
Absenkung des Basiswerts für Emissionen von 94,1 kg CO2e/GJ auf 94 kg CO2e/GJ,
um die EU-Vorgaben zu harmonisieren, sowie die Verschiebung der Frist für die
Anmeldung beim Hauptzollamt vom 15. April auf den 1. Juni des Folgejahres. Markt
reagiert mit Preissprung Der Markt für THG-Zertifikate reagierte sofort.
Zertifikate der Kategorie "Andere" für 2025 werden am 10. Dezember rund 20 €/t
CO2e höher gehandelt als am Vortag, und auch die Preise für Zertifikate für 2026
und 2027 steigen. Die Preise für 2025-Zertifikate steigen, obwohl sie von der
Gesetzesänderung nicht direkt betroffen sind, da sie als Ersatz für
2027-Zertifikate gelten, weil überschüssige Erfüllung aus 2025 auf 2027
übertragen wird. Zudem könnte HVO künftig eine zentrale Rolle bei der Erfüllung
der THG-Quote spielen, was die Zertifikatspreise beeinflussen kann. Die
Nachfrage nach fortschrittlichem HVO könnte deutlich steigen, da es unbegrenzt
auf die THG-Quote angerechnet werden kann — sowohl als Beimischungskomponente
als auch als Reinkraftstoff — und in den meisten bestehenden
Diesel-Fahrzeugflotten eingesetzt werden kann. Das Ende der Doppelanrechnung
könnte auch die Nachfrage nach nicht-fortschrittlichen Biodiesel-Sorten wie RME
(Rapsbasis) und UCOME (Altspeiseölbasis) erhöhen. Deren Anrechenbarkeit ist zwar
auf einen bestimmten Prozentsatz des Energiemixes eines Unternehmens begrenzt,
doch wurde diese Grenze in der Vergangenheit nicht immer ausgeschöpft. Von Max
Steinhau & Chloe Jardine Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere
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