Der Referentenentwurf zur Anpassung der THG-Quote wird später im Bundeskabinett besprochen, als angenommen. Für Händler bedeutet dies, dass sie bei der Kalkulation ihrer THG-Kosten für 2026 weiter im Dunkeln tappen müssen.
Ursprünglich war für die Kabinettsbesprechung des Referentenentwurfes, mit dem Deutschland die Erneuerbare Energien Direktive (RED III) in nationales Recht umsetzen wird, der 8. Oktober vorgesehen. Aus einem Kabinettszeitplan geht nun hervor, dass dieser Tagesordnungspunkt zwar für eine Sitzung im Oktober vorgesehen ist, jedoch noch keinem Termin zugewiesen wurde. Als Termine kommen dabei der 15., 22. und 29. Oktober in Frage — für den 8. Oktober wäre die Besprechung des Referentenentwurfs somit ausgeschlossen.
Viele Unternehmen erwarten Klarheit nach der Kabinettsberatung, bei der der Referentenentwurf zur RED III-Umsetzung behandelt werden soll. Anschließend wird eine Lesefassung des Gesetzes erwartet, die üblicherweise der späteren Parlamentsvorlage entspricht. Das Parlament wird voraussichtlich im Dezember über den Referentenentwurf entscheiden.
Unklarheiten sehen Marktteilnehmer vor allem bei der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Kraftstoffen. Bisher können Inverkehrbringer fortschrittliche Biokraftstoffe mit dem doppelten ihres Energiewertes auf die THG-Quote anrechnen lassen, sofern sie eine bestimmte Mindestmenge überschreiten. Der Referentenentwurf sieht vor, diese Zweifachanrechnung zu beenden, das Mindestmandat jedoch beizubehalten. Unter Marktteilnehmern kursieren jedoch Gerüchte, dass die Doppelanrechnung nun doch nicht abgeschafft werden soll oder wenn, dann schrittweise. Entsprechend breit ist auch die Differenz zwischen Angeboten und Geboten für THG-Zertifikate für 2026. Die Lesefassung nach der Kabinettssitzung könnte diese offenen Fragen beantworten und es Händlern erlauben, ihre THG-Kosten für das kommende Jahr konkreter zu planen.

