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05.02.26
Hängepartie beim Gebäudeenergiegesetz dauert an
Hamburg, 5 February (Argus) — Die angekündigte Neufassung des
Gebäudeenergiegesetzes lässt weiter auf sich warten. Betroffene Branchen sind
zunehmend verunsichert, in der Folge werden deutlich weniger Heizungen verkauft.
Derweil bezweifeln grüne Interessenverbände basierend auf einem rechtlichen
Gutachten, ob eine Abschwächung des Gesetzes verfassungskonform wäre. Im
Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD heißt
es:"Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue Gebäudeenergiegesetz
(GEG) machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher". Knapp neun Monate
nach Amtsantritt warten sowohl Heizungsbauer, als auch Konsumenten weiterhin auf
mehr Klarheit, wie das geplante neue Gesetz tatsächlich ausgestaltet wird.
Bislang wurde lediglich der Name geändert: Statt Gebäudeenergiegesetz soll es
künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen. Zentraler inhaltlicher
Streitpunkt in der Koalition ist weiterhin die geltende Vorgabe, dass
Heizungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen künftig mit einem Anteil von 65
% erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. CDU und CSU möchten die
erreichbare CO2-Vermeidung im Gebäude als zentrale Steuerungsgröße etablieren —
wie auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die SPD warnt hingegen, dass eine
Aufweichung der Vorschriften den Klimaschutz im deutschen Gebäudesektor
unterlaufen könnte. Zur Debatte steht außerdem, ob durch verstärkte
Effizienzmaßnahmen wie eine bessere Gebäudedämmung der vorgeschriebene Anteil
erneuerbarer Energien gesenkt werden könnte, oder ob die Umsetzungs- und
Übergangsfristen angepasst werden. Zuletzt sagte eine Sprecherin des
Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) am 2. Februar in der Bundespressekonferenz,
dass die Regierung noch mehr Zeit brauche. Man befinde sich nach wie vor
gemeinsam mit dem Bauministerium und den Fraktionsspitzen in Verhandlungen. Die
Sprecherin zeigte sich optimistisch, dass die Regierung "Eckpunkte bald,
beziehungsweise zügig, vorlegen" könne. Die Regierungsparteien möchten demnach
verhindern, dass eine mangelnde Abstimmung mit den Fraktionen erneut zu einer
langwierigen Diskussion im Bundestag führt. In der vergangenen Legislaturperiode
sei dies eingetreten, nachdem die Ministerien ohne ausgiebige Beratung mit den
Fraktionen eigene Eckpunkte für das GEG vorgestellt hätten. Limbo verunsichert
Kunden und Heizungsbranche zunehmend Bereits Mitte Oktober 2025 mahnten der
Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie und der Zentralverbrand Sanitär
Heizung Klima, dass eine Verschleppung des Vorhabens Heizungsanbieter und
Verbraucher weiter verunsichern würde. Und dies wiederum treffe die Branche
empfindlich: "Seit fast zwei Jahren schrumpft der Absatz von Heizungen in
Deutschland. 2025 wird der Absatz voraussichtlich so niedrig sein wie seit über
einem Jahrzehnt nicht mehr". Demnach habe sich der Heizungsabsatz 2024 im
Vorjahresvergleich bereits halbiert. Bis einschließlich August 2025 lag ein
weiterer Rückgang um 19 % vor. Die Branche stehe bereit, pro Jahr mehr als eine
Million Heizungen zu modernisieren. Dafür ist sie jedoch darauf angewiesen, dass
es klare politische Rahmenbedingungen gibt. Denn sowohl Hersteller von
Heizungssystemen, als auch Handwerksbetriebe müssten in neue Produkte und
Nachwuchs investieren. Laut dem aktuellen Gebäudereport der deutschen
Energieagentur (dena) von Anfang Januar werden trotz des Wärmepumpen-Booms in
2024 und 2025 derzeit noch 79 % der 20 Millionen Wohngebäude in Deutschland mit
Öl oder Gas beheizt. Da die Bauaktivität in den letzten Jahren deutlich
abgenommen hat, stammen viele der Bestandsbauten außerdem aus einer Zeit, als
die energetischen Standards noch deutlich niedriger waren. Dies unterstreiche
aus Sicht der dena die Bedeutung von Sanierungsmaßnahmen, auch abseits der
Heizungssysteme. Neben Branchenverbänden legen auch Anbieter von Biomethan
großen Wert auf eine zeitnahe Verabschiedung der angekündigten Eckpunkte: Denn
das geplante GMG setzt für die Biomethanbranche den Rahmen, in dem sich ihr
Markt künftig entwickeln kann. Biomethan gilt weiterhin als ein wichtiger
erneuerbarer Energieträger, der dazu beitragen kann, den bislang noch
vorgeschriebenen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien in gasgestützten
Heizsystemen zu erreichen. Damit hängt die künftige Nachfrage nach Biomethan
stark davon ab, welche Regeln das Gesetz am Ende festschreibt. Eine Analyse der
dena zeigt, dass die aktuell gültige Fassung des GEG den Biomethanbedarf bis
2040 auf 13,4 bis 44,6 TWh ansteigen lassen könnte, falls Wasserstoff in den
kommenden Jahren nicht flächendeckend verfügbar wird. Die Verzögerungen bei der
Ausarbeitung des Gesetzes führten in den letzten Monaten zu einer Phase der
Unsicherheit für Produzenten und auch Investoren in der Biomethanbranche.
Verzögert sich das GMG, verzögern sich auch die verbindlichen Rahmenbedingungen
dafür, wo Biomethan künftig eine Rolle spielen kann. Für die Branche bedeutet
das einen Stau bei Investitionen in Produktionskapazitäten,
Zertifizierungssysteme und langfristige Lieferverträge. Zweifel an
Verfassungskonformität Während in Berlin noch an Details gefeilt wird, werden
inzwischen Zweifel laut, ob eine Absenkung oder sogar Abschaffung des 65 %-Ziels
überhaupt verfassungskonform wäre: In einem von Greenpeace und Gaswende in
Auftrag gegebenen Gutachten der Hamburger Anwaltskanzlei Günther — das am 2.
Februar veröffentlicht wurde — wird insbesondere infrage gestellt, ob eine
solche Aufweichung mit dem "Klimabeschluss" des Bundesverfassungsgerichts aus
2021 vereinbar ist. In diesem stellte das oberste Gericht fest, dass "die
Pariser Klimaziele in Deutschland der verfassungsrechtliche Maßstab für
Klimaschutz sind (Art. 20a GG)". Darüber hinaus habe der Internationale
Gerichtshof im Juli 2025 entschieden, dass das Pariser 1,5 °C-Ziel
völkerrechtlich bindend ist. Da Deutschland laut dem Sachverständigenrat für
Umweltfragen die vor dem Hintergrund der Zielerreichung zulässigen
CO2-Emissionen bereits jetzt ausgeschöpft habe, werden Klimaschutzinitiativen im
Gebäudesektor zunehmend relevanter. Die Anwälte kommen in ihrem Gutachten zu dem
Schluss, dass "eine Reduktion des Erfordernisses, in neuen Heizungsanlagen 65 %
erneuerbare Energien einzusetzen" das GEG (oder künftig das GMG) und dessen
Auswirkungen auf den Klimaschutz "massiv entwertet". Auch die Etablierung der
möglichen CO2-Einsparung im Gebäude als Steuerungsgröße sehen die Verfasser
kritisch: "Emissionsfaktoren beruhen auf festgesetzten und damit letztendlich
politischen Werten". Zusätzlich könnten bilanzielle Ausgleichmechanismen dazu
führen, dass im Endeffekt zu wenig Emissionen im Gebäudesektor eingespart
werden, um die Klimaziele zu erreichen. Eine feste Quote für erneuerbare
Energien sei deshalb der sicherste Weg, um auf den Pfad der Zielerreichung
zurückzukehren. Von Johannes Guhlke und Svea Winter Senden Sie Kommentare und
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