Data showing some US-headquartered oil and gas firms paid less in taxes to the US than to foreign governments could be a focus in an upcoming Congress tax policy debate. ExxonMobil reported paying nearly $1.2bn to the US in 2023, and $5.6bn to the UAE, according to a first-time ‘Form SD' report filed with the Securities and Exchange Commission. In its own report, Chevron says it paid nearly $1.2bn in the US, against $4bn to Australia. Independent Hess paid $190,000 in the US and $50mn to Malaysia. Industry officials say the data do not provide a comprehensive view of obligations, which can vary from country to country depending on the tax code and their operations. The payment disclosures also do not cover payroll taxes or state and local taxes, for example, and do not say if a company had carryover net operating losses or tax credits that reduced its overall tax bill in the US.
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Verbraucher im Südwesten mischen Bioheizöl selbst
Verbraucher im Südwesten mischen Bioheizöl selbst
Hamburg, 13 October (Argus) — Private Heizölverbraucher in Baden-Württemberg mischen laut Händlern teilweise selbst biogene Komponenten in ihre Heizöltanks, um die höheren Kosten für fertig gemischtes Bioheizöl zu umgehen. Hintergrund sind unter anderem regulatorische Vorgaben in Baden-Württemberg, die bei bestimmten Heizungsmodernisierungen den Einsatz erneuerbarer Energien vorschreiben. Marktteilnehmer berichten gegenüber Argus , dass betroffene Verbraucher zunächst herkömmliches Heizöl beziehen und anschließend mit separat erworbenem Biodiesel (B100) oder HVO100 im eigenen Tank mischen. Bei einem Fassungsvermögen von 5.000 Litern könnte beispielsweise eine Mischung aus 4.500 Litern fossilem Heizöl und 500 Litern biogener Komponente hergestellt werden. Zusätzlichen Anreiz hierfür bieten zuletzt gesunkene HVO100-Preise , was die Eigenmischung erneuerbarer Komponenten wirtschaftlich attraktiver macht. Verbraucher könnten damit die Aufpreise für fertig gemischte Bioheizölprodukte umgehen, welche in der Region Südwest aktuell bei knapp 30 €/100l gegenüber regulärem Heizöl liegen. In dem vorangegangenen Beispiel eines Tanks mit 5.000 Litern Fassungsvermögen hätten die theoretischen Ersparnisse am 12. Oktober bei etwa 1.230 € gelegen, wenn der Endverbraucher 500l HVO100 selbst beimischen würde, anstatt 5.000 l Bioheizöl zu kaufen. Wie verbreitet diese Praxis ist, ist bislang unklar. Ein wesentlicher Treiber dürfte das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg sein. Dieses verpflichtet Eigentümer bestimmter Bestandsgebäude beim Austausch ihrer zentralen Heizungsanlage grundsätzlich dazu, mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken oder anerkannte Ersatzmaßnahmen umzusetzen. Durch die Verwendung von Heizöl mit mindestens 10 % Bioanteil können unter Umständen zwei Drittel dieser Pflicht erfüllt werden. Die verbleibenden Anforderungen lassen sich beispielsweise über einen Sanierungsfahrplan abdecken. Die Eigenmischung ist allerdings nicht ohne Weiteres zulässig: Nach § 46 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) dürfen gekennzeichnete Energieerzeugnisse wie Heizöl grundsätzlich nicht mit anderen Energieerzeugnissen vermischt werden. Allerdings sieht § 49 Absatz 2 eine Ausnahme vor: Das zuständige Hauptzollamt kann auf Antrag des Verwenders eine Vermischung mit nicht gekennzeichneten Energieerzeugnissen genehmigen, sofern diese im Hauptbehälter der Heizanlage erfolgt und eine anderweitige Verwendung oder Abgabe des Gemisches nicht zu befürchten ist. Ob die betroffenen Verbraucher entsprechende Genehmigungen besitzen, ist offen. Darüber hinaus müssen für die Anrechnung im Rahmen des EWärmeG die Nachhaltigkeit und der Bioanteil durch den Brennstofflieferanten bestätigt werden. Bei einer getrennten Beschaffung und anschließenden Eigenmischung könnte die erforderliche Nachweisführung problematisch sein. Zudem muss die eingesetzte Heizungsanlage für die jeweilige Brennstoffmischung geeignet sein. Zusätzliche Bedeutung könnte diese Praxis durch die bundesweite Biotreppe gewinnen. Für bestimmte seit Ende Juli 2026 neu eingebaute Ölheizungen sind ab 2029 mindestens 10 % erneuerbare Wärme vorgeschrieben, ab 2030 steigt dieser Anteil auf 15 %. Ob sich dadurch auch Eigenmischungen außerhalb Südwestdeutschlands etablieren könnte, hängt allerdings sowohl von der konkreten Gesetzesgebung, wie auch von der regionalen Preisgestaltung ab. Von Marcel Pott Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
HVO-Absatz nimmt durch Preisvorteil stark zu
HVO-Absatz nimmt durch Preisvorteil stark zu
Hamburg, 8 October (Argus) — Die Handelsaktivität für HVO100 in Deutschland dürfte sich im laufenden Jahr nach Einschätzung mehrerer Marktteilnehmer gegenüber dem Vorjahr etwa verdoppeln. Ausschlaggebend hierfür ist, dass HVO zur TKW-Verladung bundesweit derzeit mit einem Abschlag zu B7-Diesel gehandelt wird, sodass Endverbraucher vermehrt auf das günstigere Produkt umsteigen. Verbraucher haben in diesem Jahr Händlern zufolge deutlich mehr HVO100 angefragt als im Vorjahr. Insbesondere Kunden aus der Landwirtschaft und gewerbliche Flottenbetreiber hätten ihre Beschaffungsmengen ausgeweitet. So berichtet ein Händler aus dem Süden Deutschlands, dass die verkauften HVO-Mengen in den ersten neun Monaten des Jahres 2026 bereits klar über dem Gesamtjahresniveau von 2025 liegen. Auch andere Marktteilnehmer berichten von einem deutlich lebhafteren Handel und sprechen von einer erwarteten Verdopplung der Marktaktivität im Jahr 2026 gegenüber dem Vorjahr. Grund für diesen Anstieg ist zum einen der Wegfall der Doppelenrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe . Zuvor konnten fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen doppelt auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden. Darüber hinaus ist auch die zunehmende Wettbewerbsfähigkeit von HVO gegenüber fossilem Diesel ausschlaggebend: So stiegen die deutschen B7-Inlandsdurchschnittspreise im Zuge des Iran-Krieges im Vergleich zum 27. Februar um bis zu rund 48 % an. HVO ist von dieser Entwicklung weniger stark betroffen, da der Kraftstoff nicht auf fossilen Rohstoffen basiert und anderen Preisbildungsmechanismen folgt. Zum anderen wird diese Entwicklung durch historisch hohe Erlöse aus dem Handel mit Treibhausgasminderungen (THG-Minderungen) gefördert, welche durch das Inverkehrbringen von HVO generiert werden. Diese THG-Erlöse können genutzt werden, um die Großhandelspreise von HVO zu senken und das Produkt wettbewerbsfähig zu machen. So erreichten die aus dem Inverkehrbringen von fortschrittlichem HVO generierten THG-Erlöse in den vergangenen Wochen Rekordwerte und verharren weiterhin auf einem hohen Niveau (siehe Grafik). Begründet ist der höhere THG-Erlös im anhaltenden Niedrigwasser auf dem Rhein: Ein erheblicher Anteil der deutschen Biokraftstoffversorgung gelangt über das Handelszentrum Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen nach Deutschland gelangt, weshalb die niedrigen Pegelstände die Verfügbarkeit von Biokraftstoffen im Inland einschränken. Hierdurch wird die physische Erfüllung der THG-Quote erschwert, weshalb verpflichtete Unternehmen verstärkt auf den Erwerb von THG-Minderungen ausweichen müssen. Dieser Nachfrageanstieg hat den Wert von Minderungen steigen lassen und somit trotz reduzierter Produktverfügbarkeit die Wirtschaftlichkeit des Inverkehrbringens von HVO verbessert. Daher nahm der traditionelle Aufschlag von HVO zu B7-Diesel zunächst ab. Seit Mitte August wird HVO bundesweit erstmals mit einem Preisabschlag gegenüber B7 gehandelt. Bei allgemein hohen Kraftstoffpreisen zeigen sich Verbraucher preissensibler, weshalb Kunden vermehrt zum günstigeren erneuerbaren Dieselkraftstoff greifen. Der daraus resultierende Preisvorteil von HVO100 gegenüber B7-Diesel im Großhandel kommt mittlerweile zunehmend auch bei Endverbrauchern an. Während HVO100 an deutschen Tankstellen lange Zeit mit Aufschlägen von mehr als 20 ct/l gegenüber fossilem Diesel verkauft wurde, berichten Marktteilnehmer inzwischen von einer deutlichen Annäherung der Preise. Vielerorts bestehen inzwischen Aufschläge von 4 ct/l bis 8ct/l; an einzelnen Standorten wird HVO100 bereits günstiger angeboten als fossiler Diesel. Von Marcel Pott THG-Erlös durch Inverkehrbringen von fortschrittlichem HVO Preisdifferenz HVO100 gegenüber B7-Bundesschnitt Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
Hohe Benzinpreise treiben E10-Nachfrage
Hohe Benzinpreise treiben E10-Nachfrage
Hamburg, 7 October (Argus) — Der Absatz von E10-Benzin hat aufgrund der seit Anfang März stark gestiegenen Kraftstoffpreise deutlich zugelegt, weil es im Verhältnis zu E5 noch günstiger angeboten wird. Mehrere Tankstellenbetreiber berichten zeitgleich von einer seit dem 1. Oktober deutlichen höheren Nachfrage nach Kraftstoffen, wobei Versorgungsengpässe bislang weitgehend ausbleiben. Ein Tankstellenbetreiber berichtet, dass sich das Verhältnis von E5- zu E10-Verkäufen derzeit auf etwa 50:50 verschoben habe. Üblicherweise entfallen rund 70 % der Benzinverkäufe auf E5 und lediglich 30 % auf E10. Bei einem anderen tanken Endverbraucher inzwischen mehr E10 als E5. Ausschlaggebend seien die hohen Kraftstoffpreise und die deutlich gestiegene Preisempfindlichkeit der Verbraucher, so Tankstellenbetreiber. So lag der Großhandelspreis für E5-Benzin am 30. September — vor der befristeten Steuersenkung — rund 40 €/100l über dem Preis am 27. Februar, vor Beginn des Iran-Krieges. Dies schlägt sich entsprehchend auch in den Preisen an der Zapfsäule nieder. Der Anstieg folgt auf eine bereits länger anhaltende Entwicklung. Nach Daten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle war der Anteil von E10 am Benzinmix in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 auf nahezu ein Drittel gestiegen. Bereits 2025 hatte E10 einen Marktanteil von rund 29 % erreicht und damit seinen Anteil gegenüber dem Vorjahr weiter ausgebaut. Hohe Nachfrage belastet Logistik Trotz der gestiegenen Nachfrage infolge der befristeten Energiesteuersenkung seit dem 1. Oktober berichten Marktteilnehmer bislang nicht von flächendeckenden Produktengpässen an Tankstellen. Allerdings habe sich der Nachversorgungsaufwand erhöht. Einige Betreiber müssen ihre Tankstellen derzeit täglich beliefern, da die Nachfrage außergewöhnlich hoch sei. Einzelne Tankstellen waren vor dem Inkrafttreten der Steuersenkung zum 1. Oktober zeitweise knapp versorgt. Tankstellenbetreiber hatten ihre Bestände vor dem Inkrafttreten der Steuersenkung weitmöglichst reduziert. Seit dem 1. Oktober haben Betreiber ihre Bestände jedoch wieder aufgefüllt. Auch an Standorten, an denen die Nachversorgung aufgrund des Niedrigwassers auf dem Rhein derzeit erschwert ist, sehen Unternehmen das Angebot als gesichert. So sei am Raffineriestandort Karlsruhe (307.000 bl/Tag) ausreichend Produkt verfügbar, um auch die Tankstellen in den Regionen entlang des Rheins mitzuversorgen. Debatte um E5-Schutzsorte bleibt aktuell Die jüngste Absatzentwicklung könnte die Diskussion über die Zukunft von E5-Benzin weiter befeuern. Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Schutzsortenstatus von E5. Das Bundesumweltministerium teilte Argus Ende Juni mit, dass auf Grundlage einer Entschließung des Bundestags unterschiedliche Umsetzungsoptionen untersucht werden würden. Angaben zu einer konkreten Ausgestaltung oder einem Zeitplan seien derzeit jedoch nicht möglich. Branchenverbände und Teile der Mineralölwirtschaft setzen sich seit längerer Zeit für eine stärkere Verbreitung von E10 ein und sehen den verpflichtenden Bestandsschutz für E5 als Hindernis. Unabhängig von möglichen regulatorischen Änderungen deuten die aktuellen Marktbeobachtungen jedoch darauf hin, dass steigende Kraftstoffpreise die Akzeptanz von E10 bereits deutlich erhöhen. Von Gabriele Zindel Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
BMUKN erwägt Ausschluss maritimer THG-Mengen
BMUKN erwägt Ausschluss maritimer THG-Mengen
Hamburg, 2 October (Argus) — Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) prüft aktuell nach eigener Aussage verschiedene Möglichkeiten zur Schließung der sogenannten maritimen Regelungslücke. Der Markt hat bereits reagiert, indem er maritime THG-Minderungen nun mit einem höheren Abschlag einpreist, der das gestiegene Risiko einer etwaigen Aberkennung spiegelt. Ein Sprecher des BMUKN bestätigte gegenüber Argus , dass entsprechende Optionen geprüft werden. Ein konkreter Entwurf liege derzeit jedoch nicht vor, ebenso wenig gebe es einen Zeitplan für eine mögliche Änderung. Das Ministerium verwies zudem darauf, dass die Bundesregierung bereits ermächtigt ist, erneuerbare Energieträger von der Anrechnung auszuschließen, die außerhalb des landgebundenen Verkehrs eingesetzt werden. Die entsprechende Ermächtigung wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) geschaffen. Der Gesetzgeber begründete dies damit, dass "negative Effekte für den THG-Quotenmarkt" verhindert werden sollen, "die durch den Einsatz von erneuerbaren Energieerzeugnissen außerhalb des landgebundenen Verkehrs entstehen (bspw. im Schiffsverkehr)". Die derzeit bestehende Regelungslücke ermöglicht es, THG-Minderungen für Kraftstoffe zu generieren, die letztlich im internationalen Seeverkehr eingesetzt werden. Die Mengen werden gemäß § 52 Energiesteuergesetz (EnergieStG) zunächst freiwillig als Straßenkraftstoff versteuert und sind dadurch auf die THG-Quote gemäß Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) anrechenbar. Die entrichtete Energiesteuer kann nach der maritimen Verwendung anschließend zurückerstattet werden, während die generierten THG-Minderungen bestehen bleiben. Nach Angaben von Marktteilnehmern lässt sich die Regelungslücke bei verschiedenen Biokraftstoffen nutzen. Besonders relevant seien derzeit jedoch fortschrittlicher B100-Biodiesel und Bio-LNG. Marktteilnehmern zufolge nutzen sowohl etablierte Unternehmen aus dem Kraftstoffsektor als auch spezialisierte Anbieter, deren Geschäftsmodell auf der Vermarktung entsprechender Minderungsmengen beruht, die bestehende Regelungslücke. Die möglicherweise bevorstehenden regulatorischen Änderungen wirken sich nach Angaben von Marktteilnehmern bereits jetzt auf die Bewertung entsprechender Minderungsmengen aus. So würden THG-Minderungen für das aktuelle Erfüllungsjahr, die auf diese Art generiert wurden, inzwischen mit Abschlägen von rund 40 €/t CO2e gegenüber der Kategorie "Andere" 2026 gehandelt. Zuvor hätten die Abschläge bei rund 20 €/t CO2e gelegen. Marktteilnehmer führten die Ausweitung auf jüngste Diskussionen über eine mögliche Schließung der Regelungslücke durch das BMUKN und die damit verbundenen Sorgen über eine mögliche Aberkennung entsprechender Mengen zurück. Gleichzeitig schätzten mehrere Marktteilnehmer das Risiko als gering ein, dass bereits übertragene oder zur Quotenerfüllung verwendete Minderungsmengen nachträglich aberkannt werden könnten. Die Unsicherheit betreffe vielmehr die künftige Anrechenbarkeit entsprechender Mengen, falls die Regelungslücke geschlossen werde. Einige Käufer hätten darüber hinaus bereits vertragliche Vorkehrungen getroffen und die Übertragung von THG-Minderungen, die über die Regelungslücke generiert wurden, ausdrücklich ausgeschlossen, um potenzielle regulatorische Risiken zu vermeiden. Von Ricco Schalamon und Marcel Rothenstein Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.

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