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13.05.26
Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
Hamburg, 13 May (Argus) — Das Bundeskabinett hat am 13. Mai das
Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und damit in das parlamentarische
Verfahren überführt. In der Kabinettsfassung wurden gegenüber dem
Referentenentwurf nur punktuelle Anpassungen vorgenommen, im nächsten Schritt
wird das Gesetz an den Bundestag und die entsprechenden Ausschüsse
weitergeleitet. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das bestehende
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und die Vorgabe des GEG, wonach neue
Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen,
streichen. Stattdessen erhalten Eigentümer wieder eine Wahlfreiheit zwischen
Technologien wie Gas- und Ölheizungen, Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseanlagen
oder Hybridlösungen. Kern der Neuregelung bleibt die sogenannte "Bio Treppe" :
Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 schrittweise steigende Anteile erneuerbarer
oder CO2-armer Energieträger einsetzen. Vorgesehen sind Mindestanteile von 10 %
ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Dieser Mechanismus blieb
in der Kabinettsfassung unverändert. Anpassungen gab es vor allem im Bereich der
Biomasse. Vorgaben zur Nutzung von Holz entlang einer Nutzungshierarchie wurden
gestrichen, nachdem Branchenverbände dagegen protestiert hatten. Neu aufgenommen
wurde hingegen eine Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreide in
Biogasanlagen: Für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2023 in Betrieb gehen,
darf der Anteil dieser Substrate künftig höchstens 40 % der Biomasse betragen,
sofern das Biogas zur Erfüllung der Mindestanteile genutzt wird. Die
Bioenergiebranche bewertet den Entwurf insgesamt positiv, sieht jedoch weiterhin
Kritikpunkte. So verweist das Hauptstadtbüro Bioenergie auf eine potenzielle
Regelungslücke: Das GModG gilt nur für Heizungen, die nach Inkrafttreten des
Gesetzes installiert werden. Anlagen, die seit Beginn des GEG eingebaut wurden,
würden demnach nicht mehr unter entsprechende Verpflichtungen fallen. Betroffen
sein könnten laut Branche rund 900.000 Öl- und Gasheizungen. Zudem fordern
Verbände eine jährliche Anpassung der Ziele anstatt von wenigen großen Sprüngen
bei der Bio-Treppe. Dies soll die Investitionssicherheit gewähren und
Preissprünge vorbeugen. Auch werden Anpassungen beim Import von Biomethan
gefordert. Derzeit enthält der Entwurf keine Einschränkungen, obwohl Produzenten
in anderen EU-Staaten teils von Fördermechanismen profitieren und dadurch
Wettbewerbsvorteile haben. Daher wird vorgeschlagen, dass Biomethan, das im
Produktionsland bereits eine signifikante Produktionsförderung erhalten hat oder
im Herkunftsland bereits auf Erneuerbare-Energien-Ausbauziele angerechnet wurde,
nicht auf die Bio-Treppe anrechenbar sein sollte. Mit dem Kabinettsbeschluss ist
die politische Richtung vorgegeben, die inhaltliche Ausgestaltung aber noch
offen. Der Entwurf geht nun in den Bundestag und wird dort zunächst in erster
Lesung beraten, bevor er in die Ausschüsse überwiesen wird. In der Regel findet
die entscheidende Ausdifferenzierung in den Fachausschüssen und Anhörungen
statt, wo die Kritikpunkte der Branche erneut verhandelt werden könnten. Nach
Abschluss der Beratungen folgen zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die
Befassung des Bundesrats. Da das Gesetz insbesondere von Ländern und Kommunen
getragen und durchgesetzt werden muss, kann es im Bundesrat noch zu
Verzögerungen in der Länderkammer kommen. In dem Fall, dass es hier
Unstimmigkeiten zwischen den Bundesländern gibt, wäre ein Vermittlungsverfahren
wahrscheinlich, dass das Gesetz dann noch verzögern könnte. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) strebte zuletzt ein
Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 an. Von Svea Winter Senden Sie Kommentare und
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