Im Januar hat das Landgericht Karlsruhe einem Antrag von Shell Deutschland auf eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf der Miro-Anteile von Esso stattgegeben. Esso hat daraufhin Berufung eingelegt. Es ist unklar, ob und wann der Verkauf stattfinden wird.
Ein entsprechender Antrag auf einstweilige Verfügung sei bereits am 20. November 2023 von Shell in Hamburg gestellt worden und wurde schließlich nach Karlsruhe überwiesen, so ein Sprecher des Landesgerichts. Mit dem Urteil sei es Esso somit untersagt, ihre Anteile an der Miro (310.000 bl/Tag) abzuspalten oder zu übertragen.
Im Oktober 2023 hatte Esso den Verkauf ihres 25 %-igen Anteils an das österreichische Unternehmen und Liwathon-Tochter Alcmene bekanntgegeben. Anfang April folgte dann die Mitteilung, dass die Umsetzung der Übernahme aus administrativen Gründen auf Sommer 2024 verschoben wurde. Ursprünglich war diese für das 1. Quartal vorgesehen.
Esso hat bereits beim Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung gegen das Urteil eingelegt, so der Sprecher des Landesgerichts Karlsruhe. Ein abschließendes Urteil wurde bislang noch nicht gefällt.
Sollte das Oberlandesgericht das Urteil aus erster Instanz aufrechterhalten, könnte dies die Übernahme der Miro-Anteile durch Alcmene weiter verzögern oder komplett stoppen.