09/01/26
Deutsche Klimaschutzregeln schaffen Steuerschlupfloch
Hamburg, 9 January (Argus) — Die Einführung zunehmend strenger Vorschriften zur
Reduzierung von CO2-Emissionen im deutschen Kraftstoffmarkt hat ein
Steuerschlupfloch eröffnet, das Spielraum für Betrug schafft und möglicherweise
bereits zu Betrugsfällen geführt hat, so Marktteilnehmer. Deutschland hat eine
Vorreiterrolle für Klimaschutz in Europa eingenommen: Es gibt sowohl eine
Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) als auch eine CO2-Abgabe, die zusammen
laut Argus -Berechnungen für Diesel im Jahr 2025 einen Kostenanteil von rund 21
€/100l ausmachten. Dieser könnte 2026 mehr als 35 €/100l erreichen. Die
CO2-Abgabe lag 2021, als sie erstmals eingeführt wurde, bei 25 €/t CO2e. 2025
betrug sie 55 €/t CO2e. In 2026 werden Emissionsberechtigungen zwischen 55 €/t
CO2e und 65 €/t CO2e versteigert, mit einem Zukaufspreis von 68 €/t CO2e. Die
THG-Minderungsverpflichtung lag 2025 bei 10,6 % und ist 2026 auf 12 % gestiegen.
Im Rahmen der deutschen Umsetzung der neuesten EU-Richtlinie für erneuerbare
Energien (RED III) wird die Verpflichtung bis 2040 auf 59 % steigen, mit
jährlichen Erhöhungen. Die meisten Primärversorger von Kraftstoffen kalkulieren
diese Kosten in ihre Verkaufspreise ein. Die Vorschriften für die Zahlung der
Abgaben und Einreichen der Nachweise machen dies jedoch nicht zwingend
erforderlich. Die THG-Quote und CO2-Abgabe gelten für den Verkauf von fossilem
Diesel und Benzin innerhalb eines Kalenderjahres. Sie müssen aber nicht sofort
bezahlt werden — der Nachweis der THG-Minderung war in den Vorjahren bis zum 15.
Juli fällig und ist nun bis zum 1. Juni des Folgejahres einzureichen.
CO2-Zertifikate müssen bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres
vorgelegt werden. Zudem ist unklar, wie schnell die Behörden rechtliche Schritte
einleiten würden, falls diese Fristen versäumt werden. Dieser regulatorische
Rahmen schafft mindestens eine zeitliche Lücke bei den Erfüllungspflichten und
im schlimmsten Fall ein ernsthaftes Schlupfloch — ein Zeitfenster, das es
Unternehmen ermöglicht, vergünstigten Diesel ohne eingepreiste THG-Minderung und
CO2-Abgabe zu verkaufen und den Markt vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen und
möglichen rechtlichen Konsequenzen zu verlassen. Je höher die Kosten durch die
Vorgaben zur Emissionsminderung ausfallen, desto größer wird der finanzielle
Anreiz, das Schlupfloch auszunutzen. Der Markteintritt neuer Anbieter im Jahr
2025, die Diesel mit erheblichen Preisnachlässen gegenüber den regulären
Marktpreisen anbieten, wirft daher Fragen auf. Seit Anfang 2025 berichten
etablierte Marktteilnehmer, dass einige neue Anbieter regelmäßig Diesel per Zug
und zur Verladung auf Tankwagen an bestimmten Importstandorten mit Abschlägen
von bis zu 5 €/100l (für TKW-Beladung) anbieten und verkaufen. Dieser Nachlass
wird von der Inlandspreisnotierung für Diesel vom Vortag abgezogen. Dies
entspricht zeitweise Abschlägen von etwa 4 % gegenüber den Großhandelspreisen,
die sich 2025 im Bundesdurchschnitt zwischen rund 113,70 €/100l und 131,00
€/100l bewegten. Die tatsächlichen Dieselvolumina, die 2025 mit solchen
Preisabschlägen verkauft wurden, liegen laut Argus -Schätzungen bei rund 30.000
t — etwa 1.000 Tankwagenladungen und knapp 0,1 % der gesamten deutschen
Lieferungen pro Jahr — aber da die Verkäufe nur in bestimmten Regionen
stattfinden, haben sie dort überproportionale Auswirkungen. Es sei schwer
vorstellbar, dass solche hohen Abschläge auf andere Faktoren als die verzögerte
Zahlung der Klimaschutzabgaben zurückzuführen sind, so Händler. Die reguläre
Energiesteuer muss monatlich gezahlt werden, und die einzigen weiteren variablen
Preisbestandteile sind die tatsächlichen Importkosten des Kraftstoffs sowie die
Logistikkosten, also Lagerung und Transport. Einige Großhändler lehnen
inzwischen aus Sorge vor möglichen rechtlichen Konsequenzen den Kauf bei
Lieferanten ab, die regelmäßig hohe Abschläge anbieten. Sie befürchten, haftbar
gemacht zu werden, falls ihr Lieferant die CO2-Abgabe beziehungsweise THG-Kosten
letztlich nicht zahlt, oder sogar als Mittäter in Betrugsfällen zu gelten.
Mehrere etablierte Akteure im deutschen Dieselmarkt haben die Zollbehörden
aufgefordert, neue Anbieter genauer zu überwachen und gründlich zu prüfen, um
möglichen Betrug im Zusammenhang mit CO2-Abgabe oder THG-Minderung zu
verhindern. Die Behörden könnten zum Beispiel Kraftstofflieferanten anweisen,
eine Bankbürgschaft für die Zahlung von CO2-Abgabe und Kosten zur Erfüllung der
THG-Quote vorzulegen, schlagen einige Unternehmen vor. Deutsche Zollbehörden
erklärten gegenüber Argus , dass sie die Bedenken kennen, lehnten jedoch eine
Stellungnahme zu möglichen Maßnahmen ab. Durch die Nichtzahlung der CO2-Abgabe
für 30.000 t Diesel würden dem Staat laut Argus -Berechnungen Einnahmen in Höhe
von rund 5,2 Mio. € im Jahr 2025 entgehen. Die Nichteinhaltung der
THG-Einsparziele würde den Bedarf an Einsparungen um 14.000 t CO2e verringern,
im Wert von etwa 2,2 Mio €. Dies würde zudem die Biodieselnachfrage reduzieren
und Deutschlands Ziele für die Energiewende untergraben. In den vergangenen
Jahren gab es in mehreren europäischen Ländern nachgewiesene Betrugsfälle im
Zusammenhang mit Diesel, unter anderem in Italien, Spanien, Portugal und
Rumänien sowie in Deutschland. Diese Fälle standen oft in Verbindung mit der
sogenannten Designer-Fuels-Masche oder Umsatzsteuerbetrug. Auch weit
verbreiteter Betrug mit nicht-konformen Biokraftstoffen mit gefälschten
Zertifikaten bleibt ein Thema. Doch der Anstieg der CO2-Abgabe und
THG-Minderungsverpflichtung in Deutschland seit 2021 und die Art und Weise, wie
die Regierung die Regeln gestaltet hat, könnten eine völlig neue Reihe von
Problemen ermöglicht haben. Diese Probleme könnten auch in anderen EU-Ländern
auftreten, da Regierungen in den Niederlanden und anderswo Deutschlands Vorbild
bei der Festlegung von Emissionsreduktionszielen folgen. Senden Sie Kommentare
und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright ©
2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.