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Frist für erneuerbares Heizen verschoben

  • Spanish Market: Natural gas, Oil products
  • 30/04/26

Die Bundesregierung hat das Inkrafttreten der Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien in neu eingebauten Heizungssystemen verschoben. Gleichzeitig wird derzeit die vollständige Abschaffung der Regelung vorbereitet — indem das bisherige GEG durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt wird.

Das Kabinett beschloss am 29. April eine Formulierungshilfe, mit der das Inkrafttreten von § 71 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 1. Juli auf den 1. November 2026 verschoben wird, heißt es aus Koalitionskreisen. Der Paragraf sieht vor, dass beim Austausch von Heizungsanlagen in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens ab Juli 2026 Heizsysteme eingesetzt werden müssen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden — etwa Wärmepumpen oder über den Einsatz von erneuerbaren Brennstoffen wie Biomethan oder biogenem Heizöl auf HVO Basis. Für kleinere Städte ist bislang eine Übergangsfrist bis Juli 2028 vorgesehen, während derer die Vorgabe ausschließlich für Neubauten in reinen Neugebieten gilt.

Die jetzt geplante Anpassung soll noch vor dem 1. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Dazu wurde die Formulierungshilfe in ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht, um ein rechtzeitiges Inkrafttreten sicherzustellen, so mit dem Vorgang vertraute Quellen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erklärte, die Maßnahme diene einem "rechtssicheren Übergang" vom bestehenden GEG zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Die 65-Prozent-Anforderung beim Heizungseinbau in Großstädten werde keine Geltung mehr erlangen, bevor sie mit Inkrafttreten des künftigen GMG aufgehoben werde, teilte das Ministerium mit.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz werde derzeit ressortübergreifend abschließend beraten und soll im Mai in das Kabinett eingebracht werden, erklärte das BMWE weiter. Am Ziel, das neue GMG zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen, werde festgehalten. Da der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis dahin aber nicht gesichert sei, sei die vorgeschaltete Verschiebung der Frist aus dem GEG notwendig.

Die Bundestagsfraktionen der CDU und SPD hatten am 24. Februar ein erstes Eckpunktepapier zum geplanten GMG vorgelegt. Dieses soll Verbraucher bei der Wahl ihres Heizungssystems weniger einschränken und eine sogenannte Bio-Treppe sowie eine Grüngasquote bzw. Grünölquote etablieren. Der Markt für Biomethan wartet nun schon seit Monaten auf die genaue Ausgestaltung dieses Gesetzes, da gerade im Wärmemarkt für Biomethan durch das GEG bisher ein großes Potenzial lag.


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