Die Deutsche Umwelthilfe hat vergangene Woche Widerspruch gegen die Emissionen-Ausnahmegenehmigung für die PCK Raffinerie Schwedt eingelegt und zugleich ein gerichtliches Eilverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht begonnen. Sollte der Eilantrag Erfolg haben, müsste die PCK ihren Betrieb drosseln, so die Hoffnung der DUH.
Das Landesamt für Umwelt in Brandenburg (LfU) hatte Ende April 2025 der PCK (230.000 bl/Tag) in Schwedt die Ausnahmezulassung erteilt, fünfmal so viel Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid zu emittieren wie das zulässige Tagesmittel. Das entspricht einer Anhebung der zulässigen Tagesemissionsgrenze — laut Bundesemissionsschutzverordnung (BImSchV) — von 200 mg/Nm3 auf 1000 mg/Nm3.Die erteilte Ausnahmeregelung soll vorerst bis Dezember 2027 gelten.
Begründet hatte die PCK den genehmigten Antrag damit, dass eine Einhaltung seit dem Ende der Rohölversorgung aus Russland nicht mehr möglich sei. Seitdem werden über Rostock, Danzig und aus Kasachstan bis zu 20 verschiedene Rohölsorten mit unterschiedlichen Schwefelgehalten importiert, was zu höheren Emissionen von teilweise bis zu 1000 mg/Nm3 führen kann.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in der erteilten Genehmigung "gravierende Verstöße gegen europäisches und nationales Umwelt- und Genehmigungsrecht". Die Genehmigung hätte nur einem "Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt werden dürfen." Außerdem würde die Genehmigung dem Bundes-Immissionsschutzrecht widersprechen, das sich an Tagesmittel- und Halbstundenmittelwerten als Emissionsgrenzwerte orientiere, so die DUH.
Die DUH hat am 13. Juni beim LfU Widerspruch gegen die Ausnahmeregelung für die PCK eingelegt und zudem einen gerichtlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder, der an das zuständige Gericht in Potsdam weitergeleitet wurde, eingereicht. Eine inhaltliche Entscheidung könnte bereits in der KW 26 getroffen werden, so das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder.
Von einem erfolgreichen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Brandenburg erhofft sich die DUH, dass die in Kraft getretene Ausnahmegenehmigung zunächst aufgeschoben, und die PCK dadurch verpflichtet sein wird, den Betrieb zu drosseln, um die geltenden Emissionsobergrenzen laut BImSchV einzuhalten.
Das polnische Klimaministerium hatte sich am 23. Mai zu der erteilten Ausnahmeregelung geäußert. Es erklärte in einer Mitteilung nach dem Treffen mit dem deutschen Bundesumweltminister Carsten Schneider, dass eines der besprochenen Themen die Sorge um die Schwefeldioxidemissionen der Raffinerie in Schwedt gewesen sei.
Das polnische Ministerium bat das deutsche Ministerium um Unterstützung bei der Ansprache des Themas mit der brandenburgischen Landesregierung. Dabei bat die polnische Seite um Zugang zu Messungen der Luftqualität im Raum Schwedt und erklärte, dass das deutsche Ministerium sich diesbezüglich kooperativ zeige. Die PCK beliefert neben dem deutschen Einzugsgebiet weite Teile Westpolens mit Produkt.