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Ende des Vertrauensschutz soll Bio-Betrug vorbeugen

  • Spanish Market: Biofuels, Emissions, Oil products
  • 20/08/25

Das Bundesumweltministerium will die Vertrauensschutzregelung, die Käufer unrechtmäßiger THG-Zertifikate vor Aberkennung schützt, abschaffen. Dies könnte den Betrug durch falsch deklarierte Biokraftstoffe reduzieren. Entsprechend dürfte der Import aus Asien zurückgehen, wodurch die Quotenerfüllung und somit auch fossile Kraftstoffe in Deutschland teurer werden könnten.

Seit 2023 sind große Mengen als nachhaltig ausgewiesene Biokraftstoffe unter anderem über China auf den europäischen Markt gekommen, bei denen der Verdacht bestand, dass die Hersteller nicht die Anforderungen für die notwendige Zertifizierung erfüllen. Biokraftstoffproduzenten benötigen eine bestimmte Zertifizierung, um von ihnen hergestellte Biokraftstoffe und Feedstocks als nachhaltig ausweisen zu dürfen. Nur dann können diese von Käufern in Deutschland zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsverpflichtung (THG-Quote) genutzt werden. Tatsächlich soll es sich in manchen Fällen um palmölbasiertes Produkt gehandelt haben, das als ein nachhaltigerer Biokraftstoff ausgegeben wurde. So konnten große Mengen dieser zweifelhaften Biokraftstoffe auf die THG-Quote angerechnet werden, wodurch der Preis für THG-Zertifikate einbrach. Auch europäische Biokraftstoffproduzenten gerieten unter Druck, weil sie nicht mit den niedrigen Preisen der Importware konkurrieren konnten. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat am 19. August einen Referentenentwurf vorgelegt, der solchen Entwicklungen durch eine Anpassung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) in Zukunft vorbeugen soll.

Die zentrale Änderung für den THG-Quotenhandel wäre dann, dass Nachhaltigkeitsnachweise von Biokraftstoffen ihre Geltung verlieren, wenn sich das Zertifikat des Produzenten im Nachhinein als ungültig erweisen sollte. Bisher konnten Käufer diese Biokraftstoffe in den meisten Fällen trotzdem auf die Erfüllung der THG-Quote anrechnen lassen, obwohl der Kraftstoff mangels rechtmäßiger Nachhaltigkeitsnachweise nicht die Anforderungen zur Anrechnung erfüllt. Dies wurde gemeinhin als Vertrauensschutz bezeichnet.

Mit der aktuell gültigen Rechtslage hätte das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) dem Käufer zunächst nachweisen müssen, dass dieser von der Fehlerhaftigkeit der Nachhaltigkeitsnachweise gewusst haben könnte. Nur dann wäre eine nachträgliche Aberkennung möglich gewesen. Dies sei in der Praxis kaum möglich. In einem Fall aus dem Frühjahr 2025 beispielsweise wurden alle Nachweise eines Herstellers freigegeben, dessen Existenz angezweifelt wurde. Die Beweislastumkehr, die bisher in § 17 der Biokraft-NachV verankert war, soll nun wegfallen.

Noch ist unklar, welche Auswirkungen diese Änderungen auf den Preis für THG-Zertifikate haben könnte. Der Import asiatischer Biokraftstoffe hat aufgrund von Antidumpingzöllenbereits abgenommen. Die Neuregelung könnte dies weiter einschränken. Unternehmen, die zur Erfüllung der THG-Quote verpflichtet sind, werden künftig voraussichtlich deutlich sorgfältiger prüfen, ob die gekauften Biokraftstoffe und deren Nachweise gültig und vertrauenswürdig sind. Bereits jetzt sind große Unternehmen bereit, Aufpreise für Erfüllungsoptionen zu zahlen, wenn sie sich dafür auf die Integrität der Quelle verlassen können.

Eine weitere Anpassung sieht ergänzend vor, dass Nachhaltigkeitsnachweise eines Produzenten generell ihre Gültigkeit verlieren würden, wenn sich die Zertifizierung des Produzenten als fehlerhaft erweist. Bisher tun sie das nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel, wenn Nachweise bewusst gefälscht wurden.

Darüber hinaus sollen alle Nachhaltigkeitsnachweise ihre Geltung verlieren, sollten sie drei Jahre nach der Erstellung nicht eingereicht oder weitergegeben worden sein. Dies betrifft auch bestehende Nachweise.

Der Referentenentwurf führt außerdem ein, dass bei begründeten Zweifeln an der Art oder Herkunft des Rohstoffes die Zertifizierungsstelle zu Lasten der betroffenen Lieferkettenschnittstelle Proben des Produktes in unabhängigen Labors analysieren muss. Das Ausstellen eines nach § 17 ungültigen Nachweises würde überdies nun eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Sollte die Anpassung der Biokraft-NachV wie beschrieben in Kraft treten, müssten Käufer von THG-Zertifikaten selbst Sorge dafür tragen, dass diese auch korrekt und gültig sind. Bestehende Nachweise behalten ihre Gültigkeit, wenn sie bis zu vier Wochen nach Inkrafttreten des Referentenentwurfes ausgestellt wurden. Zertifizierungsstellen, die bereits anerkannt sind, behalten diesen Status bis spätestens zum 31. Dezember 2026. Dann müssen sie sich neu akkreditieren. Eine rückwirkende Aberkennung von ungültigen Zertifikaten sieht der Referentenentwurf nicht vor; stattdessen werden die Regeln für zukünftige Nachweise stark verschärft.

Der Verband "Initiative Klimabetrug stoppen" kritisierte zuvor in einer Pressemitteilung, dass sich aufgrund des Vertrauensschutzes niemand um die erforderliche Sorgfalt kümmere und weist darauf hin, dass in vielen anderen Ländern kein Vertrauensschutz existiere und dort Inverkehrbringer selbst für die Überwachung ihrer Lieferkette zuständig seien. Verbände haben nun bis zum 29. August Zeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.


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