22/04/26
Umweltausschuss verschärft THG Quote ab 2027
Hamburg, 22 April (Argus) — Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses des
Bundestages, welche noch angenommen werden muss, spricht sich unter anderem für
höhere Quotenziele aus. Darüber hinaus empfiehlt sie die Ausweitung der
Anrechenbarkeit, Anpassungen an der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs-
und Futtermittelpflanzen sowie mehrere neue Regelungen zur Anrechnung von
elektrischem Strom und sogenannten RFNBOs, also E-Fuels und Wasserstoff. Die
Beschlussempfehlung dient als Grundlage für die abschließende zweite und dritte
Lesung des Gesetzesentwurf im Bundestag am 23. April sowie die finale Abstimmung
in derselben Sitzung. Argus liegt bisher nur die interne Beschlussempfehlung
vor, welche jedoch bereits länger existiert und auch vielen Marktteilnehmern
vorliegt. Es ist möglich, dass weitere Änderungen vorgenommen werden, bevor sie
an den Bundestag geht. Kernpunkt ist ein ambitionierterer Anstieg der
Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ab 2027. Während der Regierungsentwurf
eine Fortschreibung der THG-Quote bis 2040 auf eine Quote von 59 % vorsah,
empfiehlt der Ausschuss nun 65 %. In 2027 soll die THG-Quote bereits auf 17,5 %
steigen statt auf 16 % wie im letzten Entwurf geplant (siehe Tabelle). Zuletzt
hatten sich mehrere Kraftstoffverbände für diese Anhebung der THG-Quote in 2027
ausgesprochen. Damit sollen hohe Überträge aus den Jahren 2024 bis 2026
kontrolliert abgebaut und die Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen
stabilisiert werden. Erstmals sollen darüber hinaus auch tierische Fette der
Kategorie 3 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Ihr Anteil wird jedoch auf 0,3 %
des Energiebedarfs im Verkehr begrenzt, was Marktteilnehmern zufolge etwa 150 kt
entspricht. Damit entsteht ein begrenztes zusätzliches Angebot, insbesondere für
HVO und FAME, ohne einen freien Hochlauf dieser Rohstoffkategorie zu
ermöglichen. Angepasst wurde zudem die Unterquote für Biokraftstoffe aus
Nahrungs- und Futtermittelpflanzen. Diese sinkt 2028 zunächst auf 4,6 % und
steigt anschließend bis 2033 schrittweise auf 5,8 %. Hintergrund ist der
erwartete Rückgang des Energiebedarfs im Verkehr durch Elektrifizierung, der
ohne Anpassung zu einem deutlichen Absinken der absoluten Mengen geführt hätte.
Dies hatten zuletzt im Oktober mehrere Verbände aus der Biokraftstoffbranche
gefordert. Biokraftstoffe aus Rohstoffen mit hohem Risiko indirekter Landnutzung
bleiben von der Anrechnung ausgeschlossen. Neue EU-Einstufungen greifen jedoch
erst ab dem folgenden Verpflichtungsjahr, bereits in Verkehr gebrachte Mengen
verlieren ihre Anrechenbarkeit nicht rückwirkend. Erweiterte Anrechnungsvorgaben
für Stromquellen Der Ausschuss schlägt außerdem Änderungen bei der
Stromanrechnung vor. Elektrischer Strom soll bis einschließlich 2024 mit dem
Faktor 3 angerechnet werden, ab 2035 mit Faktor 2 und ab 2036 mit Faktor 1. Der
vorige Entwurf sah eine Absenkung des Multiplikators in vier Schritten statt
zwei vor, startete mit der Absenkung allerdings früher mit einem Multiplikator
von 2,5 in 2032. Abweichend hiervon soll die die Elektrifizierung von schweren
Fahrzeugen wie Bussen und Lastkraftwagen unterstützt werden, indem für diese ein
höherer Multiplikator gilt. Dieser wird ab 2027 den Faktor 4 haben und dann in
sechs Schritten bis 2040 auf den Faktor 1 langsam abgesenkt. Außerdem wird die
Stromanrechnung bei der THG-Quote erweitert. Neben Wind- und Solarstrom wird ab
2028 auch Strom aus Biomasse, Deponie-, Klär- und Biogas anerkannt — auch bei
Zwischenspeicherung. Auch dieser Punkt wurde in der Vergangenheit von Verbänden
gewünscht und könnte eine Perspektive für den Weiterbetreib von
EEG-Biogasanlagen bieten. Dies bedeutet, dass durch Biogasstrom in Ladesäulen in
Zukunft auch THG-Zertifikate generiert werden können. Neu ist zudem die
Verankerung von biogenem Wasserstoff als Erfüllungsoption. Dieser kann künftig
zweifach auf die THG Quote angerechnet werden und ist nicht nur im Verkehr,
sondern auch in Raffinerien, etwa für Co-Processing-Prozesse, zulässig. Die
Nutzung von biogenem Wasserstoff war zuletzt ein Streitthema zwischen CDU und
SPD, weshalb die Lesungen des Entwurfes auch ursprünglich verschoben wurden.
Zuletzt wurde auch die Unterquote für RFNBOs angepasst. Diese soll ab 2030
stärker ansteigen und bis 2040 10 % erreichen. Von Svea Winter
Verpflichtungsjahr Entwurf 11.02. Beschlussempfehlung 22.04. 2026 12% 12% 2027
16% 17,5% 2028 18% 19,5% 2029 21% 22,5% 2030 25% 26,5% 2031 28,5% 30% 2032 21,5%
33% 2033 33% 36% 2034 35% 38% 2035 36% 41% 2036 40,5% 46% 2037 45% 51% 2038 49%
56% 2039 54% 61% 2040 59% 65% Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere
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