18/06/26
EU verschärft Nachweisregeln für Biokraftstoffe
Hamburg, 18 June (Argus) — Die Europäische Kommission bereitet umfassende
Änderungen bei der Zertifizierung von Biokraftstoffen vor. Ein vorläufiger
Entwurf zur Überarbeitung der EU-Durchführungsverordnung zur
Nachhaltigkeitszertifizierung, der Argus vorliegt, sieht vor, dass
Nachhaltigkeitsnachweise (Proof of Sustainability, PoS) entlang von Lieferketten
rückwirkend für ungültig erklärt werden können. Kern des Vorschlags ist eine
Regelung, nach der PoS aufgehoben werden können, wenn einem Unternehmen aufgrund
schwerwiegender oder kritischer Verstöße die Zertifizierung entzogen wird. Alle
PoS, die während eines Zeitraums der Nicht-Konformität ausgestellt wurden,
würden in diesem Fall zurückgezogen, wodurch auch nachgelagerte
Nachhaltigkeitsansprüche entlang der Lieferkette ungültig würden. Im Mittelpunkt
der vorgesehenen Änderungen steht eine Ausweitung der EU-Datenbank für
Biokraftstoffe (Union Database, UDB). Diese ist als Rückverfolgungssystem
konzipiert, das Transaktionen mit Nachhaltigkeitsnachweisen und Daten zur
Herkunft der eingesetzten Rohstoffe verknüpft. Dem Entwurf zufolge müssten
künftig sämtliche Transaktionen und Nachhaltigkeitsdaten in der UDB erfasst
werden, sodass ihre Nutzung faktisch zur Voraussetzung für die Teilnahme an
europäischen Märkten für erneuerbare Kraftstoffe würde. Der Anwendungsbereich
der Datenbank soll zudem über den Verkehrssektor hinaus erweitert werden und
auch flüssige und gasförmige erneuerbare Kraftstoffe sowie recycelte
kohlenstoffbasierte Kraftstoffe in mehreren Sektoren umfassen. Audit-Ergebnisse
sollen direkt in die UDB eingespeist werden, sodass Behörden ungültige PoS
identifizieren und annullieren können. Der Entwurf verschärft zudem die Vorgaben
zum Massenbilanzsystem. Künftig sollen physische Warenströme, Lagerbestände und
Erträge detaillierter überprüft werden. Gleichzeitig werden strengere
Anforderungen an die Unterteilung von Grundstoffkategorien gestellt sowie
härtere Sanktionen eingeführt. Zugleich wird die Rolle der UDB im Biomethanmarkt
gestärkt, indem Nachhaltigkeitsinformationen mit Herkunftsnachweisen (Guarantees
of Origin, GoOs) verknüpft werden. Das System soll erneuerbare Gase von der
Produktion über die Einspeisung ins Netz bis hin zu Handel, Entnahme und
Endverbrauch nachverfolgen. Ziel ist es, Doppelanrechnungen und
Mehrfachzuordnungen von Umweltwirkungen über verschiedene Regelwerke hinweg zu
verhindern. Strengere Prüfanforderungen Der Entwurf verschärft die Anforderungen
an Zertifizierung und Verifizierung insgesamt. Zertifizierungsstellen müssten
künftig detaillierte Auditberichte vorlegen, die zusätzlich überprüft werden,
wodurch die Kontrolle der Prüfer selbst intensiviert wird. Unternehmen wären
verpflichtet, Beschwerden innerhalb von 30 Tagen zu beantworten und ihre
Berichterstattung auszuweiten, etwa durch vierteljährliche Angaben zur
Rohstoffherkunft, zertifizierten Produktion und beteiligten Marktakteuren.
Gleichzeitig soll die Aufsicht stärker bei den Mitgliedstaaten liegen und die
Abhängigkeit von privatwirtschaftlichen Zertifizierungssystemen reduziert
werden. Für Abfall- und Reststoffströme führt der Entwurf strengere
Prüfstandards ein. Besonderes Augenmerk gilt Grundstoffen mit erhöhtem
Betrugsrisiko oder fehlerhafter Klassifizierung, darunter Altspeiseöl (UCO),
Palmölmühlenabwässer (POME), Destillierte Palmfettsäure (PFAD), Bleicherde
(SBE), Säureöle, tierische Fette sowie weitere in Anhang IX A und B der
Renewable Energy Directive (RED) aufgeführte Rohstoffe. Zertifizierungsstellen
sollen künftig nicht nur Dokumente prüfen, sondern auch beurteilen, ob die
deklarierten Mengen physisch plausibel sind. Auditoren müssen überprüfen, ob
etwa Restaurants, Schlachthöfe, Lebensmittelverarbeiter oder Palmölmühlen
realistisch die angegebenen Mengen erzeugen können. Damit wird faktisch ein
"physischer Plausibilitätstest" in die Nachhaltigkeitszertifizierung eingeführt.
Der Entwurf führt konkrete quantitative Prüfgrenzen für Palmöl-Reststoffe ein.
Prüfer müssen sicherstellen, dass die Mengen an POME 3 t je Tonne produzierten
Rohpalmöls (CPO) nicht überschreiten und nicht mehr als 0,7 % rückgewinnbares
POME enthalten. Die Mengen leerer Fruchtbündel (EFB) dürfen die produzierte
CPO-Menge nicht überschreiten, während die daraus extrahierten Mengen an POME
und EFB-Öl 21 kg je Tonne CPO nicht übersteigen dürfen. Alle Daten müssen in der
UDB erfasst und mit den technischen Produktionskapazitäten abgeglichen werden.
Auffällige Mengen würden als schwerwiegender Verstoß gewertet. Der Entwurf
verschärft außerdem die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette.
Sammelstellen, Händler und Verarbeiter sollen detaillierte Aufzeichnungen
führen, die jede Lieferung eindeutig ihrer Herkunft zuordnen. Auditoren müssen
Abfallströme bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen und mit Betriebsdaten,
Lieferantennachweisen und UDB Einträgen abgleichen. Bei Vor-Ort-Kontrollen sind
sie zudem verpflichtet, Proben von Grundstoffen und Kraftstoffen zu entnehmen,
die von unabhängigen Laboren analysiert werden. Indirekte Landnutzungs- und
Rohstoffklassifizierung Der Entwurf hält am bestehenden Rahmen der RED für
Grundstoffe mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (Low-ILUC)
fest, verschärft jedoch sowohl die Prüf- als auch die Zulassungskriterien.
Zwischenfrüchte, die zwischen oder parallel zu Hauptnahrungs- oder
Futtermittelpflanzen angebaut werden und typischerweise im selben Jahr auf
derselben Fläche wachsen, sollen künftig nur noch in Regionen anrechenbar sein,
in denen klimatische Bedingungen lediglich eine Ernte pro Jahr zulassen.
Zusätzliche Kulturen auf Flächen mit bereits mehrjähriger Mehrfachernte werden
damit ausgeschlossen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die sogenannte
"Zusätzlichkeit" verschärft, insbesondere durch eine genauere Prüfung von
Ertragssteigerungen und Produktionsdaten, die Low-ILUC Nachweise untermauern.
Darüber hinaus verschärft der Entwurf die Klassifizierung von Grundstoffen.
Künftig soll der wirtschaftliche Wert sowie der primäre Verwendungszweck eines
Materials stärker berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass höherwertige
Produkte als Abfälle oder Reststoffe deklariert werden. Von Christian Hotten,
Anna Prokhorova und Marcel Rothenstein Senden Sie Kommentare und fordern Sie
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