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Umweltausschuss verschärft THG Quote ab 2027

  • : Oil products
  • 26/04/22

Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses des Bundestages, welche noch angenommen werden muss, spricht sich unter anderem für höhere Quotenziele aus. Darüber hinaus empfiehlt sie die Ausweitung der Anrechenbarkeit, Anpassungen an der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sowie mehrere neue Regelungen zur Anrechnung von elektrischem Strom und sogenannten RFNBOs, also E-Fuels und Wasserstoff.

Die Beschlussempfehlung dient als Grundlage für die abschließende zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurf im Bundestag am 23. April sowie die finale Abstimmung in derselben Sitzung. Argus liegt bisher nur die interne Beschlussempfehlung vor, welche jedoch bereits länger existiert und auch vielen Marktteilnehmern vorliegt. Es ist möglich, dass weitere Änderungen vorgenommen werden, bevor sie an den Bundestag geht.

Kernpunkt ist ein ambitionierterer Anstieg der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ab 2027. Während der Regierungsentwurf eine Fortschreibung der THG-Quote bis 2040 auf eine Quote von 59 % vorsah, empfiehlt der Ausschuss nun 65 %. In 2027 soll die THG-Quote bereits auf 17,5 % steigen statt auf 16 % wie im letzten Entwurf geplant (siehe Tabelle).

Zuletzt hatten sich mehrere Kraftstoffverbände für diese Anhebung der THG-Quote in 2027 ausgesprochen. Damit sollen hohe Überträge aus den Jahren 2024 bis 2026 kontrolliert abgebaut und die Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen stabilisiert werden.

Erstmals sollen darüber hinaus auch tierische Fette der Kategorie 3 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Ihr Anteil wird jedoch auf 0,3 % des Energiebedarfs im Verkehr begrenzt, was Marktteilnehmern zufolge etwa 150 kt entspricht. Damit entsteht ein begrenztes zusätzliches Angebot, insbesondere für HVO und FAME, ohne einen freien Hochlauf dieser Rohstoffkategorie zu ermöglichen.

Angepasst wurde zudem die Unterquote für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen. Diese sinkt 2028 zunächst auf 4,6 % und steigt anschließend bis 2033 schrittweise auf 5,8 %. Hintergrund ist der erwartete Rückgang des Energiebedarfs im Verkehr durch Elektrifizierung, der ohne Anpassung zu einem deutlichen Absinken der absoluten Mengen geführt hätte. Dies hatten zuletzt im Oktober mehrere Verbände aus der Biokraftstoffbranche gefordert.

Biokraftstoffe aus Rohstoffen mit hohem Risiko indirekter Landnutzung bleiben von der Anrechnung ausgeschlossen. Neue EU-Einstufungen greifen jedoch erst ab dem folgenden Verpflichtungsjahr, bereits in Verkehr gebrachte Mengen verlieren ihre Anrechenbarkeit nicht rückwirkend.

Erweiterte Anrechnungsvorgaben für Stromquellen

Der Ausschuss schlägt außerdem Änderungen bei der Stromanrechnung vor. Elektrischer Strom soll bis einschließlich 2024 mit dem Faktor 3 angerechnet werden, ab 2035 mit Faktor 2 und ab 2036 mit Faktor 1. Der vorige Entwurf sah eine Absenkung des Multiplikators in vier Schritten statt zwei vor, startete mit der Absenkung allerdings früher mit einem Multiplikator von 2,5 in 2032.

Abweichend hiervon soll die die Elektrifizierung von schweren Fahrzeugen wie Bussen und Lastkraftwagen unterstützt werden, indem für diese ein höherer Multiplikator gilt. Dieser wird ab 2027 den Faktor 4 haben und dann in sechs Schritten bis 2040 auf den Faktor 1 langsam abgesenkt.

Außerdem wird die Stromanrechnung bei der THG-Quote erweitert. Neben Wind- und Solarstrom wird ab 2028 auch Strom aus Biomasse, Deponie-, Klär- und Biogas anerkannt — auch bei Zwischenspeicherung. Auch dieser Punkt wurde in der Vergangenheit von Verbänden gewünscht und könnte eine Perspektive für den Weiterbetreib von EEG-Biogasanlagen bieten. Dies bedeutet, dass durch Biogasstrom in Ladesäulen in Zukunft auch THG-Zertifikate generiert werden können.

Neu ist zudem die Verankerung von biogenem Wasserstoff als Erfüllungsoption. Dieser kann künftig zweifach auf die THG Quote angerechnet werden und ist nicht nur im Verkehr, sondern auch in Raffinerien, etwa für Co-Processing-Prozesse, zulässig. Die Nutzung von biogenem Wasserstoff war zuletzt ein Streitthema zwischen CDU und SPD, weshalb die Lesungen des Entwurfes auch ursprünglich verschoben wurden.

Zuletzt wurde auch die Unterquote für RFNBOs angepasst. Diese soll ab 2030 stärker ansteigen und bis 2040 10 % erreichen.

VerpflichtungsjahrEntwurf 11.02. Beschlussempfehlung 22.04.
202612%12%
202716%17,5%
202818%19,5%
202921%22,5%
203025%26,5%
203128,5%30%
203221,5%33%
203333%36%
203435%38%
203536%41%
203640,5%46%
203745%51%
203849%56%
203954%61%
204059%65%

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