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Bundestag stimmt THG-Gesetzesentwurf zu

  • Market: Biofuels, Oil products
  • 23/04/26

Der Bundestag hat am 23. April das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung verabschiedet.

Damit neigt sich ein langwieriges politisches Ringen um die Energiewende im Verkehrssektor dem Ende zu — und fällt ambitionierter aus als viele erwartet haben. Bereits der ursprüngliche Regierungsentwurf hat im November letzten Jahres die Preise für Treibhausgasminderungseinsparungen stark steigen lassen. Auch die Verabschiedung des Gesetzes führt zu einem weiteren Anstieg der Preise für THG-Zertifikate. Dies wirkt sich preistreibend für Diesel und Benzin aus, fördert aber Alternativen wie HVO, Biomethan und Strom im Verkehr.

Mit dem nun verabschiedeten Beschluss wird die THG-Quote im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 % angehoben; im ursprünglichen Regierungsentwurf war ein Zielwert von 59 % vorgesehen.

Dieser basiert auf umfangreichen Änderungen des Umweltausschusses, der am 22. April eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte. Neben der höheren Gesamtquote sieht diese unter anderem vor, die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen anzuheben: Sie soll schrittweise von derzeit 4,4 % bis 2032 auf 5,8 % steigen. Dies soll nach parlamentarischer Begründung zur Marktstabilisierung beitragen und Planungssicherheit für Landwirtschaft und heimische Produktion schaffen.

Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten.

Für den Markt für THG-Zertifikate markiert die Verabschiedung das Ende einer Phase erhöhter Unsicherheit. Marktteilnehmer rechneten mit der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes bereits im März, diese wurden jedoch mehrfach verschoben. In der Folge hatten Marktteilnehmer damit begonnen, alternative regulatorische Szenarien einzupreisen, insbesondere mit Blick auf die Frage, ob zentrale Regelungen wie die Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe wie vorgesehen rückwirkend greifen würden.

Die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO), wie zum Beispiel E-Fuels und Wasserstoff, wird ebenfalls ambitionierter ausgestaltet und soll bis 2040 auf 10 % steigen, um zusätzliche Investitionsanreize zu setzen.

Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken. Zugleich nahm der Bundestag eine Entschließung der Koalitionsfraktionen an, in der die Bundesregierung unter anderem zu weiteren Maßnahmen zur Betrugsprävention, zur Unterstützung von Anti-Dumping-Verfahren auf EU-Ebene sowie zur Flexibilisierung der Schutzsortenregelung für E5 aufgefordert wird. Darüber hinaus enthält dieser eine Aufforderung, einen nationalen Aktionsplan für Biomethan vorzulegen.

Mit dem Bundestagsbeschluss kann das Gesetz nun dem Bundesrat zugeleitet werden. Eine Befassung in der Sitzung am 8. Mai halten Marktteilnehmer für wahrscheinlich. Für den THG-Markt bedeutet der heutige Beschluss vor allem, dass die regulatorische Richtung nun feststeht und zentrale Unsicherheiten, insbesondere zur Rückwirkung der Neuregelungen, weitgehend ausgeräumt sind.


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